Teileverkauf, Käufer unzufrieden, wie vorgehen

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  • Teileverkauf, Käufer unzufrieden, wie vorgehen Beitrag #1

Balimann

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Sorry, für den langen Text, aber er ist notwendig um den Sachverhalt eindeutig zu verstehen.

Durch meine Coupé Schlachtung verkaufe ich einige Teile. Ich habe jetzt Karosserieteile etc veräußert, dabei ist mir leider ein Missgeschick passiert. Ich habe die Motorhaube die Koftflügel und die Lüfterzarge angeboten und einem Forenuser mitgegeben, der noch weitere Teile erworben hat und aus der Nähe des Käufers kam. Irrtümlicherweise habe ich den falschen Kotflügel eingepackt, das war weniger gut...
Der Käufer war natürlich total unzufrieden, auch fand es, dass der Zustand der Motorhabe aufgrund von zwei Dellen alles andere als ok für ihn war. Ich hatte ihm erst angeboten ihm völlig kostenfrei auch den andren Kotflügel zur Verfügung zu stellen, da es sich ja um meinen Fehler handelt und ich keinen Ärger möchte. Da er allerdings auch aufgrund eines Risses in der Lüfterzarge, die allerdings die Funktion nicht beeinflusst, keines der Teile wirklich haben möchte, habe ich ihm angeboten die Teile für das bezahlte Geld wieder zurückzunehmen. was für mich neben der weiten Strecke auch zeitlichen Aufwand nach sich zieht. Damit ist allerdings der Käufer überhaupt nicht einverstanden, er beharrt darauf, dass ich neben der Kosten für die Teile auch noch das Bezahle, was er dem anderen Forenuser als Treibstoffanteil ausbezahlt hat. Das ganze steht natürlich überhaupt nicht im Verhältnis, die Teile habe ich für 120€ angeboten, obwohl ich sie auch recht gern in meinen Audi 90 einbauen würde (B4 Optik), der Treibstoffanteil hat sich auf 50€ belaufen. Ich muss die Teile ja auch holen, würde es mit einer anderen Fahrt kombinieren, dennoch kostet es mich dann Zeit und Geld.
Da ich es nicht akzeptiere die 50€ auch zu bezahlen möchte er jetzt seinen Anwalt einschalten. Tendenziell tangiert es mich wenig, weil er weder einen Beleg für diese Zahlung hat noch eine Garantie auf die Teile. Dennoch strebe ich nach hoher Zufriedenheit mit dem was ich veräußere. Der mir ebenfalls unbekannte junge Mann, der die Teile mitgenommen hat fand meine Preisgestaltung sowie den Zustand der Motorhaube völlig ok, er fand es sogar sehr günstig, aber ich wollte einfach den Platz haben. Die Schäden auf der Motorhaube sind weder mir, noch dem Abholer noch einem Kumpel aufgefallen. Die Lackierung der Teile ist dennoch sehr gut, weil diese vor zwei Jahren noch lackiert wurden.

Ich möchte hier nicht unbedingt eine Rechtsberatung, für einen Rechtsstreit ist auch in meinen Aungen die Verhältnismäßigkeit nicht vorhanden. Ich würde einfach gern hören wie ihr vorgehen würdet.
Achso zwei Dinge möchte ich dennoch anmerken, Geld zurück und der Käufer behält die Teile ist keine Option, weil ich sie dann gern in meinen Audi 90 einbauen würde, Hälfte der Versandkosten übernehmen auch nicht, weil mich das Abholen wie erwähnt wieder Zeit und Geld kostet.
 
  • Teileverkauf, Käufer unzufrieden, wie vorgehen Beitrag #2

FrankS

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Wie ist es den zu der Vereinbarung, dass der andere Forumsteilnehmer den Kram für €50 Spritkostenzuschuss mitnimmt, gekommen bzw. wie wären die Teile zum Käufer gekommen, wenn er sie nicht mitgenommen hätte?

Wenn du die Teile zum selbst Abholen angeboten hast und diese Mitnahme dann sozusagen eine Selbstabholung über einen dritten war, würde ich die Versandkosten nicht erstatten, ich würde sie noch nicht mal auf eigene Kosten vom Käufer zurückholen. Wenn ich mir im Geschäft irgendwas kaufe und es ist defekt, muss ich auch auf eigene Kosten zum Laden zurück und es umtauschen/zurückgeben.

