ZN.mArTiN schrieb:
Variant3B schrieb:
Und wie siehts eigentlich mit dem Kilometerstand aus? Wie wird der aus dem alten Tacho auf das Neue übernommen?
VERDAMMT ICH WILL DAS DOCH AUCH
Das kann der

nicht machen, da mußt Du zum Tachofritzen. Lt. Gesetz ist das aber auch nicht mehr erlaubt, da jede Tachoänderung, egal ob berechtigt oder unberechtigt, strafbar ist.
Hallo ,
Das stimmt leider nicht ganz so.
Hallo ,
Leider stimmt das nicht ganz so.
Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte
Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt :
Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal. Zitat :
Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060509_2bvr158905.html
http://www.123recht.net/article.asp?a=16676