Balimann
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Sorry, für den langen Text, aber er ist notwendig um den Sachverhalt eindeutig zu verstehen.
Durch meine Coupé Schlachtung verkaufe ich einige Teile. Ich habe jetzt Karosserieteile etc veräußert, dabei ist mir leider ein Missgeschick passiert. Ich habe die Motorhaube die Koftflügel und die Lüfterzarge angeboten und einem Forenuser mitgegeben, der noch weitere Teile erworben hat und aus der Nähe des Käufers kam. Irrtümlicherweise habe ich den falschen Kotflügel eingepackt, das war weniger gut...
Der Käufer war natürlich total unzufrieden, auch fand es, dass der Zustand der Motorhabe aufgrund von zwei Dellen alles andere als ok für ihn war. Ich hatte ihm erst angeboten ihm völlig kostenfrei auch den andren Kotflügel zur Verfügung zu stellen, da es sich ja um meinen Fehler handelt und ich keinen Ärger möchte. Da er allerdings auch aufgrund eines Risses in der Lüfterzarge, die allerdings die Funktion nicht beeinflusst, keines der Teile wirklich haben möchte, habe ich ihm angeboten die Teile für das bezahlte Geld wieder zurückzunehmen. was für mich neben der weiten Strecke auch zeitlichen Aufwand nach sich zieht. Damit ist allerdings der Käufer überhaupt nicht einverstanden, er beharrt darauf, dass ich neben der Kosten für die Teile auch noch das Bezahle, was er dem anderen Forenuser als Treibstoffanteil ausbezahlt hat. Das ganze steht natürlich überhaupt nicht im Verhältnis, die Teile habe ich für 120€ angeboten, obwohl ich sie auch recht gern in meinen Audi 90 einbauen würde (B4 Optik), der Treibstoffanteil hat sich auf 50€ belaufen. Ich muss die Teile ja auch holen, würde es mit einer anderen Fahrt kombinieren, dennoch kostet es mich dann Zeit und Geld.
Da ich es nicht akzeptiere die 50€ auch zu bezahlen möchte er jetzt seinen Anwalt einschalten. Tendenziell tangiert es mich wenig, weil er weder einen Beleg für diese Zahlung hat noch eine Garantie auf die Teile. Dennoch strebe ich nach hoher Zufriedenheit mit dem was ich veräußere. Der mir ebenfalls unbekannte junge Mann, der die Teile mitgenommen hat fand meine Preisgestaltung sowie den Zustand der Motorhaube völlig ok, er fand es sogar sehr günstig, aber ich wollte einfach den Platz haben. Die Schäden auf der Motorhaube sind weder mir, noch dem Abholer noch einem Kumpel aufgefallen. Die Lackierung der Teile ist dennoch sehr gut, weil diese vor zwei Jahren noch lackiert wurden.
Ich möchte hier nicht unbedingt eine Rechtsberatung, für einen Rechtsstreit ist auch in meinen Aungen die Verhältnismäßigkeit nicht vorhanden. Ich würde einfach gern hören wie ihr vorgehen würdet.
Achso zwei Dinge möchte ich dennoch anmerken, Geld zurück und der Käufer behält die Teile ist keine Option, weil ich sie dann gern in meinen Audi 90 einbauen würde, Hälfte der Versandkosten übernehmen auch nicht, weil mich das Abholen wie erwähnt wieder Zeit und Geld kostet.
Durch meine Coupé Schlachtung verkaufe ich einige Teile. Ich habe jetzt Karosserieteile etc veräußert, dabei ist mir leider ein Missgeschick passiert. Ich habe die Motorhaube die Koftflügel und die Lüfterzarge angeboten und einem Forenuser mitgegeben, der noch weitere Teile erworben hat und aus der Nähe des Käufers kam. Irrtümlicherweise habe ich den falschen Kotflügel eingepackt, das war weniger gut...
Der Käufer war natürlich total unzufrieden, auch fand es, dass der Zustand der Motorhabe aufgrund von zwei Dellen alles andere als ok für ihn war. Ich hatte ihm erst angeboten ihm völlig kostenfrei auch den andren Kotflügel zur Verfügung zu stellen, da es sich ja um meinen Fehler handelt und ich keinen Ärger möchte. Da er allerdings auch aufgrund eines Risses in der Lüfterzarge, die allerdings die Funktion nicht beeinflusst, keines der Teile wirklich haben möchte, habe ich ihm angeboten die Teile für das bezahlte Geld wieder zurückzunehmen. was für mich neben der weiten Strecke auch zeitlichen Aufwand nach sich zieht. Damit ist allerdings der Käufer überhaupt nicht einverstanden, er beharrt darauf, dass ich neben der Kosten für die Teile auch noch das Bezahle, was er dem anderen Forenuser als Treibstoffanteil ausbezahlt hat. Das ganze steht natürlich überhaupt nicht im Verhältnis, die Teile habe ich für 120€ angeboten, obwohl ich sie auch recht gern in meinen Audi 90 einbauen würde (B4 Optik), der Treibstoffanteil hat sich auf 50€ belaufen. Ich muss die Teile ja auch holen, würde es mit einer anderen Fahrt kombinieren, dennoch kostet es mich dann Zeit und Geld.
Da ich es nicht akzeptiere die 50€ auch zu bezahlen möchte er jetzt seinen Anwalt einschalten. Tendenziell tangiert es mich wenig, weil er weder einen Beleg für diese Zahlung hat noch eine Garantie auf die Teile. Dennoch strebe ich nach hoher Zufriedenheit mit dem was ich veräußere. Der mir ebenfalls unbekannte junge Mann, der die Teile mitgenommen hat fand meine Preisgestaltung sowie den Zustand der Motorhaube völlig ok, er fand es sogar sehr günstig, aber ich wollte einfach den Platz haben. Die Schäden auf der Motorhaube sind weder mir, noch dem Abholer noch einem Kumpel aufgefallen. Die Lackierung der Teile ist dennoch sehr gut, weil diese vor zwei Jahren noch lackiert wurden.
Ich möchte hier nicht unbedingt eine Rechtsberatung, für einen Rechtsstreit ist auch in meinen Aungen die Verhältnismäßigkeit nicht vorhanden. Ich würde einfach gern hören wie ihr vorgehen würdet.
Achso zwei Dinge möchte ich dennoch anmerken, Geld zurück und der Käufer behält die Teile ist keine Option, weil ich sie dann gern in meinen Audi 90 einbauen würde, Hälfte der Versandkosten übernehmen auch nicht, weil mich das Abholen wie erwähnt wieder Zeit und Geld kostet.