Klarglas Rückleuchten TÜV?

Diskutiere Klarglas Rückleuchten TÜV? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, habe über die SUCHE leider nichts passendes gefunden. Hier meine Frage: Habe Klarglasrückleuchten für einen Passat bg variant...
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #1

Passatoraner

Hallo zusammen,

habe über die SUCHE leider nichts passendes gefunden.

Hier meine Frage: Habe Klarglasrückleuchten für einen Passat bg variant über e..y erworben. Brauch ich dafür ein Tüv-Gutachten( oder Eintrag) bzw. eine ABE?

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen !
 
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #2
Bigmurdock

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Haben die Lampen ein E-Kennzeichen? Dann brauchst Du nix. Ansonsten brauchst Du eine ABE! Schau Dir mal die Lampen an, oder kontaktier den Verkäufer.
 
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #3

WOB-3BG

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wie siehts dann aus mit den sml's..? die roten haben ja zb auch ein e zeichen ( wenn ich mich nich ganz irre) und trotzdem bekommt man damit kein tüv, oder..???
 
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #4
Einarmiger

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@WOB-3BG

Was hat Deine Frage mit den Rückleuchten zu tun ?

Was hat das in diesem Thread zu suchen ?

Hast Du die Suche genutzt ? Nein, denn dann wärst Du hierauf gestossen:

. :evil:
 
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #5

WOB-3BG

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@einarmiger

das war aufs E Zeichen bezogen, hab aber mit so ner Reaktion gerechnet..
Schau doch mal in anderen Thread's wie oft da das Thema umschwenkt.
trotzdem, nix für ungut, danke für den Link..
 
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #6
Einarmiger

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WOB-3BG schrieb:
..das war aufs E Zeichen bezogen

Du wirst es kaum glauben, dass ist es in den anderen Threads auch. :wink:
 
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #7

PassatHaza

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Auch RL mit E-Prüfzeichen können Auflagen haben, die zu erfüllen sind und diese sind eben nur in einem beiligenden TÜV-Gutachten bzw ABE ersichtlich.
Da es immer mehr gefälschte E-Prüfzeichen gibt, werden diese Zettel immer öfter von Zulassungs- (D), Genehmigungsstellen (Ö) oder von der Rennleitung bei ner Kontrolle verlangt.

Warum liefert zB Hella bei allen lichttechn. Artikeln ein TÜV-Gutachten mit?
 
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #8
Carfreaknrw

Carfreaknrw

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Hatte letztens mal mit einem Tüv-Menschen geredet. Der sagte mit das man beim E-Prüfzeichen unter umständen auch auflagen erfüllen muss. Der haken ist wohl nur dabei, der Verkäufer oder Hersteller ist nicht verpflichtet mir diese mitzuteilen oder Papiere dafür auszuhändigen, sondern ich muss mich wohl selber Informieren. Anhand der Nummern auf den Teilen die beim E Zeichen stehen kann das zumindestens wohl der Tüv rausfinden. Wie das so rechtlich aussieht??? So hatte mir der Herr das zumindestens erklärt.

Edit by Mod:

--- noch was, wenn E Zeichen auf den Teilen sind, bin ich nicht verpflichtet Unterlagen dabei zu haben. Bzw. muss ich auch keine haben.
 
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #9
Einarmiger

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-noch was:

Bitte immer die Edit funktion nutzen, um Deinen Postings etwas hinzuzufügen, solange noch niemand wieder gepostet hat !

Danke.
 
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #10

PassatHaza

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@Carfreaknrw

Naja, wenn das so ist, dass du nichts mithaben musst und auch nicht vorweisen, fährst du - zumindest in Ö - zu ner techn. Überprüfung.
Und wenn ich hier ein dt. Fahrzeug kontrolliere und den Verdacht auf ne nicht genehmigte Änderung habe, geht ne Meldung an das zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in D, von dort ergeht dann Meldung an die Zulassungsbehörde zur Durchführung eine Überprüfung des Fahrzeugs gem. § 17 Abs. 3 StVZO.

Wenn das so einfacher ist.

Betreffend E-Prüfzeichen
Dh dann auch soviel, dass zB eine Rückleuchte eines A8 an nem Audi Cabrio verbaut werden darf oder wie?
Das E-Prüfzeichen gilt aber nur für den A8, somit erlischt die Zulassung für das Teil, überdies gibt es Anbringungsvorschriften, die einzuhalten sind, und deren Einhaltung ist zu überprüfen.

