Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ?

Diskutiere Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo Liebe Passat-Gemeinde, ich fahre eine Passat 3BG BJ.2001. Am Montag habe ich bemerkt, dass hinterm Fahrersitz alles voll Wasser ist...
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #1

blueshift

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Hallo Liebe Passat-Gemeinde,

ich fahre eine Passat 3BG BJ.2001.

Am Montag habe ich bemerkt, dass hinterm Fahrersitz alles voll Wasser ist.

Leider konnte ich bisher noch nicht feststellen woher das kommt.

Also ich gleich zu meinem Händler gefahren, denn ich dachte Garantie oder Gewährleistung sollte ich noch haben, denn ich habe das Auto am 20.August letzten Jahres bei diesem Händler gekauft.

Der Händler meinte, dass würde keine Garantie sein, da hätte ich Pech gehabt. Ich sollte doch bitte zum Freundlichen fahren und den Schaden dort beheben lassen. Die Kosten trage ich dann selber.

Dies wären dann mit Sicherheit hunderte Euronen, die ich nun ungern selber trage, da ich der Meinung bin, auch der Händler müsste zu mindestens einen Teil beisteuern.

Kann mir einer einen Rat geben, wie ich hier verfahren sollte !!!!!?????

Vielen Dank

Es eilt wirklich !

Gruß
blueshift
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #2

Mortimor

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Hast Du den Wagen als Gewerbefahrzeug gekauft (also kannst du die MWST absetzen)?

Wenn nicht würd ich sagen, er muss Gewähr leisten. Allerdings musst DU ihm nachweisen, daß der Fehler schon vor dem Kauf vorhanden war (oder das was zum jetzigen Fehler geführt hat).

Ich bin aber kein RA.

Mort
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #3
Jürgen 3BG

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Mortimor schrieb:
Hast Du den Wagen als Gewerbefahrzeug gekauft (also kannst du die MWST absetzen)?

Und was hat das mit der Garantie/Kulanzabwicklung zu tun :?:
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #4

blueshift

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Mortimor schrieb:
Hast Du den Wagen als Gewerbefahrzeug gekauft (also kannst du die MWST absetzen)?

Wenn nicht würd ich sagen, er muss Gewähr leisten. Allerdings musst DU ihm nachweisen, daß der Fehler schon vor dem Kauf vorhanden war (oder das was zum jetzigen Fehler geführt hat).

Mort

Ich habe den Wagen privat beim Händler gekauft. Keine MwSt gespart. Aber meines Erachtens hat das wenig mit der Garantie zu tun. Im Kaufvertrag meinte der Händler steht ein 1/2 Jahr Garantie, Gewährleistung habe ich aber doch 2 Jahre, oder ? Ich habe das aber noch nicht geprüft, ob dies wirklich im Vertrag steht.

Wie sollte ich das beweisen, dass der Schaden vorher vorhanden sein muss. Ich bin ja kein Experte bzw. Sachverständiger.

Danke für die Hinweise im Voraus.

Gruß
Blueshift
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #5

Mortimor

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Soweit ich weiß, muss jeder Händler 2 Jahre Gewähr leisten, es sei denn, er beschränkt auf 1 Jahr. Das gilt allerdings nur bei Verkäufen an Privatpersonen.

http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Mort
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #6
edv071

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@ blueshift : der Wasserschaden wird möglicherweise aufgrund eines verstopften Wasserablaufens im Motorraum entstanden sein (Bau mal die Batterie aus und sehe einmal nach, ist ein leidiges Thema und hier schon oft besprochen).

Wenn dem so ist, wirst Du sicherlich nichts auf Garantie bekommen, da das freihalten der Wasserabläufe dem Besitzer als normalen Pflegeaufwand zugemutet werden kann.

Aber, versuchen würde ich es trotzdem, denn der Gebrauchtwagenfritze muß das ja nicht unbedingt wissen.

