@Greg
Also wie Marc schon sagt hat sowas NOCH keiner verbaut. Aber ich kenne da jemanden, der hat das im Kopf. Es hapert derzeit nur an den Lieferanten

. Das ist aber nix neues bei den Amis :flop: , sorry.)
Bezüglich Zoll: Da ich öfters was rund um den Globus einkaufe, läuft das folgendermassen:
Du suchst Dir das Teil aus und bestellst. Jetzt läßt Du es entweder einfach nach D kommen oder aber Du läßt Dir vom Lieferanten ein Schreiben zusenden, in dem explizit die Ware mit Preis, die Warenart, das Gewicht sowie die Versandkosten aufgeschlüsselt sind. Mit dem gehst Du dann zum deutschen Zollamt hier
http://www.zoll.de oder meldest es direkt online an
http://www.internetzollanmeldung.de
Solltest Du es ohne Anmeldung nach D kommen lassen, so zahlst Du eine Strafgebühr (zumeist 2% des Warenwertes).
Als Richtsatz für hinzukommende Preise gilt: 16%Mwst auf den Warenwert. Zusätzlich Bearbeitungsgebühr (ca. 10,-€). Seit neuestem zahlt man für die Versandkosten auch Mwst. Diese bezieht sich dann auf den Weg von z.B. USA zur Grenze D. Darauf dann auch nochmal 16%Mwst. Und dann ohne Anmeldung noch die 2%-Strafgebühr.
Und beachte: Die Klausel Geschenke oder Prototypen gilt nicht für Maschinen oder Motorenteile (z.B. für den Kompressor) und in einigen Fällen auch nicht für Privatleute. Da ist der deutsche Zolll sehr eigen. Aber probieren kann man es ja.
Ach ja, hätte ich ja fast vergessen: Bis zu einem bestimmten Warenwert wird nach einen Richtsatz besteuert, alles darüber nach der oben beschriebenen Klauseln.
Gruß
Marco