Hallö,
ist schon spät und ich habe bis eben an so 'ner blöden Aufgabe gesessen, die ich morgen unbedingt fertig machen muss. Daher verzeiht mir bitte meine vielleicht etwas grantige Ausdrucksweise:
Garantie? Von Gesetzes wegen?!? Gibt es nicht! (Hier sollte vielleicht echt mal ein Thread angepinnt werden, in dem der Unterschied von Garantie und Gewährleistung deutlich erklärt wird! Oder ich mache demnächst copy and paste... ^^ )
Und das lackieren lassen ist auch keine "Dienstleistung", sondern ein "Werk". Spätestens mit der Abnahme - und die dürfte hier unstreitig vorliegen - trägt der Kunde die Darlegungs- und Beweislast für die mangelhafte Arbeit des sogenannten Unternehmers.
So ist jedenfalls die grundsätzliche Rechtslage.
In diesem konkreten Fall wird es wohl darauf ankommen, ob der Lackierer seine Arbeit nicht entsprechend dem anerkannten Stand der Technik ausgeführt hat und dass es auch gerade deswegen zu dem Rost gekommen ist. Meine offen gesagte Meinung: Wenn der Lackierer nicht gerade ein Vollbrot ist, stehen Deine Chancen, entgegen dem hier bisher Gesagten und rein rechtlich gesehen, schlecht.
Tut mir Leid. :?