Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu

Diskutiere Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, mir ist vor einer woche jemand rein gefahren schaden laut gutachten ca. 2200 Euro. nun möchte ich mir den betrag auszahlen lassen welche...
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #1

henki25

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Hallo,

mir ist vor einer woche jemand rein gefahren schaden laut gutachten ca. 2200 Euro. nun möchte ich mir den betrag auszahlen lassen welche kosten stehen mir noch zu obwohl ich es nicht in der werkstatt machen lassen werde. (Mietwagen, nutzungsausfall ?)
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #2

Didi

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Bei meinem letzten Unfall war es so, daß ein Mietwagen gezahlt wurde, die gegnerische Versicherung wollte nur einen Beweis, daß das Auto überhaupt noch repariert wurde (Ein einfaches Foto vom reparierten Auto)
Das ist aber schon ewig her, die Rechtslage ändert sich bisweilen. Außerdem hatte ich da einen Anwalt. Ohne Anwalt stellen sich die Versicherungen gerne noch sturer.
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #3

tdiler2

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Es steht Dir zu:


Schaden laut Gutachten ohne MWST
Nutzungsausfall ( Dauer )
Unkostenpauschale.
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #4

TobeStar

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Also ich hatte vor kurzem auch einen Unfall.

Du bekommst.

Die Reperatur bezahlt.

Wenn du das nicht machen lassen willst bekommst du die Rep. Kosten abzüglich der Mwst.

Dann stehen dir ca. 50€ pro Tag für einen Mietwagen zur Verfügung.
Bei mir wurden 18 Tage berechnet.

Dann Umkosten, wie ja auch schon gesagt, das ist meist ein Pauschlabetrag.

Dann noch Schmerzensgeld, wenn du beim Arzt warst.
Ist der Wagen Totalschaden wird dir ein Wiederbeschaffungswert berechnet und ein Restwert.
Der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, wenn du den Wagen behälst.
Gruß
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #5
TEASY

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+ pauschale Kosten für Kommunikation etc. --> um EUR 20,--
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #6

TobeStar

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TEASY schrieb:
+ pauschale Kosten für Kommunikation etc. --> um EUR 20,--

Ja das meinte ich mit Umkosten.

Hatte 25€ für Porto, Tel etc.

Habe alles vom Anwalt regeln lassen.

Allerdings ist noch kein Geld da. :evil: :evil:
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #7
TEASY

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...zwischen den Jahren haben viele Mitarbeiter frei - da passiert allgemein recht wenig (in allen Firmen).
Wie lange ist das denn jetzt her :?:
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #8

TobeStar

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Schreiben vom Anwalt ist am 29.11 an die Versicherung gegangen.
7-8 Tage vorher war der Unfall.

Gemeldet hatte ich es der gegnerischen Versicherung direkt einen Tag nach dem Unfall.

Ich hatte es gemeldet, da ich dort eigentlich nur was nachfragen wollte, die aber noch keine Infos zum Schaden hatten. Da haben die das dann alles von mir erst mal aufgenommen.
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #9
TEASY

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Ist zwar ärgerlich, aber in Anbetracht der Tatsache, dass jetzt erst die Feiertage (und auch schlechtes Wetter mit einer Menge Schadensfällen) waren und die Versicherung auch erst einmal alle Daten & Fakten sammel muss, würde ich da mal höflich/normal anfragen (lassen).
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #10

TobeStar

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Ja das meinte der anwalt auch. Werde mal bis mitte nächster woche warten dann wollen wir mal weiter sehen.
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #11
TEASY

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:gut:
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #12
edv071

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TEASY schrieb:
Ist zwar ärgerlich, aber in Anbetracht der Tatsache, dass jetzt erst die Feiertage (und auch schlechtes Wetter mit einer Menge Schadensfällen) waren und die Versicherung auch erst einmal alle Daten & Fakten sammel muss, würde ich da mal höflich/normal anfragen (lassen).
Dazu kommen noch die "normalen" Tage/Wochen die die Versicherungen oftmals von sich aus verzögern. Jeden Tag den sie nicht zahlen müssen ist in der Summe besehen ein Ertrag den sie auf dem Kapitalmarkt erzielen.
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #13

TobeStar

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edv071 schrieb:
TEASY schrieb:
Ist zwar ärgerlich, aber in Anbetracht der Tatsache, dass jetzt erst die Feiertage (und auch schlechtes Wetter mit einer Menge Schadensfällen) waren und die Versicherung auch erst einmal alle Daten & Fakten sammel muss, würde ich da mal höflich/normal anfragen (lassen).
Dazu kommen noch die "normalen" Tage/Wochen die die Versicherungen oftmals von sich aus verzögern. Jeden Tag den sie nicht zahlen müssen ist in der Summe besehen ein Ertrag den sie auf dem Kapitalmarkt erzielen.
Da hast du leider auch recht. Die sache ist nur: Wie soll man sich ein KFZ wiederbeschaffen in 10-12 tagen (laut Gutachten) wenn man kein Geld bekommt? Passt irgendwie auch nicht zusammen oder? Klar man kann nichts dran machen, trotzdem frech wie ich finde.
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #14

