Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten?

Diskutiere Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo und guten Morgen zusammen! Ich habe natürlich schon die Suchfunktion benutzt, aber auf meine eher einfache Frage keine Antwort gefunden...
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #1

Becki3bg

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Hallo und guten Morgen zusammen!

Ich habe natürlich schon die Suchfunktion benutzt, aber auf meine eher einfache Frage keine Antwort gefunden. Vielleicht hatte ích die Augen noch nicht richtig auf.

Wie lange habe ich Garantie wenn ich bei einem Händler einen Gebrauchten für meine Frau kaufe?

Er meinte er gibt mir nur ein halbes Jahr und dann auch nur Gewährleistung.

Was ist nun richtig?

Danke euch für die Antworten im voraus
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #2
Scatha

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Ohje, die Definition von Garantie und Gewährleistung hat sich doch schon seit Ewigkeiten nicht geändert

Gewährleistung: Gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, Umfang vorgegeben. Stellt sicher das die Sache zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Garantie: Freiwillige Leistung, freiwilliger Umfang. Soll den funktionsfähigen Zustand des Gerätes über Zeitraum X (Garantiezeit) sicherstellen. Ersetzt oder reduziert die Gewährleistungspflicht nicht, ist nur ein Zusatz.

Beim Kauf als Privatperson vom Händler hast du (sofern nicht per AGB/Einzelvertrag reduziert) 2 Jahre Gewährleistung, nach 6 Monaten kommt nur die Beweislastumkehr.

Gruß,
Morton
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #3
Schmitti

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Dem möchte ich noch hinzufügen:
Lass Dir mal 6 Monate geben. Dann hast Du volle 2 Jahre Gewährleistung auf den Gebrauchten, da man - und auch nur bei gebrauchten Sachen - die Gewährleistung max. auf ein Jahr verkürzen darf. Allerdings bleibt es bei den 6 Monaten bis zur Beweislastumkehr.
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #4

Becki3bg

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Dank an euch beiden!

Muss es denn definitiv irgendwo im Vertrag stehen, das die Gewährleistung verkürzt ist? Wenn nichts erwähnt wird sind es zwei Jahre. Richtig? Auch beid Gebrauchten?

Kommt mir wirklich lang vor. Dachte es wäre nur für Neuwagen.

Entschuldigt das ich so nerve. Ich habe nur jetzt schon im vornhinein ein paar Sachen gesehen die auf jedenfall noch besprechen werde und dann auf Garantie laufen lassen werde.
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #5
Schmitti

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Was im Vertrag steht, ist einfacher zu beweisen. Und in der Praxis kommt es am Ende oftmals auf die Beweisfähigkeit an.
Allerdings gelten auch mündliche Absprachen, sofern diese nicht ausgeschlossen werden. Das jetzt zu vertiefen, würde hier den Rahmen sprengen.
Merk Dir einfach: Das, was Du schriftlich belegen kannst, hilft Dir grundsätzlich am meißten weiter (sofern es sich auch im rechtlich Zulässigen befindet).
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #6

Becki3bg

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ok. Danke euch!
Wollte mich da nur nochmal vergewissern und sehr genau lesen.
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #7

dummschnigger

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Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe meinen Passat am 27.07.2007 beim VW-Händler gekauft. Vom Händler habe ich die PerfectCar-Garantie bekommen. EZ ist am 24.03.1999, d.h. das Auto ist ungefähr 8,5 Jahre alt.

Vor drei Wochen war er in der Werkstatt, weil das Türschloss auf der Fahrerseite ausgetauscht wurde (defekter Kontakt). Dafür habe ich nichts bezahlt.

Jetzt ist er schon zum zweiten Mal in der Werkstatt, weil das Türschloss in der Heckklappe defekt ist. Außerdem dreht sich die Spritzwasserdüse im Heckscheibenwischer mit, Diagnose der Werkstatt, der Wischermotor muss ausgetauscht werden. Jetzt soll ich anteilig 60% der Materialkosten tragen. Das Türschloss kosten UVP ~35 Euro und der Heckwischermotor ~120 Euro.

Der Händler hat mir jetzt gesagt, dass es keine Gewährleistung gibt und ich das Material bezahlen muss. Auf meinen Einwand, dass ich mind. 6 Monate Gewährleistung habe und die Garantie nur eine freiwillige Zugabe vom Händler wäre, hat er sinngemäß gemeint, dass das Schwachsinn ist.

