Vorsicht bei Schadensteuerung der Versicherer!

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PassatXL

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Nur zu Info!

Ein ganz normaler Autounfall - und was daraus werden kann ...

Eigentlich doch eine harmlose Sache; nichts als Blechschaden und bei der Schuldfrage gab es auch nichts zu deuten. Die Unfallparteien tauschten Namen, Anschriften und Versicherungen aus und die Geschädigte Franziska S. fuhr erst einmal beruhigt nach Hause. Die linke Seite ihres Audi A3 sah zwar etwas zerknittert aus, aber immerhin. das gerade einmal ein gutes Jahr alte Auto war wenigstens noch fahrbereit. Zur großen Überraschung von Frau S. meldet sich bereits am nächsten Morgen in aller Frühe eine freundliche Dame von der Versicherung des Unfallverursachers, die mitfühlend ihr Bedauern zum Ausdruck bringt, dass Frau S. durch den Unfall des Versicherungsnehmers der Versicherung geschädigt worden sei. Man wolle ihr selbstverständlich alle Unannehmlichkeiten abnehmen und sich um die Instandsetzung ihres Fahrzeuges persönlich kümmern. Bei soviel Freundlichkeit wäre Frau S. besser nachdenklich geworden. Doch so wurde nun aus einem eigentlich harmlosen Unfall eine schier unendliche Geschichte. Die freundliche Versicherung ließ ihr Fahrzeug noch am selben Vormittag abholen und großzügigerweise stellte man Frau S. einen schicken Renault Twingo für die Dauer der Reparatur zur Verfügung. Nach 5 Tagen bekam sie ihr Auto zurück und erhielt sogar noch per Verrechnungsscheck 200,00€ für die so genannte merkantile Wertminderung. Die Reparaturrechnung der Werkstatt, die Frau S. zwar nicht kannte, die aber immerhin damit warb, Vertrauensbetrieb der Versicherung des Unfaltverursachers zu sein, belief sich auf 5.000,00€ und war selbstverständlich durch die freundliche Versicherung bereits ausgeglichen. Auf den ersten Blick erschien Frau S. dies wie der perfekte Service. Nur wenige Wochen später traten nun aber Probleme auf. Der schöne Audi zog nach links, was Frau S. selbstverständlich veranlasste, sofort ihren Audi-Betrieb aufzusuchen. Schließlich habe das Fahrzeug zwei Jahre Garantie, machte sie dem Annahmemeister im Audizentrum deutlich. Frau S. fiel nun aus allen Wolken, als man ihr mitteilte, dass der Schaden durch eine unsachgemäße Reparatur eines Unfallschadens verursacht worden sei. Die Kosten einer Reparatur der Lenkung beliefen sich auf 1.000,00€, die nicht durch die Garantie gedeckt seien. In diesem Zusammenhang wurde Frau S. auch noch darauf hingewiesen, dass durch die Reparatur in einer nicht autorisierten Werkstatt ohnehin die vom Hersteller gewährte zweijährige Garantie erloschen sei. Schwierig sei es nun auch, nach Ablauf der Garantie für nach der Garantiezeit auftauchende Mängel Kulanz zu erhalten.
Jetzt begab sich Frau S. zu einem Rechtsanwalt, der ihr leider bestätigte, dass der Lenkungsschaden, der auf der unsachgemäßen Reparatur ihres Fahrzeugs beruht, nicht durch die Garantie abgedeckt ist und dass der Garantiegeber berechtigt ist, sein Garantieversprechen daran zu knüpfen, dass das Fahrzeug ausschließlich in seinem Betrieb gewartet und nach einem Unfallschaden instand gesetzt wird. Man könne allerdings versuchen, die Kosten der Reparatur der Lenkung als Schadenersatz bei der Werkstatt geltend zu machen, die den Unfallschaden unsachgemäß behoben hat. Hier allerdings würden nicht unerhebliche Beweisprobleme auftauchen und zudem sei ein Prozess zumindest ohne Rechtschutzversicherung mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko belastet. Die Überraschungen für Frau S. nahmen allerdings noch kein Ende, als der Anwalt sich der Unfallschadenangelegenheit nochmals annahm. Er wies Frau S. darauf hin, dass ihr als Unfallersatzfahrzeug selbstverständlich ein vergleichbarer Audi zugestanden hätte, und das auch die Wertminderung von 200,00€ mit Sicherheit viel zu niedrig ermittelt worden sei. Bei einem 13 Monate alten Fahrzeug mit einem Neupreis von über 20.000,00€und Reparaturkosten von mindestens 5.000,00€ sei eine Wertminderung von nur 200,00€ geradezu lächerlich.
Der Rechtsanwalt machte Frau S. deutlich, dass sie gut beraten gewesen wäre, statt in die Vertrauenswerkstatt der gegnerischen Versicherung, in ihre Vertrauenswerkstatt zu gehen. In diesem Fall hätte sie sicher sein können, dass Garantie und Kulanz für ihr Fahrzeug nicht gefährdet sind. Mit Sicherheit hätte sie dort ein adäquates Ersatzfahrzeug bekommen oder stattdessen auch die ihr zustehende Nutzungsausfallentschädigung wählen können. Mit Sicherheit wäre sie dort auch auf ihr Recht, einen unabhängigen Sachverständigen und einen Anwalt hinzuzuziehen, hingewiesen worden.
Im Übrigen hätte es auch noch schlimmer kommen können, falls es im Nachhinein Streit über den Unfallhergang gibt. Ohne beweissicherndes Gutachten wäre man den Angaben des Versicherers des Unfallgegners hilflos ausgeliefert. Frau S. jedenfalls ist sich sicher. Sie wird sich nach einem Unfall künftig nicht noch einmal auf Versprechungen des Versicherers einlassen, sondern direkt ihre Rechte wahrnehmen und ihr Fahrzeug in ihrer Fachwerkstatt des Vertrauens instand setzen lassen. Dieses Recht steht ihr im Übrigen nicht nur bei einem unverschuldeten Unfall zu, sondern auch bei einem selbstverschuldeten Kaskoschaden ist das Recht des Autofahrers uneingeschränkt gegeben, die Werkstatt seines Vertrauens anzusteuern. Handelt es sich im Übrigen um ein Leasingfahrzeug oder um ein finanziertes Fahrzeug, ist er in aller Regel sogar verpflichtet, seinen qualifizierten Markenbetrieb aufzusuchen.