Gruß,

Micha
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #7
kalkreiber80

kalkreiber80

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Hallo,

ich hatte das gleiche Problem bei meinem da war vom Schiebedach so ein Ablaufschlauch abgefahren.
Da mußten die in der Werkstatt den kompletten Himmel abmachen. Am Himmel hat man nix (Wasserflecken) gesehen weil dieser angeblich von innen mit Kunststoff beschichtet ist.

Bei mir ging alles auf Gebrauchtwagengarantie.
Das müßte bei dir dann eigentlich auch der Händler übernehmen.

Gruß Jan
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #8

tdiler2

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wassereinbruch oder nasser Deckenhimmel ist definitiv keine Garantie
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #9
kalkreiber80

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Hy,

ich hab 0,00€uronen für die Rep. gezahlt. Ich kann bloß das sagen wie´s bei mir war.

Gruß
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #10

blueshift

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kalkreiber80 schrieb:
Hy,

ich hab 0,00€uronen für die Rep. gezahlt. Ich kann bloß das sagen wie´s bei mir war.

Gruß

Na herzlichen Glückwunsch, aber gebe doch mal ein paar Infos. Wie lange hattest Du das Fahrzeug und wie hat sich Dein Fehler bemerkbar gemacht. War es bei Dir auch der Wasserkasten oder etwas anderes.

Ich habe mal den Wasserkasten abgenommen, aber da steht kein Wasser drin ! Oder muss das da gar nicht hoch drinstehen, damit das Wasser nach innen laufen kann ? Kann man auch ohne die Batterie auszubauen sehen, ob da der Fehler zu suchen ist ?

Viele Grüße

blueshift
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #11
kalkreiber80

kalkreiber80

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Hallo,

also ich hab meinen Passi seit August 2004:

1. Wasserschaden: - im Februar oder im März 2005
- Rücksitzbank auf der Fahrerseite feucht,
unter der Rücksitzbank ne Wasserpfütze
von ca. 1cm Tiefe
- Ablaufschlauch vom Schiebedach abgefahren
- 0,00€ bezahlt

2. Wasserschaden: - im Juni 2005
- Wasserpfütze im Kofferraum auf der Fahrerseite in
der kleinen Mulde unter dem Sanikasten,
Wasserpfütze war ca. 1,5cm tief
- irgendein Verkleidungsteil an der Karroserie war
undicht (ist neu verklebt worden)
- 0,00€ bezahlt

Ich muß dazu sagen ich bin bei keinem VW-Vertragshändler. Die Gebrauchtwagengarantie ist von der Firma "MENEKS".

Steinigt mich bitte nicht:
Aber ich hab meinen Passi bei einem Reisschüsselhändler gekauft.

Ich hab bis jetzt noch 0,00€ bezahlt für irgendwelche Reperaturen wie z.B.: Neue Drosselklappe / Neuen Turbo / Neu Sonnenblende / diverse Birnen ersetzt / Neue Sitzheizung / Neuer Gurt / Klimaanlagen Stellmotor mehr fällt mir jetzt nicht ein. Vielleicht kommt demnächst noch ein neues Getriebe dazu.

Gruß Jan
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #12

Papa-Bär

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normalerweise ist doch mindestens ein jahr garantie bei gebrauchtwagen.und so ein schaden fällt mit in die garantie rein,da ja kein verschleißteil defekt ist.verschleißteile fallen nicht mit in die garantie.ich habe von meinem :D ein komplettes garantieheft mitbekommen,wo alle garantieteile und nicht garantieteile aufgelistet sind.wasserschaden wäre bei mir gedeckt :lol:
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #13

