DJKasmic
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wenn die xenons vor 2000 eingebaut wurden schon.
LeiStyle schrieb:Ich denke Xenon muß nicht abgenommen werden?
www.die-showstehler.de schrieb:Ich muss jetzt mal für Unruhe sorgen. Diese Xenongeschichte interessiert mich sehr, da ich meinen Passi auf 3BG umgebaut habe inclusive der Bi-xenonscheinwerfer... Alles kein Problem bis hier her, ausser der grossen Angst beim Tüv... jetzt kommt es aber... Der TÜVer hier in Münster mit dem ich gesprochen habe, meinte nun, es gab in der 1999 der Passat Serie eine Version die an die Kunden original ausgeliefert worden ist, die über Xenon verfügt aber nicht über eine automatische Scheinwerferregulierung. Dieses würde sich ja auch noch decken, mit der Aussage in diesem Gutachten, das bis 2000 die Fahrzeuge keine automatische LWR oder SWA brauchen... Nun kommt es aber...
Dert TÜVer hat mir erklärt, das er aufgrund dieser Tatsache, das in diesem Baujahr es die Fahrzeuge so serienmässig gab und mein Passi aus diesem Bauhjahr stammt auch anstandslos eintragen dürfte. Über eine SWA verfüge ich... Diese Eintragung dürfte dann auch nicht angefochten werden können, meinte er. Ich wäre auch der sicheren Seite!!!!
Was haltet Ihr von der Aussage des TÜVers??? Ich hab keinen Bock die Eintragung zu zahlen und dann irgendwann doch wie der Dumme da zu stehen.
eMKay schrieb:??
Dann soll er dir mal zeigen welche Passats serienmäßig mit Xenon ohne ALWR ausgeliefert wurden.
Das Thema hatten wir schon öfters und unsere Forenexperten haben es schon oft geschrieben, dass es keinen Passat mit Xenon ohne SRA & ohne ALWR gab.
coseb schrieb:@www.die-showstehler.de
Sei doch froh, was der TÜV gesagt hat. Was eingetragen ist, ist eingetragen!
Revidieren ist dann nicht mehr.