wer ist im recht?

Diskutiere wer ist im recht? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; guten tag erstmal, also ich habe folgende geschichte zu erzählen und würde mal gerne wissen was ihr darüber denkt: vor ca. 2 monaten ist mein...
  • wer ist im recht? Beitrag #1

hansmiller

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guten tag erstmal,

also ich habe folgende geschichte zu erzählen und würde mal gerne wissen was ihr darüber denkt:

vor ca. 2 monaten ist mein vater morgens zur arbeit mit seinem fahrrad gefahren. der ging halt wie immer aus dem haus stieg auf sein rad und fuhr erstmal auf dem linken bürgersteig los, da er in die andere richtung musste. ca. 50 meter weiter fuhr ein auto aus der ausfahrt eines garagenparkplatzes und hat ihn wohl übersehen, mein vater konnte sich von von dem auto sozusagen mit dem fuß "wegtretten", da das auto schon das pedal vom fahrrad berührt hat. dann kam die polizei und nahmen den "unfall" auf. die polizei meinte es wäre eine 50-50 sache, da mein vater auf dem falschen bürgersteit gefahren ist, also auf der falschen seite, und die frau auf einer ausfahrt rauskamm. also hat mein vater auch auf anzeige und weiteres verzichtet da es auch nichts weltbewegendes war. am auto der frau waren auch keine spuren vom "unfall" zu sehen. mein vater hat nur 30€ strafe bekommen wegen der ordnungswidrigkeit halt dass er auf der falschen seite unterwegs war. soweit so gut.

heute kommt ein brief vom anwalt der tollen frau mit einer reparaturrechnung über 700€ + die anwaltkosten von 120 € die mein vater tragen soll. der geht zwar morgen zu seinem anwalt und lässt den das alles klären aber meine frage ist jetzt wie sollte man am besten vorgehen? ich mene der hat auch auf die anzeige verzichtet weil dort wirklich nichts ernstes war, aber jetzt im nachhinein denke ich man hätte doch was machen sollen oder ist es noch nicht zu spät?

danke shconmal für die antworten.

mfg
 
  • wer ist im recht? Beitrag #2
Schorni

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Sorry, ohne GroßKleinschreibung usw ist mir das zu stressig zu lesen. Tip: geh zum Anwalt und lass Dich beraten.
 
  • wer ist im recht? Beitrag #4

hansmiller

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VW Fahrer schrieb:
linken bürgersteig

Auf dem Bürgersteig hat ein Fahrradfahrer in dem alter wohl nix zu suchen,oder ? :roll:

stimmt auch aber da die frau aus einer einfahrt/ausfahrt rauskamm muss sie ja trotzdem alle durchlassen ob auf dem bürgersteig oder strasse oder sehe ich es falsch?
 
  • wer ist im recht? Beitrag #5

VW Fahrer

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Das stimmt wohl..


der geht zwar morgen zu seinem anwalt und lässt den das alles klären

Da verstehe ich die Frage hier nicht ganz,hier kann und darf eh niemand eine Rechtsberatung geben. :roll:
 
  • wer ist im recht? Beitrag #6
Torsten

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Falsche Straßenseite mit dem Fahrrad befahren ist in der Regel 50/50 beim Unfall. Anders ist die Sache, wenn Dein Vater trotz Gebot ohne Licht gefahren ist etc.

Aber das klären dann wohl Anwälte.
 
  • wer ist im recht? Beitrag #7

hansmiller

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Torsten schrieb:
Falsche Straßenseite mit dem Fahrrad befahren ist in der Regel 50/50 beim Unfall. Anders ist die Sache, wenn Dein Vater trotz Gebot ohne Licht gefahren ist etc.

Aber das klären dann wohl Anwälte.

ja das war aber taghell.

frage ist ob die frau einfach so zur werkstatt fahren kann und ihr auto reparieren darf ohne einen gutachter einzuschalten und dann meinem vater alle sin rechnung stellen?
 
  • wer ist im recht? Beitrag #8
Torsten

Torsten

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Dürfen tut Sie erst einmal alles. Es ist schließlich Ihr Auto.

Ob Sie rechtlich einen Anspruch darauf hat den Reparaturbetrag von deinem Vater erstattet zu bekommen ist davon unabhängig zu betrachten. Letztendlich liegt die Beweislast für die Höhe der Ansprüche bei Ihr.

Jetzt geht es noch um die Frage, ob Eure Versicherung zahlen muss. Hier spielt die fehlende Begutachtung des beschädigten Gegenstandes eine evtl. entscheidene Rolle. Ist der Schaden wirklich kompett auf den Unfall zurückzuführen? Hier kommt es oft zu Minderungen, da der Versicherung die Begutachtung verwehrt wurde und diese die Regulierung ablehnt. Auf alle Fälle wird es hier wohl auf einen Rechtstreit hinauslaufen, den die Dame mit eurer Haftpflichtversicherung führen muss. Ihr seid aus dem Thema ersteinmal raus.
 
  • wer ist im recht? Beitrag #9

hansmiller

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Torsten schrieb:
Dürfen tut Sie erst einmal alles. Es ist schließlich Ihr Auto.

Ob Sie rechtlich einen Anspruch darauf hat den Reparaturbetrag von deinem Vater erstattet zu bekommen ist davon unabhängig zu betrachten. Letztendlich liegt die Beweislast für die Höhe der Ansprüche bei Ihr.

Jetzt geht es noch um die Frage, ob Eure Versicherung zahlen muss. Hier spielt die fehlende Begutachtung des beschädigten Gegenstandes eine evtl. entscheidene Rolle. Ist der Schaden wirklich kompett auf den Unfall zurückzuführen? Hier kommt es oft zu Minderungen, da der Versicherung die Begutachtung verwehrt wurde und diese die Regulierung ablehnt. Auf alle Fälle wird es hier wohl auf einen Rechtstreit hinauslaufen, den die Dame mit eurer Haftpflichtversicherung führen muss. Ihr seid aus dem Thema ersteinmal raus.

Danke für deinen Beitrag.

Mein Vater hat die Sache seiner Haftpflicht übergeben und die machen das wohl jetzt. Schauen wir mal was daraus wird.

Danke für die Beitrage @ all
 
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