Wie sieht das jetzt aus? Muss ich den Kram bezahlen?

Danke für eure Hilfe.
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #8
Schmitti

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dummschnigger schrieb:
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe meinen Passat am 27.07.2007 beim VW-Händler gekauft. Vom Händler habe ich die PerfectCar-Garantie bekommen. EZ ist am 24.03.1999, d.h. das Auto ist ungefähr 8,5 Jahre alt.

Vor drei Wochen war er in der Werkstatt, weil das Türschloss auf der Fahrerseite ausgetauscht wurde (defekter Kontakt). Dafür habe ich nichts bezahlt.

Jetzt ist er schon zum zweiten Mal in der Werkstatt, weil das Türschloss in der Heckklappe defekt ist. Außerdem dreht sich die Spritzwasserdüse im Heckscheibenwischer mit, Diagnose der Werkstatt, der Wischermotor muss ausgetauscht werden. Jetzt soll ich anteilig 60% der Materialkosten tragen. Das Türschloss kosten UVP ~35 Euro und der Heckwischermotor ~120 Euro.

Der Händler hat mir jetzt gesagt, dass es keine Gewährleistung gibt und ich das Material bezahlen muss. Auf meinen Einwand, dass ich mind. 6 Monate Gewährleistung habe und die Garantie nur eine freiwillige Zugabe vom Händler wäre, hat er sinngemäß gemeint, dass das Schwachsinn ist.

Wie sieht das jetzt aus? Muss ich den Kram bezahlen?

Danke für eure Hilfe.

Du hast Recht: Grundsätzlich besteht das gesetzliche Gewährleistungsrecht immer auch neben einer freiwilligen Garantie.
Problematisch wird es, wenn der Händler belegen kann, dass die von Dir monierten Teile erst nach der Fahrzeugübergabe defekt wurden.
Für eine auf Deinen konkreten Fall bezogene und (mehr oder weniger) verbindliche Antwort musst Du jedoch einen Rechtsanwalt konsultieren.

Gruß, Schmitti
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #9
edv071

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dummschnigger schrieb:
Das Türschloss kosten UVP ~35 Euro und der Heckwischermotor ~120 Euro.
Nur am Rande bemerkt, für die mitdrehende Waschdüse gibt es von VW einen Reparatursatz, es muss nicht zwingend der ganze Wischermotor gewechselt werden.
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #10

dummschnigger

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edv071 schrieb:
Nur am Rande bemerkt, für die mitdrehende Waschdüse gibt es von VW einen Reparatursatz, es muss nicht zwingend der ganze Wischermotor gewechselt werden.
Laut Händler wohl schon. Da sich der Händler absolut hartnäckig gezeigt hat und nur auf die Garantie gepocht hat, habe ich jetzt mal den Kundendienst von VW direkt eingeschaltet. Mal sehen was dabei raus kommt. Angeblich würde die Gewährleistung nur für Neuwagen gelten, was in meinen Augen absoluter Quatsch ist.
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #12

dummschnigger

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Um das Thema nochmal hervor zu holen hier ein kleiner Nachtrag. Seit meinem letzten Post hat sich einiges getan und der Händler repariert die Mängel jetzt auf Gewährleistung.

Nachdem die Mitarbeiter in der Werkstattannahme absolut uneinsichtig waren, habe ich mal bei der Verbraucherzentrale angefragt. Die haben mir gesagt, dass ich denen ein Einschreiben mit Rückschein schicken , darin die festgestellten Mängel auflisten und eine Frist setzen soll. Das habe ich dann auch gemacht, bewegt hat das allerdings gar nichts, die haben das Teil zwar angenommen (Rückschein kam), aber völlig ignoriert.

Dann habe ich mich kurzerhand an die Schiedsstelle der KFZ-Innung gewendet und das hat anscheinend gefruchtet. Der Händler hat dann bei mir angerufen, sich tausendmal entschuldigt und mein Wagen ist jetzt in der Reparatur.

Wenn jemand das Problem hat, dass der Händler keine Gewährleistung auf Gebrauchtwagen geben will, dann sollte er sich mal vertrauensvoll an die Schiedstelle wenden und deren Antrag ausfüllen. Für euch als Kunde kostet das nichts.
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #13
Schmitti

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dummschnigger schrieb:
Nachdem die Mitarbeiter in der Werkstattannahme absolut uneinsichtig waren, habe ich mal bei der Verbraucherzentrale angefragt. Die haben mir gesagt, dass ich denen ein Einschreiben mit Rückschein schicken , darin die festgestellten Mängel auflisten und eine Frist setzen soll. Das habe ich dann auch gemacht, bewegt hat das allerdings gar nichts, die haben das Teil zwar angenommen (Rückschein kam), aber völlig ignoriert.[/b]

Nunja, wer A sagt, muss auch B sagen. Mit anderen Worten, bei gravierenden Mängeln hättest Du vom Kaufpreis zurücktreten können. Zumindest hättest Du den Kaufpreis mindern können. Allerdings glaube ich, dass die jetzige Lösung unter'm Strich für dich die Bessere ist (wegen Eintreibung des Minderungsbetrags usw.).

Also Herzlichen Glückwunsch :)
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #14
spacie

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Kaufvertrag wandeln, weil zwei Schlösser und ein Wischer defekt waren? Und das eventuell erst nach der Übergabe? Man kann es echt übertreiben!

Schön, dass du deinen Händler überreden konntest, die Gewährleistung zu übernehmen, die versuchen es immer wieder, alles auf die Garantie abzuwälzen. Sie selbst haben keine Kosten, bekommen sogar Arbeit bezahlt und der Kunde darf anteilig Material zahlen...
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #15

dummschnigger

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spacie schrieb:
Schön, dass du deinen Händler überreden konntest, die Gewährleistung zu übernehmen, die versuchen es immer wieder, alles auf die Garantie abzuwälzen. Sie selbst haben keine Kosten, bekommen sogar Arbeit bezahlt und der Kunde darf anteilig Material zahlen...
"Überreden" ist gut gesagt, das waren fast zwei Monate Rennerei :( Wenn es über die Garantie gegangen wäre, hätte ich ~160 Euro bezahlen müssen, da ich 60% der Materialkosten zu tragen habe.

Auf der einen Seite finde ich es gut, dass es sich jetzt endlich zu meinen Gunsten geklärt hat, auf der anderen Seite bleibt doch leider ein fader Beigeschmack.
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #16
BastiBerlin

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hab jetzt auch mal ne frage. mein wagen macht singende geräusche. der freundliche vermutet getriebe, bzw genauergesagt lager probleme und willes komplett tauschen. hab 92 tkm runter und würde 50 prozent materialkosten bekommen von meiner a1 gebrauchtwagen garantie und 100 prozent arbeitslohn. jetzt sagt er wenn nach dem wechsel das geräusch nicht weg ist bekomm ich das geld nicht zurück, bzw nicht mein altes getriebe zurück... das ist doch nicht normal oder?

material soll für mich bei den 50 prozent 1370 kosten, es wäre ein überholtes at getriebe in verbindung der rückgabe meines alten getriebes... das is ja schon ne stange geld. was habt ihr noch für ideen?
der wagen is seit kauf 6tkm in 3 monaten gefahren worden
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #17
spacie

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3 monate, singendes getriebe? auf verdacht wechseln und auf garantie abwälzen? diesem händler gehört das auto auf gewährleistung auf den hof geknallt (bzw soll er es abholen und nen leihwagen dalassen)
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #18
BastiBerlin

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wie meinst du das jetzt? hab den wagen in oldenburg 750km entfernt bei nem ford autohaus gekauft
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #19
Schmitti

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Basti Freiburg schrieb:
wie meinst du das jetzt? hab den wagen in oldenburg 750km entfernt bei nem ford autohaus gekauft

Gibt n Urteil, das besagt, dass der Händler das Fahrzeug beim Käufer abzuholen hat. Die näheren Umstände sind mir allerdings entfallen. Nichts desto Trotz muss der Verkäufer so oder so die notwendigen Transportkosten tragen, die für die Nachbesserung anfallen.

Würde aber nicht allzu dolle auf die Gewähr pochen, da der Händler sich immer noch exculpieren kann. Die Beweislastumkehr ist lediglich eine Beweiserleichterung mittels eines widerlegbaren Anscheinsbeweises.
 
  • Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchten? Beitrag #20
spacie

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Auf deutsch: Wenn er dir beweisen kann, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand, gehts doch wieder auf Garantie.

Nur: Wie wird ein schleichender Tod bewertet? Im zweifel (meines Wissens nach) für den Kunden...

Problem: Ist es wirklich das Getriebe? Du solltest dir erstmal Rat einer weiteren Fachwerkstatt holen und dann je nach Ergebnis einen Anwalt befragen.

Gruß
Lutz
 
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