Anders sieht es für mich aus, wenn der Versand der Teile Teil des Geschäfts war und der andere Forumsteilnehmer der von dir gewählte Versender, den dann der andere direkt bezahlt hat. In diesem Falle sehe ich das ganze mehr wie eine Onlinebestellung, bei der der Käufer die Ware für ihn kosten frei zurückschicken kann und die ursprünglichen Versandkosten ebenfalls ersetzt bekommt. Mir ist schon klar, dass das bei einem Privatkauf anders ist, aber du wolltest ja wissen, wie man vorgehen würde, wenn einem die Kundenzufriedenheit wichtig ist.

Gruß,

Frank
 
  • Teileverkauf, Käufer unzufrieden, wie vorgehen Beitrag #3
Schorni

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50 Euro. Der kam extra aus Italien oder wie?
 
  • Teileverkauf, Käufer unzufrieden, wie vorgehen Beitrag #4

Balimann

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Nein es ging um die Stecke Wolfsburg Mainz ungefähr, ich kannte den anderen Forenuser auch nicht, der ebenfalls Teile abgeholt hat. Die Vereinbarung wieviel zu zahlen sei ist rein deren Verhandlungssache gewesen aus der ich mich völlig rausgehalten habe. Ich habe nur den Kontakt vermittelt, weil ich mir dachte, dass es sich für die beiden anbietet und war angenehm überrascht, dass sich das alles so gut arrangieren lies.
Versand war folglich nicht bestandteil meines Angebots sondern wurde privat zwischen den anderen arrangiert. Die Motorhaube, den Kotflügel und die Lüfterzarge zu versenden wäre jedenfalls über eine Spedition auch nicht erheblich billiger gegangen und da die Teile wie erwähnt vor zwei Jahren neu lackiert wurden, wollte ich kein Risiko eingehen. Sowhl ich, mein Kumpel als auch der, der die Haube abgeholt hat, müssen dann wohl zwei kleine Beulen in der Haube übersehen haben. Diese sind auch nicht auf einem Bild sichtbar sondern nur auf einem Video der polierten Haube, was der Käufer extra für mich angefertigt hat. Mich würde es nicht stören, daher nehme ich die Teile auch gern für meinen Audi90, aber ich sehe ehrlich gesagt nicht ein dazu noch die Versandkosten zu übernehmen. Ich wollte garkeine Karosserieteile unbedingt abgeben, war aber froh, dass eine Anfrage auf das Sperrige kam, weil der Platz doch recht knapp ist.
Ich möchte keinen Ärger, weil man sich im Leben immer zweimal sieht, bin aber nach wie vor der Meinung, dass ich ein fairer Geschäftspartner bin und bei mir der Preis und das gebotene in einem ordnugsgemäßen Verhältnis stehen. Man kann über alles reden, aber selbstverständlich sehe auch ich hier Grenzen und die finde ich mit der Forderung überschritten. Ich wollte mich auch hier eher rückversichern ob ich aus menschlicher Sicht überreagiere oder mich als unfairen Handelspartner darstelle.
 
  • Teileverkauf, Käufer unzufrieden, wie vorgehen Beitrag #5
VariFan

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Sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt der Käufer bei Privatkäufen das Transportrisiko. Bei gewerblichen Verkäufen trägt es der Verkäufer. Soviel zu den 50 Euro.

Ohne Rechnung ohne Gewährleistung wird es schwierig für den "Kläger" etwas durchzusetzen, davon ab denke ich nicht das er einen Rechtsstreit wegen 50 Euro Spritgeld anfangen wird.
 
  • Teileverkauf, Käufer unzufrieden, wie vorgehen Beitrag #6

Balimann

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Dann danke für die Info. Vor dem Rechtsstreit habe ich keine Angst, wenn mir jemand droht, dann gehe ich meist erst recht nicht darauf ein. Ich fand das nur alles total unverhältnismäßig und wollte mir hier noch andere Meinungen einholen.
 
  • Teileverkauf, Käufer unzufrieden, wie vorgehen Beitrag #7

datenschleuder

Wenn die Absprache über den "Treibstoffanteil" über 50 EUR zwischen dem Käufer un dem Abholer getroffen wurde, dann würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen, da das eine mündliche Willenserklärung zwischen diesen beiden natürlichen Personen ist. Das müssen die unter sich ausfechten.

Aber da sieht man wieder, wie weit es auch hier schon gekommen ist. GGf. sollte man doch über eine Restriktion des Flohmarktzugriffs nachdenken :roll:
 
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