Nein nein nein nein!!! Pardon, aber das ist Halbwissen.
Nach "EU-Recht" schonmal garnicht. Und 1 Jahr Gewährleistung ist auch falsch. Eine solche Klausel wurde nach meinem Kenntnisstand schon von dem einen oder anderen Gericht knallhart für unwirksam erklärt.
Richtig ist:
Nach geltendem DEUTSCHEN Recht, das lediglich auf einer EU-Richtlinie basiert, hast Du für jeden Gegenstand, den Du verkaufst, 2 Jahre (!!!) Gewährleistung zu geben. Das heißt, Du stehst dafür ein, dass der Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe auch in dem erwartungsgemäßen Zustand gewesen ist.
Das heißt, dass es für einen privaten Verkäufer durchaus Sinn macht, den Ausschluss "jeglicher Gewährleistung" zu vereinbaren, weil dieser in der Regel nicht die Möglichkeiten hat, sogenannten versteckte Mängel zu erkennen und das daraus resultierende Risiko finanziell zu tragen.
Dem muss der Käufer also zustimmen und im Zweifelsfall hast Du dies vor Gericht zu beweisen.
Bei gewerblichen Händlern ist es anders: Diese dürfen keinerlei Gewährleistungsausschluss vereinbaren, aber die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen.