Grillen auf dem Balkon??

Diskutiere Grillen auf dem Balkon?? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, da wir am letzten WE mal wieder eine "Diskusion" mit unseren Nachbarn hatten, würde mich interessieren ob Jemand von Euch etwas...
  • Grillen auf dem Balkon?? Beitrag #1
Jürgen 3BG

Jürgen 3BG

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Hallo zusammen,

da wir am letzten WE mal wieder eine "Diskusion" mit unseren Nachbarn hatten, würde mich interessieren ob Jemand von Euch etwas dazu sagen kann :)

Es geht einfach nur darum, ob man mit einem Elektrogrill auf dem Balkon grillen darf, erschwerend kommt hinzu, dass wir ganz unten wohnen :?: :?: :?:


Es sei noch angemerkt, dass sich nur diese eine Partei durch den Geruch gestört fühlt und die befindet sich leider direkt über uns :(
 
  • Grillen auf dem Balkon?? Beitrag #2
Torsten

Torsten

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Was steht denn im Mietvertrag und Hausordnung?

Grundsätzlich würde ich da aber schon auf die Nachbarn Rücksicht nehmen.
 
  • Grillen auf dem Balkon?? Beitrag #3
VariFan

VariFan

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Hier mal ein paar gängige Gerichtsurteile zu dem Thema.
Allgemein darf man grillen auf dem Balkon per E-Grill, es sind aber bestimmte Einschränkungen vorhanden ...

Sommerzeit ist Grillzeit !

Häufig kommt es zwischen Mietern zum Streit, wenn der Grillgeruch tagtäglich in die eigenen vier Wände zieht. Bevor hier die Gerichte in Anspruch genommen werden, empfiehlt es sich aber, lieber doch mit den Nachbarn eine einvernehmliche Regelung zu treffen - eine Einladung zum Grillen kann Wunder bewirken - denn wer ißt nicht gerne etwas frisch gegrilltes.

Sollte es aber doch hart auf hart kommen, hier ein paar Urteile:

* Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage kann nicht generell verboten werden. Notwendig ist aber eine Regelung, die das Grillen zeitlich und örtlich begrenzt: Grillen am äußersten Ende des Gartens und höchstens fünfmal im Jahr - BayObLG (AZ: 2 Z BR 6/99).

* Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren - AG Bonn (AZ: 6 C 545/96).

* Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf auf der Terrasse gegrillt werden - LG Stuttgart (AZ: 10 T 359/96).

* Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden - OLG Düsseldorf (AZ: 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I).
 
  • Grillen auf dem Balkon?? Beitrag #4
Jürgen 3BG

Jürgen 3BG

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Dann habe ich ja doch alles richtig gemacht :D

Ich bin nämlich am nächsten morgen zum Nachbarn gegangen um alles nochmal in Ruhe zu besprechen, ich will jetzt auch nicht zu weit ausholen, wir haben uns erstmal darauf geeinigt, dass wir vorher bescheid sagen, damit für die Zeit die Fenster geschlossen werden können. Seine Forderung war, dass es nicht jedes WE sein wird, daraufhin habe ich 1X im Monat vorgeschlagen, was er nicht ausschlug :top:

Und für zwei Personen dauert die Aktion eh nur max. ´ne helbe Stunde :wink:

Da sieht man mal, dass man mit Ruhe und etwas Diplomatie weiter kommt als mit Rumbölkerei :top: :top: :top:

Was uns aber wundert, dass es letztes Jahr nicht gestört hat und da haben wir sehr viel öfter gegrillt :gruebel: :nixweiss:

Naja, ich wollte einfach mal Eure Meinungen und Erfahrungen dazu hören :wink:
 
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