Quelle:
autorechtaktvell.de GmbH & Co KG
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin, Telefon. 03012 55 66 32 10, Telefax 03Q2 55 66 32 15, email : [email protected]


Gruß
Martin
 
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  • Vorsicht bei Schadensteuerung der Versicherer! Beitrag #2

3BGChris

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Hi!

Nicht falsch verstehen, aber ich halte den Bericht für übertriebene Panikmache.

1.) übernehmen die Versicherungen die Herstellergarantie
2.) bekommt der Geschädigte bis zu 3 Jahren Garantie auf die ausgeführten Arbeiten
3.) wird das Fahrzeug komplett innen und außen gereinigt zurückgebracht
4.) hier wird deutlich Verwaltungsaufwand eingespart und die Versicherung bekommt beim Reparaturbetrieb nen besseren Preis, was langfristig wieder uns allen zu Gute kommt, da durch weniger Schadenaufwand die Prämien stabil gehalten werden können.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das Werkstattmanagement (zumindest in meinem Unternehmen) hervorragend funktioniert und bisher keinerlei Klagen bekannt sind. Also bitte nicht wieder in Panik verfallen aufgrund eines bedauerlichen Einzelfalles.

Informationen sind eine Holschuld, insofern hätte sich die o.g. Geschädigte bei einem Anwalt oder Ihrer eigenen Versicherung über Ihre Rechte informieren müssen.

