Kein Führerscheintourismus mehr.

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  • Kein Führerscheintourismus mehr. Beitrag #1

John McClane

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Endlich normale Gerichtsentscheidungen:
Wer hier in good old Germany den Lappen abgeben muß, kann es vergessen, sich im gefreundeten Ausland einen neuen Lappen zu organisieren.

Hier das Urteil. Das Aktenzeichen lautet 3 L 253/05.

So war es ja früher auch. Und zu Recht.
 
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sukram_trebe

...
 
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John McClane

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:D Na logan! :D
 
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TS

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Da kann ich meinen amerikanischen Führerschei wohl verschenken ;-)
 
  • Kein Führerscheintourismus mehr. Beitrag #5
doc-s

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Das Urteil kann ich nur begrüßen. Und wie sieht es dann aus, wenn nun aber doch einer durch die "Lappen" (was für ein Wortspiel :) geht und mit EU-Führerschein hier besoffen fährt und erwischt wird. Kann dem dann der EU-Lappen hier wenigstens weggenommen werden oder was geht dann ab? Das ist doch hoffentlich kein Freibrief...
 
  • Kein Führerscheintourismus mehr. Beitrag #6
Torsten

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Wer interessiert sich schon für ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes. Die wohl anstehende Berufung vor dem OVG oder BVG ist da schon relevanter für die dt. Rechtsprechung.
 
  • Kein Führerscheintourismus mehr. Beitrag #7
TDIler

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Kann das Urteil nur begrüßen. Auch wenn es evtl noch nicht entgültig ist, ist es ein Schritt in die richtige Richtung! Der Weg durch die 1. Instanz ist gemacht... :top:
 
  • Kein Führerscheintourismus mehr. Beitrag #8
Einarmiger

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doc-s schrieb:
Das Urteil kann ich nur begrüßen. Und wie sieht es dann aus, wenn nun aber doch einer durch die "Lappen" (was für ein Wortspiel :) geht und mit EU-Führerschein hier besoffen fährt und erwischt wird. Kann dem dann der EU-Lappen hier wenigstens weggenommen werden oder was geht dann ab? Das ist doch hoffentlich kein Freibrief...

Ja, solange der Betroffene einen deutschen Wohnsitz hat.

EU-Bürger dürfen ihren Führerschein nicht abgenommen bekommen, lediglich darf ein Sperrvermerk per Klebezettel am Führerschein angebracht werden, der Inhaber darf bis Ablauf der Sperrfrist in D kein Auto mehr fahren, auch nicht Transit. (Klebezettel - lächerlich, oder ?)

Und selbst nach Ablauf der Sperrfrist darf der Betroffene nicht einfach wieder so lustig in D fahren, die entzogene Fahrerlaubnis als Verwaltungsakt bleibt in Flensburg hinterlegt. Selbst der Holländer, Franzose, Italiener, Grieche usw. muss dann die Wiedererteilung der dt. Fahrerlaubnis als Verwaltungsakt beantragen. in der Regel erteilt das Konsulat Auskunft, welche Führerscheinstelle für welches EU-Land zuständig ist.

Lappen weg ist Lappen weg. Eine FS-Flucht gibt es nicht mehr.
Mit ausl. FS darf keiner mehr in D fahren in oder einer Fahrerlaubnissperre bis zur Wiedererteilung.
Gott sei Dank.

(Also diese Vorgehensweise bezieht sich lediglich auf den FS-Tourismus nach rechtskräftiger Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis, nicht auf die immer noch legale Möglichkeit der Ersterlangung im Ausland bei vorschrifts- und fristgemässer Umschreibung auf die dt. FE !)
 
  • Kein Führerscheintourismus mehr. Beitrag #9
Schmitti

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Torsten schrieb:
Wer interessiert sich schon für ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes. Die wohl anstehende Berufung vor dem OVG oder BVG ist da schon relevanter für die dt. Rechtsprechung.

Du hast schon Recht, dass OVG- und BVG-Urteile im Endeffekt gewichtiger sind, als "ordinäre" Verwaltungsgerichtsentscheidungen.
Aber solange sich die höheren Instanzen noch nicht äußern mussten, kann man natürlich auch anhand solcher Urteile vor anderen Gerichten argumentieren. Im Endeffekt spielt das eh keine Rolle, denn schließlich genießen deutsche Richter ja das Recht, unabhängig Recht zu sprechen.

Unterm Strich kann man also sagen: So what?!

MfG,

Schmitti
 
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