Werksgarantie!?

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  • Werksgarantie!? Beitrag #1
Einarmiger

Einarmiger

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Du hast 2 Jahre volle Garantie, d.h. auch die Werkleistung muss für Dich umsonst sein. Nix wie hin und machen lassen !
Auch Dein Händler zahlt die Stunden nicht, das wird ihm vom Werk ersetzt.
 
  • Werksgarantie!? Beitrag #2
Rudi

Rudi

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Hallo,

rein rechtlich gesehen mußt Du (!) VW nachweisen, daß der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung schon vorhanden war. Und das ist natürlich für unsereins fast unmöglich.

Doch zum Glück übernimmt VW noch die Kosten nach den ersten 6 Monaten ohne die sog. Beweislastumkehr. Habe es selbst schon ein paar mal erleben "dürfen".

Gruß

Rudi
 
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