MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!!

Diskutiere MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo zusammen - habe Problem....?! Habe mir am 17.11.05 über Xbay ein MFD ersteigert, war soweit alles okay oder gesagt sogar super verlaufen...
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #1
Sauerland

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Hallo zusammen - habe Problem....?!

Habe mir am 17.11.05 über Xbay ein MFD ersteigert, war soweit alles okay oder gesagt sogar super verlaufen ist, bis heute.
Post von den Kriminalpolizei! - Vorladung! :eek:

[...]in der Ermittlungssache,
Erwerb eines Navi-Gerätes über Ebay 17.11.2005 Artikel-Nr....
ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich.[...]

Was soll ich da nur sagen....??

Desweiteres, mitzubringen sind, Navi + Zubehör, Ebay-Unterlagen, Kontoüberweisungen, Perso, etc...)

Können diese mir das Navi abnehmen??

Hat schonmal einer solche Erfahrungen gemacht? :?:


Viele Grüße, Martin
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #2
Mavo460

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  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #3
Schorni

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Theorie:

Man kann an gestohlenen Sachen, kein Eigentum erwerben. Daher kann es passieren, das das Navi eingezogen wird.

Daher: VORHER Seriennummer erfragen und bei den Hackmeistern auf Legalität prüfen lassen.

Auch hier gibt es diese Neuerung, welche ich eindeutig BEFÜRWORTEN muss :idea:

Noch eine Neuerung wurde festgelegt:

Ab sofort dürfen - um die Verbreitung von Hehlerware über das Forum einzudämmen - alle Angebote technischer Geräte wie Radios, Navigationsgeräte, Laptops usw. nur noch unter Angabe der Seriennummer; Tachos, ABS- und Motorsteuergeräte usw. nur noch unter Angabe der darin hinterlegten Fahrgestellnummer des Herkunftsfahrzeuges angeboten werden, um die eindeutige Identifizierung eventuell gestohlener Artikel zu ermöglichen.

Angebote ohne diese Daten werden (genau wie Angebote ohne Preis) gelöscht.

Ansonsten viel Glück, ich hoffe Dein Schaden hält sich in Grenzen :?
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #4
Lutschi

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Du bist in diesem Jahr schon der neunte wo sein Navi abgeben darf wo ich kenne.

Gruß Lutschi
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #5

Joker82

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Oh Man...

Wieder jemand der sein geklautes Navi zurück bekommt. :zustimm:

Selber Schuld wenn man sich nicht informiert.

:motz: :respekt: :wall: :stupid:

Zu diesem Thema gibt es schon genug Trööts

Gruß Joki
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #6
Schorni

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Joker82 schrieb:
Wieder jemand der sein geklautes Navi zurück bekommt. :zustimm:

Es sei denn: Bestohlener und anschließender Verkäufer, ist ein und der selbe *gg* Stichwort: 2 mal abkassieren
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #7

John McClane

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Wie hieß der Verkäufer? Im 7er-Forum haben wir ähnliche Fälle, allerdings ist das lange her und man weiß den Namen nicht mehr.
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #8

VWPASSATV6

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Es ist zwar schlimm wenn es eingezogen wird da man an dem Schaden sitzenbleibt aber ich sage immer teilweise selbst Schuld.

Ich würde z.B. nie ein MFD bei Ebay kaufen, man hört in der letzten Zeit wie oft welche gestohlen werden und dort angeboten bekommen.

Die meisten sind froh wenn die ein z.B. MFD "D" für 400 oder 450 Euro ersteigern aber im nachhinein kommt es viel teurer als man denkt.

Abgesehen davon sollte man immer die SN überprüfen auch wenn es nicht immer was bringt.

Es gibt eine Fa. z.B. die u.a. auch MFD etc. verkauft,. sind zwar auf dem ersten Blick teuer aber man hat Garantie und es ist mit sicherheit keine Helerware. Im nachhinein ist der auf den ersten Blick teure Preis später Günstiger.
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #9
der_fischi

der_fischi

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Ja, SN überprüfen bringt nicht immer was.
Oft ist es auch so, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht als gestohlen gemeldet ist.

Ich habe meins auch von eBay und, obwohl es viele Ungereimtheiten gab (habe es persönlich abgeholt), ist es nach sofortiger SN-Überprüfung sauber!

Glück gehabt! :top:

Naja, sonst hätte ich es ihm gleich wieder hingebracht und noch zwei Mann Sonderbesuch mitgebracht! :wink:
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #10

sukram_trebe

...
 
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  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #11
Lutschi

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@sukram_trebe

Du hattest halt Glück das dein Verkäufer seriös ist. Bei den eBlöd geschäften sieht es meistens schlecht aus.

Gruß Lutschi
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #12
Holger

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@sukram_trebe :
Sei froh dass es ein seriöser Händler war. Die ganzen Hehler haben das Geld bevor sie auffliegen längst versoffen oder nach Osteuropa transferiert. Da nützt dann nichtmal einklagen etwas.
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #13

Chris-TDI

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Da wird dir nichts passieren, sag einfach wie es war und gut.
Das Navi is wech, es sei denn es liegt ein Fall von versicherungsbetrug vor...
Aus diesem Grund sollte man die SN prüfen lassen und selbst dann isses nicht sicher!!!
Vielleicht solltest du den namen des Verkäufers schreiben, dann können die, denen welche gestohlen wurden ( sind ja einige hier im Forum) mal schauen ob sie ihre Geräte wieder finden...
Viele Grüße
Chris
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #14
Sauerland

Sauerland

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Heute mit dem Beamten von der Kripo telefoniert.

