unwissentlich Unfallwagen gekauft

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  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #1
edv071

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Ein Freund von mir hat in Deutschland (er selbst ist Franzose) einen gebrauchten BMW 330 CI, 13500 Km, 18 Monate alt für 32000,- € gekauft und hat jetzt folgendes Problem.
Sein lokaler Händler in Frankreich hat bei der Inspektion einen wohl nicht unerheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug festgestellt. :eek:

Das Fahrzeug wurde in Deutschland bei einem Händler besichtigt (nähe Köln), der Verkäufer im Vertrag ist jedoch ist eine Privatperson aus München.
Bei der Fahrzeugbesichtigung wurde nichts von einem Unfall gesagt.
Hier mal ein Auszug aus dem Kaufvertrag :

Bezeichnung des Fahrzeuges
gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschaden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karoserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden.

Gewährleistung
Das Fahrzeug ist verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung . Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind, soweit das gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen und zwar sowohl wegen erkennbarer und als auch wegen verborgener Mängel.


OK, spätestens bei diesen Passus hätte ich das Fahrzeug gar nicht erst gekauft, aber wie schon beschrieben, er ist Franzose und spricht nur wenig deutsch und hat es daher erst gar nicht richtig verstanden.
Rechtlich ist ja der Verkäufer nun eine Privatperson und hat ja jegliche Gewährleistung von vornherein ausgeschlossen.
Ich unterstelle jetzt einfach einmal, das der Unfallschaden dem Verkäufer bekannt war. :evil:
Aber das zu beweisen dürfte sicherlich schwierig sein.

Kommt der damit so durch oder gibt es eine Chance ihn doch noch zu belangen???
Ich denke mal, mein Freund sollte am besten einmal einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dem deutschen Vertragsrecht auskennt.
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #2

datenschleuder

Moin!

Jo, nen Anwalt sollte er auf jeden Fall konsultieren.

Aber ich denke, daß seine Chancen nicht ganz aussichtslos sind.
Soweit ich den juristischen Teil meines Studiums noch recht in Erinnerung habe, muss ein Vertrag immer für beide Seite zumutbar sein.

Die angegebenen Klauseln sind in Kombination mit der Tatsache, daß dein Bekannter nur wenig Dt. spricht prinzipiell nicht zumutbar, da es sich prinzipiell um einen "Generalablass" handelt.

Ich habe nicht mehr ganz genau im Kopf wie es bei "multinationalen" Veträgen ausschaut, aber imho hätte deinem Bekannten der Vertrag in einer für ihn verständlichen Sprache vorliegen müssen...

Aber eine 100% Aussage wird nur ein Rechtsverdreher geben können....
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #3
Einarmiger

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Oder ein paar Tunesier bezahlen, die den Verkäufer mit dem Auto besuchen fahren .... :D


Ja nee,

ich gebe dem Ganzen wenig Chancen, dass da etwas zu machen ist, auch wenn man dem Verkäufer eine gewisse Arglist unterstellen kann. Das wäre IHMO der einzigste Ansatzpunkt.

Er soll zum Anwalt ! :top:
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #4
Torsten

Torsten

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Ist denn der private Verkäufer aus München auch der Halter des BMW gewesen??
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #5

Enno

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Nicht rumrätseln.
Dem Verkäufer einen netten Breif schreiben, und auf die Rücknahme des Autos wegen Arglistiger Täuschung bestehen.
Ein nicht unerheblicher Unfallschaden MUSS selbst wenn er ersichtlich ist, immer im Kaufvertrag mit aufgeführt sein.
Das ist hier ja anscheinend nicht geschehen. Also -> Arglistige Täuschung. Damit kann er den Kaufvertrag anfechten. Also einfach rückgängig machen.
Denn mit Nachbessern is ja hier nicht.

Gruß
Enno
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #6

agenius

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Eventuell trägt der Händler auch eine Mitschuld wenn der Wagen dort besichtigt wurde.
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #7
edv071

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@ all : schon mal Danke für Eure Tipps. :top:
Versuche mal noch genauere Angaben zu bekommen.
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #8
PassatXL

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edv071 schrieb:
Bezeichnung des Fahrzeuges
gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschaden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karoserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden.

Absoluter Quatsch! Sowas gibt es nicht! Diese Klausel ist bedeutungslos! Ein Unfallschaden muß laut deutschem Recht angegeben werden! Ich kann auch nicht als Händler die Gewährleistung ausschließen. Es ist gesetzlich festgeschrieben.

edv071 schrieb:
Gewährleistung
Das Fahrzeug ist verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung . Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind, soweit das gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen und zwar sowohl wegen erkennbarer und als auch wegen verborgener Mängel.

Das passt schon.

Einen Tip habe ich noch. Das Auto ist zwar nicht so alt, scheint aber schon mehrere Besitzer gehabt zu haben. Ich würde mal einfach die Vorbesitzer anrufen und nachfragen, welcher von denen das Auto zerschossen hat. Oder der Anwalt soll bei dem Versicherer anfragen, ob ein Unfallschaden schon mal abgerechnet wurde. Das können Anwälte.

Gruß
Martin
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #9
edv071

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@ PassatXL : genauso sehe ich es ja auch.
Der Wagen soll jetzt in Frankreich einem Gutachter vorgeführt werden und der Rest ab jetzt nur noch über Anwalt. :?
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #10

Christian1971

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Hallo

ich würde mich mal mit dem Vorbesitzer aus München in Verbindung setzen denn wenn er einen Kaufvertrag mit dem Händler gemacht hat und dort drin der Unfalschader erwähnt wurde ist das ein glatter Betrug!
aber trotzdem würde ich einen Anwalt aufsuchen
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #11
edv071

edv071

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@ Christian1971

So einen Kaufvertrag wie Du ihn beschrieben hast gibt es nicht.
Der Händler ist sozusagen nur als Vermittler aufgetreten.
Wie heißt es doch so schön auf den Preisschilder : .. "im Kundenauftrag zu verkaufen"

Hier wird kein freundliches kontaktieren helfen, hier muß ein Fachmann ran, also der Anwalt. :verweis:
 
  • unwissentlich Unfallwagen gekauft Beitrag #12
Schmitti

Schmitti

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Wie viele Vorbesitzer hatte der Wagen denn???

Hier meinen übrigens einige, dass alle Unfallschäden bekannt gemacht werden müssen: Das bezieht sich aber NUR auf BEKANNTE Schäden. Weiß der Verkäufer nichts von Schäden, PECH! Ein Privatverkäufer ist nicht dazu verpflichtet, das Auto auf Schäden untersuchen zu lassen. Anders (in der Praxis) der Händler. Der darf nämlich nicht die Gewährleistung ausschließen, bzw. er kann es nicht. Somit ist der angeschi..., wenn das Auto einen Schaden hatte und muss in der Regel nacherfüllen. Da muss sich also der Händler mit einem Fahrzeugcheck absichern.

Und selbst WENN der Verkäufer von einem Unfallschaden gewusst hat: Wenn er behauptet, dass er den Unfall schlicht und einfach vergessen hat, ist er bei wirksamem Gewährleistungsausschluss fein raus. Allerdings dürfte das bei einem 18 Monate alten Fahrzeug schwer zu beweisen sein ;-)

Wie auch immer, das wird schon alles der Anwalt klären.
 
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