Da die Abmahnwellen seitens S&W, kuw und Kornmeier nicht abreißen und es darum immer neue Leser auf das Gulli Board verschlägt, habe ich nun beschlossen eine Zusammenfassung der hier für mich wichtigsten Informationen zusammenzustellen, die im laufe dieser Diskussionen aufgetaucht sind.
Die derzeitige Lage
Zur Zeit beteiligen sich drei Kanzleien an der Versendung von Abmahnungen gegen angebliche Filesharer.
Schutt & Waetke
http://www.schutt-waetke.de
Kornmeier & Kollegen
http://www.kornmeier.de
Dr. Karl Urmann & Wagner
http://www.rae-su.de
Diese Kanzleien werden von den Rechteinhabern damit beauftragt Filesharer die sich ihre urheberrechtlich geschützten Dateien (Spiele, MP3s, Programme) über die P2P Netzwerke (Bit Torrent, eDonkey) runterladen und somit gleichzeitig auch anderen zum download anbieten, zu ermitteln und kostenpflichtig abzumahnen.
Da die Kanzleien in diesem Fall nicht mehr als unparteiisch gelten, beauftragen diese wiederum weitere Antipiracy Firmen mit der Ausspionierung und Protokollierung von IP Adressen über welche die urheberrechtlich geschützten Dateien in den P2P Netzwerken Angeboten werden.
Logistep AG (tätig für S&W und Kornmeier)
http://www.logistepag.com
proMedia GmbH (tätig für Rasch)
http://www.antipiracy.de
CopyRight Solutions GmbH (tätig für kuw)
keine Internetseite bekannt, aber ein interessanter Beitrag #8509, von sabine67
Diese Antipiracy Firmen loggen sich wie normale Filesharer in die P2P Netze ein und starten eine Suchanfrage bezüglich der zu überwachenden Dateien. So erhalten sie die IP Adressen durch diese die angeblich urhebergeschützte Software angeboten wird. Die Funktionsfähigkeit dieses Verfahrens wurde bis jetzt durch keinen unabhängigen Gutachter bestätigt. So wird vermutet, dass unter Umständen auch für nicht urheberrechtlichgeschützte Software aufgrund von Hashkollisionen, simplen Namensähnlichkeiten, oder "rein technische Versehen" abgemahnt werden könnte und auch schon abgemahnt wurde (Quelle 1, Quelle 2), trotz der Behauptung die Software "ermittelt ohne Ausnahme korrekte" Beweise.
Nachdem eine IP Adresse eines angeblichen Filesharers ermittelt wurde, wird der jeweilige Provider (aus der IP ersichtlich) automatisch mit der Bitte angemailt die dazugehörigen Verbindungsdaten zu speichern, da der Verdacht einer Straftat besteht und sich die Staatsanwaltschaft demnächst diesbezüglich melden wird. Obwohl die Provider zu einer derartigen Speicherung nicht verpflichtet sind (Quelle), kommen praktisch alle Provider dieser Aufforderung nach (auch Versatel), da man bei der herausgebe der Daten an die Staatsanwaltschaft eine Entschädigung von min 35 Euro erhält (Quelle).
Auch die korrekte Speicherung der Verbindungsdaten durch die Provider ist nicht unumstritten, da hier bereits mehrere Fälle von fehlerhafter Speicherungen bekannt sind (Quelle).
Die durch die Antipiracy Firmen ermittelte IP Adressen wird an die Kanzleien übermittelt, welche diese dann an die Staatsanwaltschaft weiterleitet und eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Auch hierbei kann es "aufgrund eines bürotechnischen Versehens" zur Verwechslungen der IP Adressen kommen (Quelle). Die Staatsanwaltschaft fordert von den Providern die Herausgabe der zu der IP Adresse gespeicherten Verbindungsdaten, woraufhin die Kanzleien die Anzeige wieder zurücknehmen und die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt (Quelle 1, Quelle 2), sofern von dem Beschuldigten nicht mindestens 100 urheberrechtlichgeschützte Dateien gleichzeitig angeboten worden sind (Quelle).
Da die Antipiracy Firmen jeweils einzelne Dateien überwachen, ist aber davon auszugehen, dass man niemals 100 urheberrechtlichgeschützte Dateien gleichzeitig bei einem Filesharer feststellen kann.
Weil das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt wurde, nehmen die Anwälte Akteneinsicht vor und bekommen so die Namen und Anschriften der Beschuldigten, woraufhin sie diese kostenpflichtig abmahnen. Dies funktioniert nur, wenn das Verfahren bereits eingestellt wurde, da die Anwälte in ihren Abmahnungen die Löschung der urhebergeschützten Dateien fordern müssen, weshalb sie sich bei einem laufendem Verfahren wegen der Aufforderung zur Beweisvernichtung strafbar machen würden. Dies bedeutet im Klartext, dass jeder Abgemahnte sich keine Sorgen mehr bezüglich einer Hausdurchsuchung, oder eines Eintrages in das Führungszeugnis mehr machen braucht, egal wie die Sache ausgeht.
Die Abmahnung selbst stellt lediglich ein Angebot an den angeblichen Filesharer da, freiwillig die Schuld einzugestehen, diesen Verstoß nicht mehr zu begehen und die geforderten Anwaltsgebühren plus Schadensersatz an den Rechteinhaber zu bezahlen. Sollte man nicht auf dieses Angebot eingehen, steht es den Anwälten bzw. dem Rechteinhaber frei die Forderungen vor einem Zivilgericht einzuklagen.
Während kuw und Kornmeier trotz vieler Nichtzahler noch kein Gerichtsverfahren riskiert haben, haben S&W bereits einzelne Abgemahnte verklagt. Drei dieser etwas älteren Urteile findet man auf der Logistep Homepage (Quelle), bei denen die Beschuldigten leider nicht zum Gerichtstermin erschiennen sind, oder ihrer Schuld gleich zugegeben haben.
Jedoch gibt es auch neuere Gerichtsverfahren wo die Beschuldigten anwesend wahren und auf ihrer Unschuld bestanden haben, diese sind dann nicht zu Gunsten von S&W ausgegangen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201
http://www.medien-internet-und-recht.de/pdf/vt_MIR_Dok._071-2007.pdf
http://www.heise.de/newsticker/meldung/83335
http://www.intern.de/news/neue--meldungen/--200701221137.html
http://www.internetrecht-rostock.de/klage-filesharing.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070033.pdf
Auch der Fall von Guido0815 (Gulli Nick) aus diesem Thread schildert insbesondere in den Beiträgen #7501 und #7893 eine juristische Niederlage für S&W.
Währenddessen sind solche Foren wie das Gulli Board natürlich ein Dorn im Auge der Abmahnindustrie, da hier Informationen zusammengetragen werden, welche die Nichtzahlerquote deutlich ansteigen lassen. Aus diesem Grund übt insbesondere die Logistep AG ständig Druck aus, um diese zu zensieren oder komplette zu schlissen (Quelle 1, Quelle 2). Während sie dies leider bei dem Board zur Zuxxez Abmahnwelle erfolgreich durchgesetzt hat, konnte sich das Gulli Board bis jetzt erfolgreich dagegen behaupten.
Beiträge
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