Steinigt mich für meine Meinung....aber ich habe seit Jahren damit zu tun und finde diesen Weg genial und auch am schnellsten.
 
  • Vorsicht bei Schadensteuerung der Versicherer! Beitrag #3
Schorni

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3BGChris schrieb:
1.) übernehmen die Versicherungen die Herstellergarantie
2.) bekommt der Geschädigte bis zu 3 Jahren Garantie auf die ausgeführten Arbeiten
3.) wird das Fahrzeug komplett innen und außen gereinigt zurückgebracht
4.) hier wird deutlich Verwaltungsaufwand eingespart und die Versicherung bekommt beim Reparaturbetrieb nen besseren Preis, was langfristig wieder uns allen zu Gute kommt, da durch weniger Schadenaufwand die Prämien stabil gehalten werden können


Zu 1. Erkläre mir das bitte mal, ich verstehe nur Bahnhof.
Zu 2. Erklärungsbedarf auch hier. Welche Versicherung übernimmt für WerkstattPfusch eine Garantie? und das 3 Jahre lang :eek:
Zu 3. Von einer freien Werkstatt? Aha
Zu 4. Mag sein, nur wir reden im vorliegenden Fall von Pfusch, voller Abrechnung und damit von Versicherungsbetrug. Werkstatt <-> Versicherung
 
  • Vorsicht bei Schadensteuerung der Versicherer! Beitrag #4
PassatXL

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3BGChris schrieb:
1.) übernehmen die Versicherungen die Herstellergarantie
2.) bekommt der Geschädigte bis zu 3 Jahren Garantie auf die ausgeführten Arbeiten
3.) wird das Fahrzeug komplett innen und außen gereinigt zurückgebracht
4.) hier wird deutlich Verwaltungsaufwand eingespart und die Versicherung bekommt beim Reparaturbetrieb nen besseren Preis, was langfristig wieder uns allen zu Gute kommt, da durch weniger Schadenaufwand die Prämien stabil gehalten werden können.

1.) Welche Versicherung????
2.) Von Wem? Was ist mit Folgeschäden?
3.) 1 von 1000.....
4.) Es ist richtig, es wird gespart, allerdings auf Kosten der Kunden. Wertminderung unrealistisch, nicht entsprechender Ersatzwagen.

Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung! Ebenso die Kulanz.

Und da es sich bei den aktuellen Fahrzeugen um fahrende Computer mit zig Sensoren und Fühlern handelt, ist kaum eine frei Werkstatt im Stande die notwendingen Checks durchzuführen. Zumal die Vertragswerkstätten von Versicherungen kostengünstig arbeiten.

Also wird wohl kein Hersteller für die Fehler bzw. Unkompetenz Anderer bezahlen!

Gruß
Martin
 
  • Vorsicht bei Schadensteuerung der Versicherer! Beitrag #5
TDIler

TDIler

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zu 4. Warum sollte ich einer Versicherung zuliebe, welche einen Haufen Geld für ihren aufgeblähten Verwaltungsapparat ausgibt, in eine freie Werkstatt gehen anstatt in eine authorisierte? Mir fällt kein Grund ein.. :roll:
Zu dem Argument mit den steigenden Beiträgen sag ich lieber nix.. :? :flop:
 
  • Vorsicht bei Schadensteuerung der Versicherer! Beitrag #6

tdiler2

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ich will mal nicht zuviel sagen,aber die Versicherngen sind die größten Gauner die es gibt.und ne Versicherung wird nie nen Auto von mir bekommen.
 
