
TEASY
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...und das ist auch gut so, denn --> s. mein Posteing oben. ;Dbummi schrieb:Leider gesteht das BGH nicht mehr als 14 Tage zu, bei "normalen" Fahrzeugen.....
Bei Youngtimern etc. sieht das schon wieder ganz anders aus.
Es wird und muss, auch bei gepflegten Fahrzeugen, immer von Durschnittswerten ausgegangen, sonst hat man ja wieder, bzw. immer, den Einzelfall. Ich denke die Vielzahl der Besitzer, gerade die, getunten/gepflegter/seltener Fahrzeuge, sieht den Wert ihres Fahrzeugs anders (höher) als die Versicherung/Gutachter.
Man muss auch nicht durch die gesamte Republik reisen, es gibt Internet, Foren, Freunde, Bekannte.
* Vorauswahl treffen
* Nen bischen telefonieren
...irgend jemand wohnt immer in der Nähe ;D