bummi

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TobeStar schrieb:
edv071 schrieb:
TEASY schrieb:
Ist zwar ärgerlich, aber in Anbetracht der Tatsache, dass jetzt erst die Feiertage (und auch schlechtes Wetter mit einer Menge Schadensfällen) waren und die Versicherung auch erst einmal alle Daten & Fakten sammel muss, würde ich da mal höflich/normal anfragen (lassen).
Dazu kommen noch die "normalen" Tage/Wochen die die Versicherungen oftmals von sich aus verzögern. Jeden Tag den sie nicht zahlen müssen ist in der Summe besehen ein Ertrag den sie auf dem Kapitalmarkt erzielen.
Da hast du leider auch recht. Die sache ist nur: Wie soll man sich ein KFZ wiederbeschaffen in 10-12 tagen (laut Gutachten) wenn man kein Geld bekommt? Passt irgendwie auch nicht zusammen oder? Klar man kann nichts dran machen, trotzdem frech wie ich finde.


Hallo

Die Bearbeitungsdauer kann von 5 Tagen bis ewig dauern. Je nach Versicherung, Sachbearbeiter, Anwalt etc.

-Falls Du einen reinen Reparaturschaden hast, stehen Dir die netto-Rep.Kosten zu, wie oben geschrieben. solltest Du diverse Ersatzteile bei einer eigenen Reparatur kaufen, so kannst Du mit einreichen der Rechnungen für diese Teile auch noch die MwSt. geltend machen. Bei einem relativ neuem Fahrzeug(bis 6 Jahre etwa) stehen dir bei fiktiver Abrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt(VW) zu. Bei einem älteren Fahrzeug kann die Versicherung auf günstigere Werkstätten verweisen und einen preiswerteren Stundensatz zugrunde legen. Ausnahme hierbei wäre, Du kannst bei einem älteren Fahrzeug nachweisen, dass das Fahrzeug regelmäßig bei einem Vertragshändler zur Inspektion und Pflege war. Dann hast Du auch ein Recht (laut BHG) auf die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.

- Im Totalschadenfall innerhalb der 130%-Grenze kannst Du ebenfalls in der Werkstatt, oder auch Privat reparieren. Zunächst sollte hierbei auf Totalschadenbasis abgerechnet werden. Bei erfolgter Reparatur(auch Privat) solltest Du eine Reparaturbestätigung Deines Sachverständigen machen lassen. Nach der Reparaturbestätigung kannst Du ebenfalls,selbst im Totalschadenfall(innerhalb der 130%Grenze) auf netto Reparaturkosten abrechnen.

- Im Totalschadenfall über der 130%Grenze erfolgt grundsätzlich nur die Abrechnung auf Totalschadenbasis. Das heißt wie in anderen Kommentaren schon geschrieben: Wiederbeschaffungswert(Wert des Fahrzeuges vor Schadeneintritt)-abzüglich Restwert(Wert des Fahrzeuges in beschädigten Zustands).

Beim Restwert ist grundsätzlich ein regionaler Restwertaufkäufer durch den Sachverständigen zu Grunde zu legen! Regional bedeutet laut BGH ca. 50km. In ländlichen Gegenden max. 100km ! Sollte Dein Sachverständiger einen überregionalen Restwertaufkäufer, vielleicht noch eine Restwertbörse genutzt haben, hast Du keinen "gescheiten" Sachverständigen beauftragt der nach BGH Rechtssprechung handelt!! Dies wäre zu Deinen ungunsten.

- Dir steht wie schon geschrieben im Reparaturfall Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten geschriebene Reparaturdauer zu. Bei fiktiver Abrechnung wird erst Nutzungsausfallentschädigung gezahlt, wenn Du durch eine Reparaturbestätigung nachweist, dass das Fahrzeug repariert wurde. Alternativ kann ein Mietwagen genutzt werden. Beides zusammen geht nicht. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Deinem Fahrzeugtyp. Pauschal 50€ pro Tag etc... wie vorher schon andere geschrieben haben ist absoluter Unsinn. Je nach Fahrzeugtyp und Alter differiert der Tagessatz. Einer Variant mit TDI und guter Ausstattung hat eine andere Einstufung als beispielsweise eine Limousine mit Otto-Motor. Die Fahrzeuge sind in Gruppen unterteilt! Falls Du ein älteres Fahrzeug hast, wird seitens des Versicherers die Stufe um 1-2 Stufen herunter gesetzt.

- Im Totalschadenfall steht dir für 14 Tage Nutzungsausfallentschädigung oder für gleiche Dauer ein Mietwagen zu. Die Nutzungsausfallentschädigung wird im Totalschadenfall in der Regel erst gegen Nachweis einer Neuanschaffung (Ersatzfahrzeug) gezahlt.(Kopie Kaufvertrag reicht)

Wenn Dein Sachverständiger im Totalschadenfall nur 10-12 Tage Wiederbeschaffungsdauer schreibt,geht er nicht an die vom BGH gesetzten Grenzen und Dir entgeht für 2 Tage Geld was Dir zusteht.