  • Vorsicht bei Schadensteuerung der Versicherer! Beitrag #7
TEASY

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So lange alles klappt, ist die Versicherung auf der guten Seite und der Geschädigte oder Versicherungsnehmer auch.
Die Probleme fangen, wie leider so oft im täglichen Leben, erst damit an, wenn das Ganz nicht klappt, wie im hier beschriebenen Fall.
Dann steht der Geschädigte oder VN dumm da und muss um sein Recht kämpfen. Im Zweifelsfall lassen es die Versicherungen auf einen Prozess ankommen, wo sie den (finanziell) längeren Atem haben.
Wie tdiler2 schon sagt, Versicherungen sind Gauner :!: Meine Meinung :!:
 
  • Vorsicht bei Schadensteuerung der Versicherer! Beitrag #8
Duke

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Ich finde allerdings auch das hier etwas Panik gemacht wird .


Was da gelaufen ist ,ist eindeutig Pfusch der Werkstatt ,und da kann selbst die Versicherung nicht für .Und das die Versicherung etwas wenig Wertminderung berechnet ,da kann die Werkstatt nichts für .

Auch wir sind Vertragspartner für Versicherungen ,.. NUR warum sollte ich denn auf einmal anders Arbeiten als bei normalen Kunden .dazu besteht überhaupt kein Anlass .Ob Privatkunde oder zugeschasster Versicherungskunde ,.. es werden bei uns alle gleich Repariert und nicht anders !!!!


1.) Natürlich muss der Hersteller die Garantie weiter übernehmen ,..vorrausgesetzt das das Fahrzeug FACHGERECHT instandgesetzt wurde .


2.) Natürlich übernehmen wir für unsere Arbeit auch die Gesetztlich vorgeschriebene Gewährleistung.


3.) Jedes ,...absolut jedes Fahrzeug wird bei uns Innen und Aussen gründlich gereinigt ( nicht Aufbereitet ),.. und das ,wo wir offiziell eine FREIE WERKSATTT sind .


4.) Gedacht ist dieses System um Kosten zu sparen ,...wie es letztendlich gehandhabt wird ,. da möchte ich keine Wertung drüber abgeben .



Duke
 
  • Vorsicht bei Schadensteuerung der Versicherer! Beitrag #9

3BGChris

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Schorni schrieb:
Zu 1. Erkläre mir das bitte mal, ich verstehe nur Bahnhof.
Zu 2. Erklärungsbedarf auch hier. Welche Versicherung übernimmt für WerkstattPfusch eine Garantie? und das 3 Jahre lang :eek:
Zu 3. Von einer freien Werkstatt? Aha
Zu 4. Mag sein, nur wir reden im vorliegenden Fall von Pfusch, voller Abrechnung und damit von Versicherungsbetrug. Werkstatt <-> Versicherung

also gut, dann versuche ich das mal.
grundsätzlich muß klar sein, dass dieses werkstattmanagement ein angebot seitens eines versicherers ist, der geschädigte kann, muß es aber nicht annehmen.
ich arbeite selbst für ein großes versicherungsunternehmen und bei uns läuft die sache echt gut ab. ich habe es auch selbst schon ausprobiert als ich nen schaden am auto meiner freundin hatte und es lief super.
Partnerwerkstätten bieten Service-Paket
Zu unseren Partnerbetrieben zählen speziell ausgesuchte Werkstätten, die
eine qualitativ hochwertige Reparatur garantieren. Bei uns in der Gegend ist das der nachgewiesen beste Karrosseriebaubetrieb und Lackierbetrieb.
Außerdem zeichnen sich
diese Betriebe dadurch aus, daß sie das folgende Service-Paket
bieten:
-kostenloser Hol- und Bringservice
-kostenloses Ersatzfahrzeug der kleinsten Klasse in KH und Kasko
-zusätzlich zum kostenlosen Ersatzfahrzeug der kleinsten Klasse zahlt die
xxxxxxxversicherung dem Anspruchsteller in KH den ihm zustehenden
Nutzungsausfall
daher die sache mit dem kleinwagen....
-kostenlose Fahrzeugreinigung innen und außen
-3 Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten
-Übernahme der Herstellergarantie

