TDI-Pilot schrieb:
Hallo,
es wird erst nach einer Sekunde "Rot" überhaupt geblitzt. Dies passiert in der Regel mit 2 Blitzen. Der erste befindet sich gleich hinter der Aufstelllinie und der zweite in der Mitte der Kreuzung. Sollte man die Aufstelllinie aus Versehen mal überfahren, so blitzt es ein mal. Beim Weiterfahren blitzt es dann ein zweites Mal. Erst dann wird es als Rotlichtverstoß geahndet. Das man die Aufstelllinie vor der Ampel auch mal überfährt, kann passieren, deshalb wird bei einem Blitz nichts passieren.
Bei einem Rotlichtverstoß
unter 1 Sekunde nach Rotlichtbeginn spricht man von einem einfachen Verstoß, dauert das Rotlicht bereits länger als 1 Sekunde, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß, der neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zur Folge hat.
<1 Sek. = 50,-- €uro und 3 Punkte
>1 Sek. = 125,--€uro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Wenn Ampelkreuzungen durch Blizter überwacht werden, sind zwei Induktionsschleifen, A-Schleife und B-Schleife genannt, in die Straßendecke eingelegt.
Beim Überfahren jeder dieser Schleifen macht die Kamera ein Foto. Jeder Rotlichtverstoß wird somit durch zwei Fotos (A- bzw. B-Foto) dokumentiert.
Überfährt ein Autofahrer die erste Schleife und stoppt danach, überfährt er also nicht auch die zweite Schleife, wird ein sog. Zwangsfoto ca. 2 bis 3 Sekunden nach dem ersten Foto geschossen, um zu dokumentieren, wo sich das Fahrzeug befunden hat.
Auf beiden Fotos wird die Zeit festgehalten, wann die jeweilige Induktionsschleife seit Beginn der Rotlichtphase überfahren wurde.