silversurfer
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Hi Leute. Heute wäre ich fast geplatzt. Der ein oder andere kann sich sicher noch an meinen Unfall erinnern...
http://www.meinpassat.de/forum/t14928.html
Heute bekomme ich ein Schreiben. Darin werde ich gebeten Vorgeladen, da meine Verkehrstauglichkeit überprüft werden soll. Einer von den Polizisten der damals dabei war, hat nähmlich behauptet, das in Zukunft mit weiteren Verstößen von mir gerechnet werden muss und ich dringend eine Überprüfung brauche ob ich noch weiter Verkehrstauglich bin. HAT DIESES ARSCHLOCH NOCH ALLES TASSEN IM SCHRANK? wegen sonem unfall????? bin ich im falschen film oder was. ich fahre 6 jahre unfallfrei und dann sowas? ich bin mir auch sicher welcher bulle das war. mit dem habe ich sicher diskutiert ob man bei gelb über eine ampel fahren darf oder nicht. er war ganz klar der behauptung, gelb heißt vor der ampel warten! ich habe gesagt, das es nicht so ist, wenn man zu nah an der ampel ist, das man die gelbphase nutzen muss um weiter zu fahren. dafür dauert die ja 3 sekunden. er sagte das stimmt nicht. hat ihm wohl nicht gepaßt das ich mit ihm diskutiert habe. habe auch im netz gesucht und das gefunden:
gemäß Â§ 37 StVo ordnet das lichtzeichen gelb an: Vor der kreuzung auf das nächste zeichen warten. (soweit hatte er ja recht)
Insbesondere wenn ein wechsel auf das Lichtzeichen Rot bevorsteht, muss der Kraftfahrer vor der haltelinie anhalten,
sofern dies mit einer normalen betriebsbremsung möglich ist.
Gelb bedeutet nur für demjenigen "Warten", der -zulässige Geschwindigkeit vorausgesetzt- ohne Gefährdung Nachfolgender vor der LZA anhalten kann. Ist dies nur scharfes Bremsen möglich, so ist weiterzufahren. (Bay 59,57=VM59,78)
Wer unmittelbar vor der Kreuzung scharft bremst, obwohl er erst hinter der Haltlinie oder im Kreuzungsbereich zum Stehen kommt, verstößt gegen § 1 StVO.
Hamm VRS 29,43,297)
so und jetzt schau mal auf meine bilder. seht ihr wo die teile von meinem kennzeichen halter liegen? genau da war unser berührungspunkt. das heißt dann wohl eindeutig das er es nicht rechtzeitig geschafft hat und so kommt man auch nur zu halten, wenn man ganz offensichtlich eine vollbremsung kurz vor der ampel macht. damit habe ich ja wohl recht.
na ich denke das der polizist nen scheiß wessi ( sorry an alle westdeutschen mitglieder im forum, ihr seid mit sicherheit nicht gemeint, ihr wißt wie ich es meine) der unbedingt nem ossi eine reinwürgen will. wie kann sich ein streifenpolizist anmaßen, aufgrund eines leichten auffahrunfalles zu behaupten das jemand nicht mehr fahrtüchtig ist?? er hat mich nicht untersucht, ich hatte keine alk oder drogen drin. das entscheiden ganz andere, aber ganz bestimmt nicht so ein streifenfuzzi! das ist für mich eine amtsanmaßung und beleidigung meinerseits und das lasse ich gewiss nicht auf mir beruhe.
so wer kann mir helfen, wohin geht das schreiben, hat jemand sowas schonmal gemacht?? ist es gut diese diskusion zwischen uns zu erwähnen und die bilder mitzuschicken, also beweis? immerhin hatte ich ja auch recht.
nach der scheiße nun, werde ich alles dran tun das es auf ne teilschuld hinaus läuft. wollte es eigentlich darauf beruhen lassen, aber immerhin bin ich ja auch wegen diesem anderen fahren in diese situation gekommen. und wenn ich mir die rechtssprechung anschauen und meine bilder, ist das ein gefundenes fressen für meine versicherung!!!
