TEASY
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Das Bild meinte ich :ja:
Die zwei zu den S6 Leuchten zusätzlichen Begrenzungsleuchten können (nicht müssen) somit die originalen Standlichter der Hauptscheinwerfer sein."Kraftfahrzeuge ... müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen."
........nein, beides geht.marc12283 schrieb:also heißt das auf gut deutsch..... das ich die originalen standl. aus den scheinwerfern abklemmen kann......
mipecc1 schrieb:........nein, beides geht.
Gruss
Michael
.......deshalb lasse ich auch immer die Bescheinigung aus der S_Heinz zitiert hat und das Gutachten von Uncle Diesel 4M im Auto, damit ich bei Bedarf irgendwelchen Diskussionen aus dem Weg gehen kann.TEASY schrieb:
.......auch wenn die Rennleitung ev. nicht sofort Bescheid weiß, es ist zulässig mit (S6) TFL´s (und auch 2 orig. Standlichtern) ohne Eintragung zu fahren. ;D
An den Steckern die auf die Lampen gehen ist ja noch je ein Kabel dran was auf die Standlichter gehen soll