scheiben tönen an den vorderen Türen..??

Diskutiere scheiben tönen an den vorderen Türen..?? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo Ich habe vor meinen bei Passat die Scheiben zu tönen. Bis zu den hinteren Türen ist das ja auch kein problem, doch vorne soll es ja...
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #1

WOB-3BG

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Hallo

Ich habe vor meinen bei Passat die Scheiben zu tönen. Bis zu den hinteren Türen ist das ja auch kein problem, doch vorne soll es ja verboten sein.
Ist das nun so.. :?:
War das nicht mal so, das man vorne ien bißchen Tönen konnte, oder täusche ich mich da.. :?:
Welche ventuellen Strafen entstehen, wenn ich vorne tritz verbotes doch töne.. :?:

Danke für eure Antworten.
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #2
armani

armani

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Das Thema wurde schon öfter behandelt. Das Tönen der vorderen eitenscheiben ist bis zu einem bestimmten Prozentsatz an Lichtdurchlässigkeit erlaubt.

Einfach mal ein wenig suchen, dann findest du auch genaue Angaben.
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #3

WOB-3BG

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gesucht habe ich aber nix passendes dazu gefunden
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #4

Vari115

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Tönen der vorderen Seitenscheiben ist bis 25% erlaubt.
Das Problem wird sein, daß die Scheiben alle schon vom Werk aus
leicht getönt sind (Colorglas). Meistens beträgt diese Tönung zwischen 7%
und 10%. Es gibt leider keine Folie die nur 15% tönt :( .
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #5

TS

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Gibt es da nicht irgendwo eine 4ma die Scheiben "lackiert"?
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #7

WOB-3BG

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hab das auch schonmal gehört mit dem scheiben lackieren, aber ich glaube, das ist gar nicht so billig. :(
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #8

tuningcop

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Ich kann dazu nur sagen, daß es keinen Hersteller gibt, der seine Folie für "vorne" frei gibt !!! Das hat auch nicht nur etwas mit der Tönung zu tun sondern auch mit dem anschließenden Bruch und Spiltterverhalten der Scheiben !! Wir haben bei uns die Absprache mit dem Tüv, daß wir ne Zeige schreiben mit dem Inhalt "Erlöschen der Betriebserlaubnis" !!
mit der Begründung der mögl. Gefährdung anderer !!

Es müßte eigentlich jeder wissen, daß diese Folien IMMER (und wenn auch nur eine minimale) Sichtbehinderung darstellen. Ist ja klar, eine Tönung ohne Sichteinbußen gibt es nicht !! Wär ja sonst keine Tönung, gelle ??

Und wenn es zu einem Unfall kommt, egal ob Schuld oder nicht Schuld, ich verspreche Euch Ihr habt mit diesen Folien vorne ganz schlechte Karten !! Und wenn ihr sogar Schuld hattet, ja dann gute Nacht !! Unfall zur Nachtzeit und ihr habt was übersehen wegen der Folie ..... ???

Dann weiß die Versicherung aber von wem sie sich die Kohle wiederholt !!!! Oder es zumindest versucht !!!

TC
 
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  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #9
diaboloTDI

diaboloTDI

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stimmt, dem kann ich mich anschließen.....so schaut´aus! :!:
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #10

TS

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@SMILE: Genau die meinte ich.
Weiß jemand was da so ein Passi Variant inkl. der vorderen Seitenscheiben kostet?
Angeblich ja mit Tüv?
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #11

John McClane

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Das Tönen der vorderen Seitenscheiben mit Folie führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!
Es gibt hier KEINE Ausnahmen!
Dieses gefährliche Halbwissen mit den Prozentangaben ist völlig falsch!
Für "getönte" Folien gilt:
Zulässig an Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, jedoch nicht zulässig an Notfenstern, die durch Zerschlagen der Scheiben geöffnet werden müssen.
Anbaulage: an allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz, die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden.
An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75 % bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen.
In allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
"Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden." “
Heißt im Klartext: wenn ihr angehalten werdet, werden die Folien vor Ort entfernt oder die Fahrt ist beendet. Zudem gibt’s eine Anzeige wegen des Erlöschens des BE.
Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten.
Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe. Bei älteren PKW aus den 80ern beispielsweise fehlt der zweite Außenspiegel häufig. Dieser muß dann nachgerüstet werden
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #12

WOB-3BG

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hört sich ja auch irgendwie ganz logisch an, auch wenn's sc....e ist.
na trotzdem danke für eure antworten. werd dann glaub ich lieber die finger von lassen, falls auf grund dessen wirklich irgendwas passieren sollte.
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #13

Weltmeister

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in dem anderen passat forum meine ich gelesen zu haben das die firma keinefolie eintragungen (für vordere türscheiben) mit gefälschten tüv-stempeln gemacht hat oder hat machen lassen und die sache derzeit auch polizeilich verfolgt wird.
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #14

tuningcop

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Ich sach mal nix zu der Firma !! Aber ....

