Hallo Gemeinde,
also nachdem ich diesen Beitrag Gestern verfolgt habe, bin ich beim Freundlichen vorbeigefahren und hab mir die Widerstandsleitung geordert. Da mir mein Servicemeister bezüglich der rechtlichen Situation nur sagen konnte Hauptscheinwerfer,ja, Nebels würde er nicht machen, aber genau wüsste er auch nicht, bin ich gleich zum TÜV gefahren und hab mal nachgefragt. Der äußerst freundliche TÜV-Sachverständige sagte mir dann Hauptscheinwerfer: ja, solang sie ausgehen sobald man Standlicht einschaltet. Nebels meinte er naja,er würde nichts dagegen haben, aber er glaubt auch nicht das die Grün-Weissen sich daran aufhängen würden. Die Betriebserlaubnis erlischt dadurch nicht. Er würde es darauf ankommen lassen. Seiner Meinung nach sollte das Tagfahrlicht auch in Deutschland offiziell eingeführt werden!! :top: