Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht.

Diskutiere Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo ich habe mir ein Rc Auto gekauft. Laut der Artikelbeschreibung soll er 30ccm haben. Das steht auch auf der Verpackung drauf das er 30ccm...
  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #1

Vitja

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Hallo
ich habe mir ein Rc Auto gekauft. Laut der Artikelbeschreibung soll er 30ccm haben.
Das steht auch auf der Verpackung drauf das er 30ccm hat.
Sogar auf dem Motor ist ein Aufkleber wo 30ccm drauf steht.
Nach einer Messung ergab sich das er keine 30ccm hat sondern 26ccm.

In den Rc Car forum ist das Problem bekannt das der Hersteller angibt es were ein 30ccm Motor ist aber in echt nur 26ccm.

Einen Austauschmotor gibt es nicht da der Hersteller bei den Autos nur den Motor verbaut.

Ich möchte mein Geld zurück und den gebrauchten Rc Auto zurück geben.
Ich habe mal gehört das somit der Kaufvertrag rückgänig gemacht werden kann.Stimmt es?
 
  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #2
Schmitti

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Wurde die Gewährleistung beim Kauf ausgeschlossen? Und wie kam der Kauf zustande?
 
  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #3

Vitja

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Schmitti schrieb:
Wurde die Gewährleistung beim Kauf ausgeschlossen? Und wie kam der Kauf zustande?

Ich habe 2 Jahre Gewährleistung. Die ist noch nicht vorbei.
Ich habe das Auto gekauft bin 2 mal gefahren und ging kaputt.
Das Auto wurde eingeschickt und war 7 Wochen weg in der Reparatur. Sollte nur 2 Wochen dauern wurde mir gesagt:?
Jetzt habe ich es wieder bekommen und habe es jetzt so etwas festgestellt.
Das Auto geht nur kaputt.
Die Reifen sind kaputt. Die Schaumstoffeinlagen sind verschoben von 2x fahren.
Dazu sagen die es sei ein Verschleißteil. Der Reifen ist ein verschleißteil ( Profil) Aber nicht die Einlage.
Der Kauf war in einem Geschäft.
 
  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #4
Schmitti

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Tja, alle kaputt gegangenen Bauteile sind grundsätzlich keine Frage der Gewährleistung, sofern sie zum Zeitpunkt der Übergabe heile waren. Etwas anderes ist erst dann anzunehmen, wenn die Qualität der Bauteile derart schlecht war, dass sie dem Anforderungsprofil eines derartigen Fahrzeugs nicht ansatzweise gerecht werden können. Aber da wirst Du in der Darlegungs- und Beweispflicht sein.
Aber die Sache mit dem Verbrennungsmotor könnte ein Ansatzpunkt sein. Allerdings muss dafür aus der Beschreibung des Fahrzeugs hervorgehen, dass es sich tatsächlich um einen 30-ccm-Motor und nicht um einen "Ca.-30-ccm-Motor" handeln soll. Wenn also das "Werbematerial" sagt, das Fahrzeug wird mit so einem Motor verkauft, hast Du wahrscheinlich gute Karten. In dem Fall kannst Du entweder ein neues Fahrzeug dieser Modellreihe dieses Herstellers mit dem richtigen Motor verlangen (aber das gibt es ja nicht) oder die Nachbesserung. Also den Umbau durch den Verkäufer. Sollte das nicht möglich sein oder der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung verweigern, kannst Du das Fahrzeug zurückgeben.

Ich würde hier allerdings dazu raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird Dir die für den Fall wichtigen Fragen stellen und kann Dich vertreten.
 
  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #5

Vitja

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Wer übernimmt in solchen fällen die Kosten für den Rechtsanwalt?
Rechtsschutzversicherung haben ich leider nicht.
 
  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #6

Martins_3BG

Na wenn Du Dir einen Rechtsanwalt nimmst, musst Du ihn auch bezahlen. Er will ja schliesslich auch Geld für seine Leistung.

Vermischt Du da nicht 2 Sachen?
1. Die Sache mit der ccm Angabe des Motors.
2. Die Teile, die aufgrund schlechter Qualität nicht halten, was sie versprechen.

Ich würde versuchen, ein anderes Modell (mit 30ccm und besser Quali) zu bekommen, ggf. auch mit Zuzahlung.

Wenn Du schon dort im Forum gelesen hast, gibts denn da keine Erfahrungen, wie es anderen mit diesem Auto ergangen ist?
 
  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #7

Vitja

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Doch viele konnten den zurück geben und das GEld haben die wieder bekommen.
Werde gleich in die Filale fahren und mit dennen reden.
Nur ich befürchte das es die sich quer stellen weil die solche .... Mitarbeiter haben.
Hatte schon viele Probleme mit dennen. Bin 2mal die Woche da weil das Auto kaputt geht :(
Und aus dem Grund will ich es jetzt zurück geben.
Zum Glück habe ich den richtigen Grund gefunden mit dem Motor :D


So ich war da.
Der wird es mit dem Einkaufleiter absprechen ob es stimmen könnte.
Und ich soll dem einen Gutachten bringen, der es belegt das der Motor zu klein ist.
Gibt es einen Gutachter der sich extra für Modellbau ist?
Habe so was noch nicht gehört.
 
  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #8
TEASY

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Muss nicht der Verkäufer belegen, dass der Motor der ist, der auf der Verpackung angegeben ist :?:
 
  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #9

Vitja

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TEASY schrieb:
Muss nicht der Verkäufer belegen, dass der Motor der ist, der auf der Verpackung angegeben ist :?:

Ich weiß nur dass wenn ein defekt beim Kauf vorlag.
Und der Verkäufer es nicht ausbessern möchtet da er behauptet, dass Gerät war beim Kauf in Ordnung. Dann muss der Verkäufer es belegen.
Es gilt nur ab dem Kaufdatum 6 Monate lang.
 
  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #10
spacie

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Äh, den Mangel selbst muss man grundsätzlich erstmal selbst beweisen/darlegen. Wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, dann geht es um die Frage, ob der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat. Das sollte beim Brennraum eines nicht angepassten Motor relativ einfach zu klären sein, sowohl für den Verkäufer (innerhalb der ersten 6 Monate) als auch für den Käufer (für die restliche Zeit der Gewährleistung).

Gruß
Lutz
 
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Schmitti

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spacie schrieb:
Äh, den Mangel selbst muss man grundsätzlich erstmal selbst beweisen/darlegen. Wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, dann geht es um die Frage, ob der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat. Das sollte beim Brennraum eines nicht angepassten Motor relativ einfach zu klären sein, sowohl für den Verkäufer (innerhalb der ersten 6 Monate) als auch für den Käufer (für die restliche Zeit der Gewährleistung).

Gruß
Lutz

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  • Nicht das erhalten was in der Artikelbeschreibung steht. Beitrag #12
TEASY

TEASY

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Bewiesen hat er´s mit dem Gutachten.
Jetzt ist halt die genaue Formulierung a.d. Verpackung bez. des Hubraumes interessant.
 
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