Einarmiger
Ehren-Mitglied
- Beiträge
- 7.221
- Punkte Reaktionen
- 3
Die TFL können gar nicht als Standlicht an sein, das ist verboten.
TFL heißt TagFahrLicht.
Zulässig ist nur die Ansteuerung per Pulsweitenmodulation zur Dimmung ab Standlicht, so wie es ELK schon realisiert hat. Dann ist es aber kein TFL.
Die volle Helligkeit in Verbindung mit dem restlichen Licht ist absolut nicht erlaubt.
Merkst Du was ?
Du mußt Dir hier genau überlegen, was Du sagst, denn wir sind mit dem Betrachten von Aussagen mindestens genau so penibel wie die Ein- und Umbauten am Auto sein sollen.
TFL heißt TagFahrLicht.
Zulässig ist nur die Ansteuerung per Pulsweitenmodulation zur Dimmung ab Standlicht, so wie es ELK schon realisiert hat. Dann ist es aber kein TFL.
Die volle Helligkeit in Verbindung mit dem restlichen Licht ist absolut nicht erlaubt.
Merkst Du was ?
Du mußt Dir hier genau überlegen, was Du sagst, denn wir sind mit dem Betrachten von Aussagen mindestens genau so penibel wie die Ein- und Umbauten am Auto sein sollen.