Herne ist bei mir um die Ecke, auf Mails gibt es keine Antworten und das Telefon ist 24h am Tag besetzt !!!

Reicht das als Info !!

TC
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #15

blumi1975

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Haben die Ami`s dann bessere Augen oder ist es dort Nacht´s nicht dunkel ?
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #16

WOB-3BG

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bei den ami's ist doch e alles anders. da kannst auch dein ganzes auto von außen verchromen lassen ohne das jemand was sagt :(
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #17

Soaring

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So nun will ich aber auch mal was dazu sagen!
Prozente sind Quatsch? So ein Unsinn! Im Gesetz ist klar geregelt,
was man vorde darf und was nicht.
Vorne darf man GAR KEINE Folien verbauen und zwar aus folgendem Grund :

" Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. "

Normale Colorverglasungen wie sie JEDER von euch auch vorne hat, haben eine Lichtdurchläßigkeit von ca. 75-80%.

Das bedeutet man "dürfte" 10-5% nachtönen.

Eine Sicherheitsfolie OHNE Tönung schluckt schon 13-15% des Lichtes.
Also wir folgern : Selbst eine Sicherheitsfolie ist nach gültiger Rechtslage Verboten.
Für die Windschutzscheibe gilt das selbe nur mit 75% Lichtdurchläßigkeit.

Zu dem sogenannten Scheiben "Fluten" gibt es auch eine eindeutige Rechtssprechung :

" Nachträgliches Tönen der Scheiben mit Scheibenlack Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet.
Kommen derartige Verfahren nachträglich zur Anwendung erlischt die Bauartgenehmigung für das Sicherheitsglas und nach Auffassung des Kraftfahrt Bundesamtes entsprechend § 19 Abs 3 Nr. 4 der STVZO auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Da Scheiben bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile sind, bedürfen diese einer gültigen Bauartgenehmigung.
Einzelabnahmen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der vorgelegten Art oder Teilegutachten können einen Verstoß gegen die Bauartgenehmigung nicht ausgleichen."

Bedeutet, dass wenn der Typ auch ne TÜV Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, dieses absolut Verboten ist, da man mit jeder einezelnen Scheibe Glasbruchtests machen muesste um zu sehen wie sich die Scheibe verändert hat.

Woher ich das weiß?

Muss diese Fragen täglich 3-4 mal beantworten, da ich vom Beruf her mind. 1 Auto täglich töne.

Hoffe die Diskussion ist somit beendet.

Noch was : Auch wir verbauen an den vorderen Scheiben Folie und lassen uns vom Kunden Unterschreiben, dass er das Fahrzeug nur zu Showzwecken und außerhalb der StVO betreibt.

MFG

Peter
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #18

Pasatt

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Dann frag ich mich doch wirklich mal, was mit dem ganzen AMI-Autos auf unseren deutschen Straßen los ist ??? Die mit Kennzeichen HK-XX-XXX.
Die fahren im bereich der STVO mit genau diesen verbotenen Folien rum. Was macht unserre Polizei mit denen ? Haben die Sonderrechte ? Oder werden die nur von Ami-Bullen angehalten ?
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #19

Soaring

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Für Importierte Fahrzeuge gilt folgendes :

Da die vom nordamerikanischen Markt importierten Fahrzeuge nicht den deutschen Bestimmungen nach §70 der StVZO entsprechen, wird in einigen Fällen eine "Ausnahme" in Bezug auf die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges gemacht.

Wenn Die scheiben ab Werk getönt sind, dann gibt es dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Späteres anbringen der Folie ist NICHT gestattet.

Übrigens : In den USA ist es lange nicht in jedem Bundesstaat erlaubt die vorderen Scheiben zu tönen.
 
  • scheiben tönen an den vorderen Türen..?? Beitrag #20

Pasatt

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Sowas gehört entweder verboten, oder uns erlaubt !
Warum müssen die Kasernen-Amis Autos aus USA fahren ?
Komischerweise gelten unsere Tempolimits und roten Ampeln auch für die Brüder. Nur der Rest der STVO nicht. Ich bin Sauer ! :twisted: :flop:
 
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