SO wurde mir das vom techn. Dienst der Genehmigungsstelle erklärt und dort sind mitunter auch Teile mit E-Prüfzeichen eintragungspflichtig.
Des öfteren wurden schon zu Recht nachgerüstete Aussenspiegel mit integr. Blinker (Nachbau- bzw Tuningteile) beanstandet, da war auch ein E-Prüfzeichen drauf, aber wenn man sich das der E-Genehmigung zugrundeliegende Dokument mal genauer ansieht, gilt diese Genehmigung ausschließlich für den Spiegel und nicht für den Blinker, somit ist eine Verwendung des integr. Blinkers im Bereich der StV(Z)O nicht zulässig.
Auch sind zB bei Seitenmarkierungsleuchten eine bestimmte Mindestanbringungshöhe. Alleine wenn diese unterschritten wird, gibt es auch Verwaltungsstrafverfahren (in D als auch in Ö), und da sind auch E-Zeichen drauf.
Dies wurde mir auch vom Bayr. Staatsministerium.WIVT bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #11
Carfreaknrw

Carfreaknrw

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Na dann darf ich nicht nach Ö fahren :wink:

Ne aber bei Leuchten oder Spiegeln die hier mit E-Zulassung verkauft werden bekomm ich keine Unterlagen. Hatte es mal gehabt das ich welche haben wollte, rein der sicherheit wegen wenn man mal Kontroliert wird, hatte mir aber der Hersteller keine ausgehändigt wegen dem E-Zeichen.

Selbst der TüV will keine Papiere sehen. Hatte mal einen Sport-Auspuff der ein E-Zeichen dran hatte, wollte er nicht sehen und hatte mir gesagt das ich die Papiere auch nicht mitführen muss.

Aber wie soll ich denn dann an Unterlagen kommen wenn mir der Hersteller keine aushändigt?
Oder muss man dann Punkte kassieren für sachen die man als Ottonormal Verbraucher ja nicht wissen kann?
 
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #12

PassatHaza

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Wenn du Qualitätsware kaufst, zB Hella, sind bei jedem lichttechn. Teil entsprechende Gutachten dabei.

FK ist da sehr bekannt, dass sie sich auf die E-Prüfzeichen ausreden, nur sind derzeit Entzugsverfahren gegen bestimmte von denen verkaufte Teile anhängig, da diese offensichtlich der ECE R48 nicht entsprechen (ich sage dazu nur - Leuchtkörperaustausch gegen andere Leuchtfarbe möglich). Da erhärtet sich der Verdacht, dass bei dem Verfahren zur Erlangung der E-Prüfzeichen andere Leuchten als die jetzt verkauften vorgelegt wurden.

Bei uns hier stellt dann der techn. Dienst fest, ob für den Lenker die Änderung erkennbar war und wenn ja, gibts ne Vormerkung.
Näheres dazu hier (3. Punkt von unten)

Edit by Mod:

Wenn du Qualitätsware kaufst, zB Hella, sind bei jedem lichttechn. Teil entsprechende Gutachten dabei.

FK ist da sehr bekannt, dass sie sich auf die E-Prüfzeichen ausreden, nur sind derzeit Entzugsverfahren gegen bestimmte von denen verkaufte Teile anhängig, da diese offensichtlich der ECE R48 nicht entsprechen (ich sage dazu nur - Leuchtkörperaustausch gegen andere Leuchtfarbe möglich). Da erhärtet sich der Verdacht, dass bei der Genehmigung zur Eröangung der E-Prüfzeichen andere Leuchten als die jetzt verkauften vorgelegt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Klarglas Rückleuchten TÜV? Beitrag #13
Einarmiger

Einarmiger

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@PassatHaza, für Dich gilt das Gleiche wie auch für @Carfreaknrw !!!

Bitte immer die Edit funktion nutzen, um Deinen Postings etwas hinzuzufügen, solange noch niemand wieder gepostet hat !

Danke.

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PassatHaza schrieb:
Und wenn ich hier ein dt. Fahrzeug kontrolliere und den Verdacht auf ne nicht genehmigte Änderung habe, geht ne Meldung an das zuständige Staatsministerium

Na meine Güte, dann wirst Du ja in Zukunft nur noch mit Meldungen beschäftigt sein, denn in den neuen EU-konformen Zulassungspapieren steht so gut wie nichts mehr drin, welche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Der dt. Autofahrer ist seit der Umstellung der Fahrzeugpapiere nicht mehr verpflichtet, einer solchen Überprüfung nachzukommen, wenn die im Ausland beanstandete Änderung in D dokumentiert, aber z.B. in Ö nicht nachvollziehbar ist.

Ich glaube, spätestens nach der 5. Meldung bzgl. der erfolglosen Überprüfung eines dt. Fahrzeuges mit neuen europ. Papieren wirst Du von Deinem Hauptmann eine auf den Deckel bekommen, weil er die Meldungen unter dem Hinweis auf die im Ausland nicht mögliche Nachvollziehbarkeit zurück bekommt.
Euer zust. Ministerium bekommt das Feedback nämlich erst Recht dann, wenn die Anfrage auf Überprüfung wegen oben genannter Gründe ins Leere geht. Und die Verwaltungskosten ... au weia. :D
 
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