- Sollte Dein FAhrzeug nicht zu alt sein, so steht Dir auch noch Wertminderung zu. Da ich weder Dein Auto,ALter, Schadenbild,Schadenhöhe etc...kenne kann ich nicht sagen ob das in Deinem Fall zuträfe.

- Liegt ein Totalschaden vor, kannst Du weiterhin Umbaukosten für Sonderzubehör wie Endstufen, Bassgedöns, Radio, Standheizung geltend machen! Hierzu muss aber Dein Sachverständiger diese Dinge nicht im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt haben.

- Schmerzensgeld etc nur mit ärztlichen Atest etc.!

Ich hoffe das war für Dich halbwegs verständlich.... :ugly:

PS: Bezüglich Auto beschaffen wenn man kein Geld hat. Deutsche Gerichte gehen davon aus, dass man Geld zu haben hat! Bei hohen Wiederbeschaffungswerten wir jedoch zum Teil ein vorab-Vorschuss gezahlt-bis zur entgültigen Abwicklung.
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #15

TobeStar

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Hi,
also die 50€ für den Mietwagentagespreis bezogen sich auf einen Passat Varian 1,8t mit 121tkm gelaufen! Das ist das, was ich zugeschrieben bekommen habe.


PS: Bezüglich Auto beschaffen wenn man kein Geld hat. Deutsche Gerichte gehen davon aus, dass man Geld zu haben hat! Bei hohen Wiederbeschaffungswerten wir jedoch zum Teil ein vorab-Vorschuss gezahlt-bis zur entgültigen Abwicklung.


Trotzdem frech finde ich.
Angenommen ich habe mit 7000€ gespart um mir das Auto zu kaufen, dann wird es mir nach 2 Monaten geschrottet, wo soll ich dann auf die schnelle wieder dieses Geld hernehmen?

Klar für nen Golf II für 100-200€ kann es reichen, aber das war ja nicht der Maßstab.
Aber da kann man wohl leider wirklich nichts machen.
Ich bin mal gespannt wie lange es noch dauert bei mir.
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #16
TEASY

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Gweisse (Wiederbeschaffungs)-Werte/Zeiten muss man ja zu Grunde legen, sonst gibt es Chaos pur.
Stell Dir doch mal vor, wie teuer z.B. die KfZ-Versicherungen werden würden, wenn man z.B. 3 oder 4 Monate zur Wiederbeschaffung abrechnen könnte und wie viel Betrug damit getrieben werden könnte. Der Versicherer oder ein Gericht im Zweifelsfall, kann kaum nachhalten, bzw. wäre der Aufwand unverhältnismäßig, wann ein KfZ wirklich wiederbeschafft wurde.
In 10 - 12 Tagen kann man aber z.B. ein Fahrzeug, sofern man keine Geldreserven hat, finanzieren o.ä., in sofern inst das schon realistisch.
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #17

TobeStar

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Ist ja auch richtig, aber der andere Punbkt ist doch, dass die Versicherungen sich da schon ne ganze Menge an Zeit lassen und das bis zum Ende auskosten!

Zumindest bei dieser.

Mein Kollege hatte das Geld für seinen Motorrad Unfall innen 1 1/2 Wochen! inkl. Gutachten etc.

Es nervt mich halt im moment :evil:

Geld nehmen, da sind alle immer shcnell drin, Geld geben ....... :flop:
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #18

tdiler2

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Reg dich nicht auf, Bei mir dauerts zwischen 3 Monate und 2 Jahre
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #19

TobeStar

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tdiler2 schrieb:
Reg dich nicht auf, Bei mir dauerts zwischen 3 Monate und 2 Jahre

nee reg mich ja auch gar nicht soo auf! Hatte das glück noch nen bissel geld über zu haben. Denke halt nur an die leute, die das nicht haben.
Ich bin mal gespannt wie lange es noch dauert.
 
  • Unfall gehabt welche kosten stehen mir zu Beitrag #20

bummi

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@ teasy

Bei einem Golf der 3 oder 4 Jahre alt ist mag das ja sein, das für die Wiederbeschaffung 10 Tage ausreichen. Was ist aber bei einem etwas älteren und richtig gepflegten Fahrzeug? Das Durchschnitts-Fahrzeugalter in Deutschland steigt stetig.

Bei einem gepflegten älteren Fahrzeug für gleichwertigen Ersatz zu sorgen ist innerhalb von 10 Tage kaum möglich. Es sei denn Du fährst durch die ganze Republik und machst Urlaub!

Leider gesteht das BGH nicht mehr als 14 Tage zu, bei "normalen" Fahrzeugen.....
Bei Youngtimern etc. sieht das schon wieder ganz anders aus.
 
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