http://www.meinpassat.de/forum/t14928.html
Heute bekomme ich ein Schreiben. Darin werde ich gebeten Vorgeladen, da meine Verkehrstauglichkeit überprüft werden soll. Einer von den Polizisten der damals dabei war, hat nähmlich behauptet, das in Zukunft mit weiteren Verstößen von mir gerechnet werden muss und ich dringend eine Überprüfung brauche ob ich noch weiter Verkehrstauglich bin. HAT DIESES ARSCHLOCH NOCH ALLES TASSEN IM SCHRANK? wegen sonem unfall????? bin ich im falschen film oder was. ich fahre 6 jahre unfallfrei und dann sowas? ich bin mir auch sicher welcher bulle das war. mit dem habe ich sicher diskutiert ob man bei gelb über eine ampel fahren darf oder nicht. er war ganz klar der behauptung, gelb heißt vor der ampel warten! ich habe gesagt, das es nicht so ist, wenn man zu nah an der ampel ist, das man die gelbphase nutzen muss um weiter zu fahren. dafür dauert die ja 3 sekunden. er sagte das stimmt nicht. hat ihm wohl nicht gepaßt das ich mit ihm diskutiert habe. habe auch im netz gesucht und das gefunden:
gemäß Â§ 37 StVo ordnet das lichtzeichen gelb an: Vor der kreuzung auf das nächste zeichen warten. (soweit hatte er ja recht)
Insbesondere wenn ein wechsel auf das Lichtzeichen Rot bevorsteht, muss der Kraftfahrer vor der haltelinie anhalten,
sofern dies mit einer normalen betriebsbremsung möglich ist.
Gelb bedeutet nur für demjenigen "Warten", der -zulässige Geschwindigkeit vorausgesetzt- ohne Gefährdung Nachfolgender vor der LZA anhalten kann. Ist dies nur scharfes Bremsen möglich, so ist weiterzufahren. (Bay 59,57=VM59,78)
Wer unmittelbar vor der Kreuzung scharft bremst, obwohl er erst hinter der Haltlinie oder im Kreuzungsbereich zum Stehen kommt, verstößt gegen § 1 StVO.
Hamm VRS 29,43,297)
so und jetzt schau mal auf meine bilder. seht ihr wo die teile von meinem kennzeichen halter liegen? genau da war unser berührungspunkt. das heißt dann wohl eindeutig das er es nicht rechtzeitig geschafft hat und so kommt man auch nur zu halten, wenn man ganz offensichtlich eine vollbremsung kurz vor der ampel macht. damit habe ich ja wohl recht.
na ich denke das der polizist nen scheiß wessi ( sorry an alle westdeutschen mitglieder im forum, ihr seid mit sicherheit nicht gemeint, ihr wißt wie ich es meine) der unbedingt nem ossi eine reinwürgen will. wie kann sich ein streifenpolizist anmaßen, aufgrund eines leichten auffahrunfalles zu behaupten das jemand nicht mehr fahrtüchtig ist?? er hat mich nicht untersucht, ich hatte keine alk oder drogen drin. das entscheiden ganz andere, aber ganz bestimmt nicht so ein streifenfuzzi! das ist für mich eine amtsanmaßung und beleidigung meinerseits und das lasse ich gewiss nicht auf mir beruhe.
so wer kann mir helfen, wohin geht das schreiben, hat jemand sowas schonmal gemacht?? ist es gut diese diskusion zwischen uns zu erwähnen und die bilder mitzuschicken, also beweis? immerhin hatte ich ja auch recht.
nach der scheiße nun, werde ich alles dran tun das es auf ne teilschuld hinaus läuft. wollte es eigentlich darauf beruhen lassen, aber immerhin bin ich ja auch wegen diesem anderen fahren in diese situation gekommen. und wenn ich mir die rechtssprechung anschauen und meine bilder, ist das ein gefundenes fressen für meine versicherung!!!