Gerade durch diese zusätzlichen Service-Leistungen zeichnen sich die
Partnerbetriebe der xxxxxxxxversicherung aus. Für den Kunden bieten sie gerade im Schadenfall einen echten Nutzen. Mehr noch: Partnerbetriebe garantieren nicht nur eine qualitative Reparatur, sondern auch eine zügige Abwicklung.
Erfolgt die Vermittlung durch die xxxxxxxversicherung, liefern diese
Reparaturwerkstätten schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 24
Stunden,eine Reparaturkalkulation an die zuständige Schadenbearbeitungsstelle. Nach erfolgter Reparatur erfolgt die Regulierung direkt zwischen
Werkstatt und Versicherung. Zum Vorteil für den Kunden bzw.
Geschädigten:
Er muß nicht in Vorlage treten und erhält sein Fahrzeug schnellstmöglich
zurück.


Welche Erfahrungen haben unsere Kunden mit dem Werkstattmanagement gemacht?
Knapp 5.000 Kunden wurden zwischen März und Dezember 2005 telefonisch nach
ihren Bewertungen befragt. Neben der Zufriedenheit insgesamt sollten die
Befragten "Schulnoten" vergeben zu
Hol- und Bringservice
Ausführung und Qualität der Reparatur
Fahrzeugreinigung
Ersatzfahrzeug (kostenfrei)
Zuverlässigkeit
Freundlichkeit

Die Ergebnisse sind eindeutig:
Die Serviceleistung "Werkstattmanagement" wird kontinuierlich
gut bewertet.Der durchschnittliche Benotungswert liegt stabil auf hohem Niveau zwischen 1,6 und 1,7.Die Frage nach einer Weiterempfehlung beantworten fast 94% der Befragten mit "ja".

Es ist sehr ärgerlich, dass im anfangs geschilderten Fall etwas schiefgelaufen ist, allerdings ist das nicht repräsentativ für die gesamte Branche und wer hier wieder anfängt zu polemisieren, sollte wohl besser auch keine zwei Brote beim gleichen Bäcker kaufen, da das eine ja größer sein könnte als das andere, was ja wiederum dazu führt, dass ich mich beim Kauf des zweiten Brotes schlechter behandelt fühle....
 
  • Vorsicht bei Schadensteuerung der Versicherer! Beitrag #10
pax

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Ich hatte zum Ende des vergangen Jahres eine Versicherung angerufen, die einen Tarif mit Werkstattbindung bei Kaskoschäden anbot. Das trifft zwar nicht genau auf den geschilderten Fall zu, aber zumindest insofern, dass man sein Auto bei einer vom Versicherer gewählten Werkstatt reparieren lässt.

Ich schilderte der Dame am Telefon folgenden fiktiven Fall:
Mein Fahrzeug hat 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung beim Hersteller. Mit 6 Jahren tritt ein Unfall mit Karroserieschaden ein, der in einer (nicht vom Fahrzeughersteller autorisierten) Werkstatt des Versicherers repariert wird. Im 10. Jahr des Autolebens (also nach Ende der Garantiefrist der Werkstatt des Versicherers) tritt nun in der Nähe oder direkt an reparierten Teilen ein Durchrostungsschaden ein. Der Hersteller übernimmt diesen Schaden natürlich wegen der vorangegangenen Reparatur in der Fremdwerkstatt nicht. Wie stellt sich der Versicher dazu?
Nachdem die Dame mir so gar nicht glauben wollte, dass es Hersteller mit 12 Jahren Durchrostungsgarantie gibt (Mercedes gibt meines Wissens teilweise sogar 30 Jahre) und immer wieder auf die ach so tollen 3 Jahre Garantie in der Werkstatt des Versicherers hinwies, wurde sie am Schluss etwas pampig und meinte nur, dann kann ich diesen Tarif halt nicht abschliessen.

Gewarnt durch diese Erfahrung habe ich natürlich die Finger von so einem Tarif gelassen und ziehe zumindest für mich das Fazit, keine von einem Versicherer vorgeschlagene Werkstatt aufzusuchen.

Bye
pax
 
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