Frage zu nummerschildhöhe !

Diskutiere Frage zu nummerschildhöhe ! im Karosserie 3B / 3BG Forum im Bereich Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 ); Hallo ich hab gehört das 20 cm erlaubt sind . Hat das einer irgendwie schriftlich daliegen ? weil ich will mein nummernschild in denn unteren...
  • Frage zu nummerschildhöhe ! Beitrag #1

R@lfi

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Hallo ich hab gehört das 20 cm erlaubt sind . Hat das einer irgendwie schriftlich daliegen ? weil ich will mein nummernschild in denn unteren gitterfest machen und das sind unter 30 cm und 30 cm will mein TÜv sehn.

aber es geht auch 20 cm. hat das einer irgendwo schriftlich ?
 
  • Frage zu nummerschildhöhe ! Beitrag #2

mailman

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(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


Zu finden hier: http://www.kprkpr.de/Verkehrsrecht/Gesetze/StVZO/StVZO2b.htm
 
  • Frage zu nummerschildhöhe ! Beitrag #3

R@lfi

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danke mailman :!: :!:
 
  • Frage zu nummerschildhöhe ! Beitrag #4

alien2020

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huuh

Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein.

was ist denn damit gemeint? die selbstleuchtenden vom phaeton ?

mfg tobias
 
  • Frage zu nummerschildhöhe ! Beitrag #5

mailman

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Glaub ich nicht, das werden diese alten Kennzeichenhalter sein wo rechts und links die Beleuchtung montiert ist.
 
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