
edv071
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Ein Freund von mir hat in Deutschland (er selbst ist Franzose) einen gebrauchten BMW 330 CI, 13500 Km, 18 Monate alt für 32000,- € gekauft und hat jetzt folgendes Problem.
Sein lokaler Händler in Frankreich hat bei der Inspektion einen wohl nicht unerheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug festgestellt.
Das Fahrzeug wurde in Deutschland bei einem Händler besichtigt (nähe Köln), der Verkäufer im Vertrag ist jedoch ist eine Privatperson aus München.
Bei der Fahrzeugbesichtigung wurde nichts von einem Unfall gesagt.
Hier mal ein Auszug aus dem Kaufvertrag :
Bezeichnung des Fahrzeuges
gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschaden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karoserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden.
Gewährleistung
Das Fahrzeug ist verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung . Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind, soweit das gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen und zwar sowohl wegen erkennbarer und als auch wegen verborgener Mängel.
OK, spätestens bei diesen Passus hätte ich das Fahrzeug gar nicht erst gekauft, aber wie schon beschrieben, er ist Franzose und spricht nur wenig deutsch und hat es daher erst gar nicht richtig verstanden.
Rechtlich ist ja der Verkäufer nun eine Privatperson und hat ja jegliche Gewährleistung von vornherein ausgeschlossen.
Ich unterstelle jetzt einfach einmal, das der Unfallschaden dem Verkäufer bekannt war. :evil:
Aber das zu beweisen dürfte sicherlich schwierig sein.
Kommt der damit so durch oder gibt es eine Chance ihn doch noch zu belangen???
Ich denke mal, mein Freund sollte am besten einmal einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dem deutschen Vertragsrecht auskennt.
Sein lokaler Händler in Frankreich hat bei der Inspektion einen wohl nicht unerheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug festgestellt.
Das Fahrzeug wurde in Deutschland bei einem Händler besichtigt (nähe Köln), der Verkäufer im Vertrag ist jedoch ist eine Privatperson aus München.
Bei der Fahrzeugbesichtigung wurde nichts von einem Unfall gesagt.
Hier mal ein Auszug aus dem Kaufvertrag :
Bezeichnung des Fahrzeuges
gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschaden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karoserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden.
Gewährleistung
Das Fahrzeug ist verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung . Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind, soweit das gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen und zwar sowohl wegen erkennbarer und als auch wegen verborgener Mängel.
OK, spätestens bei diesen Passus hätte ich das Fahrzeug gar nicht erst gekauft, aber wie schon beschrieben, er ist Franzose und spricht nur wenig deutsch und hat es daher erst gar nicht richtig verstanden.
Rechtlich ist ja der Verkäufer nun eine Privatperson und hat ja jegliche Gewährleistung von vornherein ausgeschlossen.
Ich unterstelle jetzt einfach einmal, das der Unfallschaden dem Verkäufer bekannt war. :evil:
Aber das zu beweisen dürfte sicherlich schwierig sein.
Kommt der damit so durch oder gibt es eine Chance ihn doch noch zu belangen???
Ich denke mal, mein Freund sollte am besten einmal einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dem deutschen Vertragsrecht auskennt.