@jg88: Eintragung ? Welche Eintragung ?
Welches Prüfzeichen ?
Und hört endlich auf den Blödsinn zu erzählen, dass die roten SML in D
verboten sind - das ist ABSOLUTER SCHWACHSINN !!!
Sie sind lediglich nur in Verbindung mit einer Sondergenehmigung als selbsständig rot leuchtende Seitenmarkierungsleuchte zulässig.
Zwischen verboten und nicht erlaubt ist in diesem Fall ein himmelweiter Unterschied. Meine Roten sind per Sondergenehmigung eingetragen - somit sind sie nicht verboten - sie entsprechen
eigentlich nur nicht den Vorschriften der StVZO.
Versuche mal eine US-Oldtimer, der ursprünglich originale rote SML hatte, hier zum H-Kennzeichen zulassen zu wollen ohne rote SML hinten - keine Chance. Da besteht der TÜV sogar darauf.
Ging einem Kumpel von mir so, der seinen 74er AMC Jeep mit H-Kennzeichen zulassen wollte.
Er hatte die gelben SML wie vorne montiert und die für Europa üblichen Rückleuchten vom Jeep Wrangler - Fehlanzeige !!!
Der Tüv bestand auf lichttechnischer Originalität, d.h gelbe SML vorne, gelbes Standlicht per Zweifadenlampe vorne, rote SML hinten und rote Brems/Blink/Schlusslicht per 1 Zweifadenlampe hinten. Lediglich die Nebelschlussleuchte und das nachgerüstete Fernlicht und die Lichthupe (gab es damals nicht bei AMC) durfte er drin lassen.
Aber das dazu - zurück zum Thema.
Was willst Du mit einer Kopie der Zulassung - da steht nichts weiter drin als
Seitenmarkierungsleuchten selbstreflektierend/selbstleuchtend; an Front gelb, am Heck rot; vordere Positionsleuchten Lichtfarbe gelb gem. Sondergenehmigung Nr: XXXX zu § 51 a Abs. 6 S. 3 StVZO
drin - die Sondergenehmigung wurde bei Erstzulassung von der Strassenverkehrsbehörde eingezogen und ist für meine FGST beim KBA hinterlegt - nutzt Dir somit gar nichts.
Und jetzt frag' bitte nicht, wie das bei in die Rückleuchten integrierte rote SML beim 3B, Golf IV, Volvo, MB, BMW usw. ist, das ist klar erlaubt gem. StVZO § 51 a Abs. 6 Satz 3
Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlussleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.
Fazit:
Ich darf gelb vorne, rot hinten mit originalen SML, die Schwarzen sind nicht legal, fragt aber wegen obiger Eintragung bei mir keine Sau danach.
Ansonsten: hast Du überall gelb drin, interessiert das auch Keinen, solange es die weissen Volvo-SML mit E-Prüfzeichen oder wie hier unsere "Nachbauten" im originalen Stil sind.
@DIDA - ja, seeeeeeehr schick. :top: