Archy
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10/03 gab es die Aktion noch gar nicht. Und selbst wenn die Aktion schon durchgeführt wurde, können sie noch rückwirkend über Kulanz abgewickelt werden.
Ich habe es schon mal geschrieben..tu es gern nochmal.
Es gibt klare Richtlinien die JEDER VW- Händler kennt.
Ich persönlich halte Aussagen wie: "meiner hat 214tkm runter alles war i.O. und habe ohne Scheckheft alles neu" für Schwachsinn.
Das kann KEIN VW Händler mit dem Werk abrechnen! Und zu verschenken hat Dein Freundlicher auch nichts.
Fakt ist.
* mindestens letzten 2Jahre scheckheft, auch freier Händler
* max. 200.000km (nicht 100.000km!!!)
* alle Passat 3B bis 00 sind betroffen
* nur die unteren Traglenker, keine Führungslenker oder Koppelstangen!
Jeder Händler muss es mit dem Werk abrechnen. Sollte das Auto mehr als 200.000km runterhaben geht es gar nicht. Sollte kein Scheckheft da sein oder die Traglenker i.O. sein fällt er schnell bei der Prüfung der Traglenker auf die Nase (die werden eingeschickt und vom Werk geprüft).
Wenn die i.O. sind darf Euer Freundlicher sie selber bezahlen. WER macht das denn?
Und wenn jemand seinen Passi nicht mal in eine freie Werkstatt bringt würde ich als VW auch nix bezahlen. Das sagt der gesunde Menschenverstand. Dann kann von halbwegs guter Pflege keine Rede sein und da würde ich auch nach 6-8 Jahren keine Kulanz gewähren.
Ich kann mich auch immer nur über die unterschiedlichsten Aussagen hier wundern. Aber wie oben geschrieben sind die Bedingungen und wenn z.B. ein VW-Händler behauptet es ginge nur bis 100.000km ist es schlichtweg falsch!
Gruss an alle Betroffenen..Archy (mit 3BG
)
Ich habe es schon mal geschrieben..tu es gern nochmal.
Es gibt klare Richtlinien die JEDER VW- Händler kennt.
Ich persönlich halte Aussagen wie: "meiner hat 214tkm runter alles war i.O. und habe ohne Scheckheft alles neu" für Schwachsinn.
Das kann KEIN VW Händler mit dem Werk abrechnen! Und zu verschenken hat Dein Freundlicher auch nichts.
Fakt ist.
* mindestens letzten 2Jahre scheckheft, auch freier Händler
* max. 200.000km (nicht 100.000km!!!)
* alle Passat 3B bis 00 sind betroffen
* nur die unteren Traglenker, keine Führungslenker oder Koppelstangen!
Jeder Händler muss es mit dem Werk abrechnen. Sollte das Auto mehr als 200.000km runterhaben geht es gar nicht. Sollte kein Scheckheft da sein oder die Traglenker i.O. sein fällt er schnell bei der Prüfung der Traglenker auf die Nase (die werden eingeschickt und vom Werk geprüft).
Wenn die i.O. sind darf Euer Freundlicher sie selber bezahlen. WER macht das denn?
Und wenn jemand seinen Passi nicht mal in eine freie Werkstatt bringt würde ich als VW auch nix bezahlen. Das sagt der gesunde Menschenverstand. Dann kann von halbwegs guter Pflege keine Rede sein und da würde ich auch nach 6-8 Jahren keine Kulanz gewähren.
Ich kann mich auch immer nur über die unterschiedlichsten Aussagen hier wundern. Aber wie oben geschrieben sind die Bedingungen und wenn z.B. ein VW-Händler behauptet es ginge nur bis 100.000km ist es schlichtweg falsch!
Gruss an alle Betroffenen..Archy (mit 3BG