Papa-Bär

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normalerweise ist doch mindestens ein jahr garantie bei gebrauchtwagen.und so ein schaden fällt mit in die garantie rein,da ja kein verschleißteil defekt ist.verschleißteile fallen nicht mit in die garantie.ich habe von meinem :D ein komplettes garantieheft mitbekommen,wo alle garantieteile und nicht garantieteile aufgelistet sind.wasserschaden wäre bei mir gedeckt :lol:
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #14

dogwalker

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Die gesetzliche Gewährleistungsgarantie beträgt 2 Jahre, was aber so nicht stimmt.
In den ersten 6 Monaten ist die Beweispflicht auf Seiten des Verkäufers (Händler), wenn also etwas in den ersten 6 Monaten kaputt geht, muß der Verkäufer beweisen das es beim Kauf noch i.O. war, was igentlich keiner macht, und Du das defekte Teil ersetzt bekommst.
Nach 6 Monaten hat der Käufer die Beweispflicht auf seiner Seite, und das wars dann meistens mit der gesetzlichen Gebrauchtwagen-Händlergarantie. Oder man schließt noch eine zusatz Versicherung ab.
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #15

Papa-Bär

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also sind die 100 € die ich beim händler bezahlt habe, eine zusatzversicherung zur garantie.deshalb bestimmt auch dieses komische garantieheft.[/quote]
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #16

Markus-R1

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Hallo

In den ersten 6 Monaten ist die Beweispflicht auf Seiten des Verkäufers (Händler), wenn also etwas in den ersten 6 Monaten kaputt geht, muß der Verkäufer beweisen das es beim Kauf noch i.O. war, was igentlich keiner macht, und Du das defekte Teil ersetzt bekommst.
Nach 6 Monaten hat der Käufer die Beweispflicht auf seiner Seite, und das wars dann meistens mit der gesetzlichen Gebrauchtwagen-Händlergarantie. Oder man schließt noch eine zusatz Versicherung ab.

Das gilt aber nur bei Neufahrzeugen. Nicht bei Gebrauchtfahrzeugen.

Ist die Werksgarantie bzw. Gewährleistung abgelaufen, kann man nur noch
auf die Kulanz oder auf eine evtl. vorhandene Zusatzversicherung (Gebrauchtwagenkauf) bauen oder hoffen.

So ein Schaden wie hier beschrieben ist zwar ärgerlich, wird aber wenn Dein
Händler keine Kulanz zeigt an Dir hängen bleiben.

Markus
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #17

dogwalker

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@Markus R1:

Stimmt nicht, zählt bei Gebrauchtwagen !!!!!!
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #18

Mortimor

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Aber natürlich zählt das bei Gebrauchtwagen.
Selbst wenn Malermeister Schulze seinen Dienst-Caddy an Otto Normalverbraucher privat verkauft, dann muß er 2 Jahre Gewähr leisten, es sei denn er beschränkt es im Vertrag auf 1 Jahr. Aber weniger geht nur zwischen Privatleuten oder zwischen Geschäftsleuten untereinander.

Mort
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #19

Papa-Bär

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@ Mortimor:

du beschreibst da ja einen privatverkauf und nach den neuen eu-richtlinien brauchst du als privatperson keine garantie und gewährleistung geben.also hätte der normalverbraucher pech,wenn der caddy schrott ist.dafür hat er ja vor dem kauf die möglichkeit sich den wagen zu begutachten und eine probefahrt zu machen.
 
  • Brauche mal Eure Hilfe ! Garantie oder mein Pech ? Beitrag #20

Mortimor

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Hallo Papa-Bär,

wo beschreibe ich einen Privatverkauf?

Wenn der Malermeister seinen Geschäfts-Caddy an einen Privatmann verkauft, dann MUSS ER GEWÄHR LEISTEN, weil er Geschäftsmann ist. Er kann nur im Vertrag auf 1 Jahr reduzieren.

Wenn Angestellter Meier seine Limo an Angestellte Müller verkauft, kann er die Gewähr ausschließen.

Wenn Angestellter Meier seine Limo an Malermeister Schulze verkauft ebenso. Der wird ihn aber nicht haben wollen, weil die Limo vom Angestellten keinen MWST-Ausweis hat.

Wenn Malermeister Schulze seinen Caddy an Lebensmittelhändler Schmitt verkauft, dann hat Schmitt Pech, da Gewähr unter Geschäftsleuten entfallen kann. Daher verkaufen viele Autohändler Ihre demolierten Verleihwagen auch nur an Händler, damit sie damit keinen Ärger haben.


mfg
Mort
 
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