Tips für den Privatverkauf

Diskutiere Tips für den Privatverkauf im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Möchte meinen Passat veräußern und suche dazu Tips und Punkte auf die ich achten sollte, vorallem rechtlicher Natur. Eine Frage vorweg, muß ich...
  • Tips für den Privatverkauf Beitrag #1
Kaboom

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Möchte meinen Passat veräußern und suche dazu Tips und Punkte auf die ich achten sollte, vorallem rechtlicher Natur.

Eine Frage vorweg, muß ich ne Garantie oder sowas geben wenn jemand mein Auto kauft? Ist zwar alles in Ordnung, nur will ich mich trotzdem absichern.


MFG Alex
 
  • Tips für den Privatverkauf Beitrag #2
VariFan

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Vor allem musst du es schriftlich ausschliessen nach dem aktuellen EU Recht.
Und dann handelt es sich um die Gewährleistungspflicht von einem Jahr. Garantie gibst du eh keine, das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Wichtig ist das du es im Kaufvertrag unter Bemerkungen o.ä. hinschriebselst.
 
  • Tips für den Privatverkauf Beitrag #3
Kaboom

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Wenn ich das jetzt richtig vestanden habe muß ich also eine Gewährleistung von 1 Jahr geben? Richtig?



MFG Alex
 
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  • Tips für den Privatverkauf Beitrag #4

G-II77

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nach neuem EU-Recht ja...

aber wie schon geschrieben wurde kannst du das aus dem Kaufvertrag ausschließen, wenn du es in einer schriftlichen Klausel festhälst...

Also einfach in den Kaufvertrag schreiben das du jede Gewährleistung und Rücknahme ausschließt weil das ein Privatverkauf ist...

so oder in dieser art...
 
  • Tips für den Privatverkauf Beitrag #5
VariFan

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so wie es G-II77 schreibt hätte es vor Gericht auf jeden Fall Bestand, falls der Käufer es anfechten will.
 
  • Tips für den Privatverkauf Beitrag #6
Kaboom

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Nicht das ich meinem Auto nicht vertraue, aber es gibt genug Betrüger auf der Welt. Aber in der Technik steckt man nunmal nicht drinne.


Ich dachte so an 14000 Euro VHB, klingt das realistisch bei 93000 km? Nähere Infos in der Galerie. Der Passi ist im Guten Allgemeinzustand und das Checkheft ist absolut lückenlos.

Gibts irgendwo Vordrucke für Kaufverträge?


MFG Alex
 
  • Tips für den Privatverkauf Beitrag #8
Kaboom

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Ich gebe es zu, ich war zu faul :unknown:

Ich gelobe Besserung!!! :flehan:

MFG Alex
 
  • Tips für den Privatverkauf Beitrag #9
Schmitti

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Nein nein nein nein!!! Pardon, aber das ist Halbwissen.

Nach "EU-Recht" schonmal garnicht. Und 1 Jahr Gewährleistung ist auch falsch. Eine solche Klausel wurde nach meinem Kenntnisstand schon von dem einen oder anderen Gericht knallhart für unwirksam erklärt.

Richtig ist:
Nach geltendem DEUTSCHEN Recht, das lediglich auf einer EU-Richtlinie basiert, hast Du für jeden Gegenstand, den Du verkaufst, 2 Jahre (!!!) Gewährleistung zu geben. Das heißt, Du stehst dafür ein, dass der Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe auch in dem erwartungsgemäßen Zustand gewesen ist.

Das heißt, dass es für einen privaten Verkäufer durchaus Sinn macht, den Ausschluss "jeglicher Gewährleistung" zu vereinbaren, weil dieser in der Regel nicht die Möglichkeiten hat, sogenannten versteckte Mängel zu erkennen und das daraus resultierende Risiko finanziell zu tragen.
Dem muss der Käufer also zustimmen und im Zweifelsfall hast Du dies vor Gericht zu beweisen.

Bei gewerblichen Händlern ist es anders: Diese dürfen keinerlei Gewährleistungsausschluss vereinbaren, aber die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen.
 
  • Tips für den Privatverkauf Beitrag #10
PlattFux

PlattFux

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Meine Aussagen sind natürlich ohne Gewähr, es handelt sich hier um meine persönliche Meinung.



Du offerierts das Auto als checkheftgepflegt und in einem technisch wie optisch einwandfreiem Zustand. Nach besten Wissen und Gewissen, als Laie beschreibst Du den Zustand des Autos und fertig. Im späteren Kaufvertrag werden soche Dinge nocheinmal festgehalten und Du verwendest den Begriff "Privatkaufvertrag" und schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus. Als Privatverkäufer entbindest Du Dich damit aus den Pflichten eines gewerblichen Verkäufers.

Eine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) kommt nur dann zum Tragen wenn Du etwaige Mängel arglistig verschwiegen hast. Tust Du das nicht, gibt es auch keine Gewährleistungsansprüche des Käufers. Dies ist schon mehrfach gerichtlich ausgefochten.

So schauts nach meiner Meinung aus!
Alles andere ist nur Halbwissen und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage!

Aber wenn Du sicher gehen möchtest, frag Deine Verbraucherzentrale in der Nähe Deines Wohnortes. Die werden Dich sicherlich auch beraten!
 
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