
Nox
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Moinsen,
hab folgendes Problem:
in der Stadt bin ich mit 30 (inkl. Abzug) sachen zu viel geblitz worden. Bin noch in der Probezeit (endet 27.11.2007)
Habe 3 Punkte bekommen und Kein Fahrverbot.
Hatte schon ein Seminar vor 2 Jahren besucht. (Nicht wegen Blitzen)
Es geht um die teilnahme am verkehrspsychologischen Beratung.
Hab von der Behörde noch kein Brief bekommen aber habe mal im Internet Recherschiert und in einem Bußgeld Rechner kam folgendes raus:
Mir gehts um folgendem Absatz:
"Muss ich" daran teilnehmen oder "muss ich nicht", weil es ja heißt, das es eine Verwarnung ist. Habe mal irgentwo im Internet gelesen, weiß nicht mehr wo das war, das man bei einer Verwarnung nicht teilnehmen braucht.
Das der Führerschein aber auch nicht eingezogen wird.
Aber wenn bis Ende der Probezeit was passiert, das der Lappen dann endgültig weg ist.
Stimmt das :?: :?: :?:
Wenn ja würd ich mir die MPU ersparren und ca die 500,- Euro.
Ihr wisst ja selber wie es bei der MPU ist,habe kein bock mein Führerschein abzugeben. Brauche den für Beruf.
Wie das passiert ist das ich zu schnell gefahren bin?
Es war sonntag nachts, und das auto war noch neu bei mir und hatte noch kein gefühl für den Wagen, und so zu viel auf Gas gedrückt und wurd dann geblitzt.
Gruß Nox
hab folgendes Problem:
in der Stadt bin ich mit 30 (inkl. Abzug) sachen zu viel geblitz worden. Bin noch in der Probezeit (endet 27.11.2007)
Habe 3 Punkte bekommen und Kein Fahrverbot.
Hatte schon ein Seminar vor 2 Jahren besucht. (Nicht wegen Blitzen)
Es geht um die teilnahme am verkehrspsychologischen Beratung.
Hab von der Behörde noch kein Brief bekommen aber habe mal im Internet Recherschiert und in einem Bußgeld Rechner kam folgendes raus:
Die Behörde wird Sie schriftlich verwarnen und Ihnen empfehlen, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, da Sie nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probe
zeit einen weiteren Verstoß begangen haben.
§ 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG
Bei fristgerechter Teilnahme an dieser Beratung werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister gelöscht (»Punkterabatt«).
§ 45 FeV i.V.m. § 4 Abs. 4 StVG
Wichtiger Hinweis: Wenn der Verstoß zwar innerhalb der Probezeit, aber noch vor Beendigung des angeordneten Aufbauseminars begangen wurde, ergeben sich daraus keine Konsequenzen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.
Mir gehts um folgendem Absatz:
Code:
Die Behörde wird Sie schriftlich verwarnen und Ihnen empfehlen...
"Muss ich" daran teilnehmen oder "muss ich nicht", weil es ja heißt, das es eine Verwarnung ist. Habe mal irgentwo im Internet gelesen, weiß nicht mehr wo das war, das man bei einer Verwarnung nicht teilnehmen braucht.
Das der Führerschein aber auch nicht eingezogen wird.
Aber wenn bis Ende der Probezeit was passiert, das der Lappen dann endgültig weg ist.
Stimmt das :?: :?: :?:
Wenn ja würd ich mir die MPU ersparren und ca die 500,- Euro.
Ihr wisst ja selber wie es bei der MPU ist,habe kein bock mein Führerschein abzugeben. Brauche den für Beruf.
Wie das passiert ist das ich zu schnell gefahren bin?
Es war sonntag nachts, und das auto war noch neu bei mir und hatte noch kein gefühl für den Wagen, und so zu viel auf Gas gedrückt und wurd dann geblitzt.
Gruß Nox