Blue Magic 3B schrieb:
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Denke dann mal ,deshalb hat er sie auch bei mir als Begrenzungsleuchten eingetragen :top:
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Standlichter SIND Begrenzungsleuchten.
Bei mehrspurigen KfZ:
Anzahl der Begrenzungsleuchten vorne:
2 bis max. 4 (
jedoch davon zwei in Scheinwerfern).
Mein DEKRA Prüfer hat das so ausgelegt, dass die beiden Standlichter in den Hauptscheinwerfern montiert bleiben müssen. Also fahre ich heute mit 4 Begrenzungsleuchten durch die Gegend: Mit den 2 Glühlampen in den Hauptscheinwerfern und mit den beiden S6 Leuchten.
Ob das Vorhandensein der Standlichter in den Hauptscheinwerfern, welche ja deutlich oberhalb von 35cm montiert sind, ausreichend dafür ist, die S6 Leuchten als
zusätzliches Begrenzungslicht auch unterhalb der 35cm zu positionieren weiß ich nicht und kann man aus dem oben Geschriebenen meiner Meinung nach auch nicht eindeutig ableiten.
Mein DEKRA Prüfer sah das alles anders und pochte darauf, dass auch die S6 Begrenzungsleuchten oberhalb von 35cm zu montieren seien.
Also wenn ich mir das hier genau betrachte, dann sieht das für mich so aus, als dass alle vorderen Begrenzungsleuchten oberhalb von 35cm zu ontieren sind...