Es geht darum, es werden (oder es wurden) schon alle angeschrieben, die über Ebay ein Navi ersteigert haben.
Dieser Auftrag kommt von der Kripo Frankfurt/Oder!
Die wollen diese Banden, die die Navi´s klauen, aufspühren.....

Ein Freund hatte auch ein MFD von Xbay ersteigert, auf diesem waren alle Seriennummern enfernt! Dann meinte der Beamte, dass man nicht nachvollziehen kann woher das Gerät kommt - er konnte es behalten!! Kann ich denn nicht vorher einfach mal das Gerät bei einer anderen Dienststelle überprüfen lassen, mit dem Vorwand ich wolle mir eins kaufen?? Dann seh ich ja immer noch frühgenug ob das Teil heiß ist!! 8)

Aber wenn es nicht regestriert ist kann ich es doch wohl behalten, oder?? :?:


Viele Grüße......aus dem weißen Sauerland !!!!
 
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  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #15

Chris-TDI

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Wenn du dich auf solche Spielchen einlässt, dann machst du dich selber auch noch strafbar. :flop: :flop: :flop:
Wenn du ehrlich bist, dann sagst du wie es war und bist im schlimmsten Fall das Navi los...
Alles andere kann ins Auge gehen :!: :!: :!:
Ich wäre vorsichtig mit solchen Sachen, denn die Kripo macht die hose auch nciht mit der Kneifzange zu!
Desweiteren denke ich, das dir hier im Forum kaum jemand einen Tip geben wird, wie man die Kripo bescheißt.
Ehrlich ist immer besser...

Nichts für ungut, aber das is meine Meinung dazu

Viele Grüße Chris
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #16
Schorni

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Wie ist es denn mit der Idee, ein Freund hatte auch ein MFD von Xbay ersteigert, auf diesem waren alle Seriennummern enfernt, ja auch die Eingestanzte!

Nummer rausfeilen, alle Beweise weg? muuuhhhhahhahhahahahahahhaaaaaaaaaaahahahahhahahaaaaaaaa!!!!!!!!!! Ist das ma wieder lustig :p


So dämisch, das Du das wirklich glaubst, biste net oder? Es dauert 2min und nen lächeln, und schon haste die Seriennummer ausgelesen. :p


:idea:
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #17
Sauerland

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Ihr habt mal wieder Recht! Immer gut andere Meinungen zu hören!!!! :top: :top: :top:
Blöder Gedanke!!! Gehe da einfach mal so hin...wie ein ganz lieber Junge...... :lol:

Viele Grüße
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #18

GOLFMASTER

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Kann man nicht obwohl man nicht wusste das es gestohlen ist, eine Anzeige bekommen ? MAn sagt ja immer.... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Theoretisch wäre es Hehlerei oder ?

MFG
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #19

franki3b

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GOLFMASTER schrieb:
Kann man nicht obwohl man nicht wusste das es gestohlen ist, eine Anzeige bekommen ? MAn sagt ja immer.... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Theoretisch wäre es Hehlerei oder ?

MFG

StGB §259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine eine gegen fremdes Vermögen
gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft,
sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einem Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar

Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte]

(1) Wer einen Gegenstand, der aus einem

1. Verbrechen,

2. Vergehen nach § 29 Abs.1 Nr.1 oder 11 des Betäubungsmittelgesetzes oder

3. von einem Mitglied einer kriminellen Vereinigung (§ 129) begangenen Vergehen

herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft,
das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen
Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten
bis zu fünf Jahren bestraft.

(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden

§ 74 Voraussetzungen der Einziehung

(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.

(2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn

1. die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder

2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden.

(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat.

(4) Wird die Einziehung durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen, so gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.


Quelle StGB

Es heisst somit nicht, daß Du Dich strafbar machst, wenn du eines hast. Da Du aber an einem gestohlenen Gut kein Eigentum erwerben kannst, gehört es Dir somit auch nicht. Du kannst dann ein Veräußerungs/Nutzungsverbot bekommen, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, bzw. musst es zurückgeben
 
  • MFD bei Ebay gekauft - heute Schreiben von der Kripo !!! Beitrag #20

GOLFMASTER

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Ok, das ist bei uns in Ö ein bisschen anders, Punkt 2 sagt ja schon alles !!

§ 164 Hehlerei
(1) Wer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache, die dieser durch sie erlangt hat, zu verheimlichen oder zu verwerten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Sache kauft, sonst an sich bringt oder einem Dritten verschafft.

(3) Wer eine Sache im Wert von mehr als 2 000 Euro verhehlt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(4) Wer eine Sache im Wert von mehr als 40 000 Euro verhehlt oder wer die Hehlerei gewerbsmäßig betreibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Ebenso ist der Hehler zu bestrafen, wenn die mit Strafe bedrohte Handlung, durch die die Sache erlangt worden ist, aus einem anderen Grund als wegen gewerbsmäßiger Begehung mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist, die fünf Jahre erreicht oder übersteigt, und der Hehler die Umstände kennt, die diese Strafdrohung begründen.
 
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