@Carfreaknrw
Naja, wenn das so ist, dass du nichts mithaben musst und auch nicht vorweisen, fährst du - zumindest in Ö - zu ner techn. Überprüfung.
Und wenn ich hier ein dt. Fahrzeug kontrolliere und den Verdacht auf ne nicht genehmigte Änderung habe, geht ne Meldung an das zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in D, von dort ergeht dann Meldung an die Zulassungsbehörde zur Durchführung eine Überprüfung des Fahrzeugs gem. § 17 Abs. 3 StVZO.
Wenn das so einfacher ist.
Betreffend E-Prüfzeichen
Dh dann auch soviel, dass zB eine Rückleuchte eines A8 an nem Audi Cabrio verbaut werden darf oder wie?
Das E-Prüfzeichen gilt aber nur für den A8, somit erlischt die Zulassung für das Teil, überdies gibt es Anbringungsvorschriften, die einzuhalten sind, und deren Einhaltung ist zu überprüfen.
SO wurde mir das vom techn. Dienst der Genehmigungsstelle erklärt und dort sind mitunter auch Teile mit E-Prüfzeichen eintragungspflichtig.
Des öfteren wurden schon zu Recht nachgerüstete Aussenspiegel mit integr. Blinker (Nachbau- bzw Tuningteile) beanstandet, da war auch ein E-Prüfzeichen drauf, aber wenn man sich das der E-Genehmigung zugrundeliegende Dokument mal genauer ansieht, gilt diese Genehmigung ausschließlich für den Spiegel und nicht für den Blinker, somit ist eine Verwendung des integr. Blinkers im Bereich der StV(Z)O nicht zulässig.
Auch sind zB bei Seitenmarkierungsleuchten eine bestimmte Mindestanbringungshöhe. Alleine wenn diese unterschritten wird, gibt es auch Verwaltungsstrafverfahren (in D als auch in Ö), und da sind auch E-Zeichen drauf.
Dies wurde mir auch vom Bayr. Staatsministerium.WIVT bestätigt.