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Hallo,
es ist gerade vom Bundesministerium für Finanzen die folgende Pressemitteilung ergangen:
...na endlich :wink:
Förderung laut dem Gesetzes-ENTWURF für Fahrzeuge mit EZ bis 31.12.04 mit Nachrüstung in Höhe von einmalig € 250 ab 1.1.2006.
es ist gerade vom Bundesministerium für Finanzen die folgende Pressemitteilung ergangen:
11.05.2005
Bundesregierung ergreift die Initiative zur steuerlichen Förderung von besonders partikelarmen Diesel-Pkw
Zur Billigung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen durch das Bundeskabinett erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Mit dem Gesetz ergreift die Bundesregierung die Initiative, um die von Diesel-Kraftfahrzeugen ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu verringern. Über die Kraftfahrzeugsteuer, die eine Ländersteuer ist, sollen Anreize für den Kauf oder die Nachrüstung von Diesel-Pkw geschaffen werden, deren Motoren deutlich weniger Partikelmasse ausstoßen und so vor allem in Ballungsgebieten zur Verminderung der Feinstaubbelastung beitragen. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor,
- neue Pkw, die in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007 erstmals zugelassen werden und den anspruchsvollen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km einhalten, in Höhe von 350 Euro befristet von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien;
- neue Pkw, die ab 1. Januar 2008 erstmals zugelassen werden und den Partikelgrenzwert von 0,005 g/km nicht einhalten, mit einem einmaligen Zuschlag von 20 % der Jahressteuer zusätzlich zu belasten;
- im Verkehr befindliche Pkw, die vor dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen und vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, in Höhe von 250 Euro befristet von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien. Die Steuerbefreiungen werden an die jeweiligen Fahrzeuge geknüpft sein und für Pkw, die noch in diesem Jahr erstmals zugelassen oder nachgerüstet werden, am 1. Januar 2006 beginnen. Die Anforderungen an die Partikelminderungstechnik wird die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regeln. Ungeachtet der Diskussion anderer Varianten wie Bonus-Malus-Regelungen, Beschränkung der Förderung auf Nachrüstfälle und Zuschüsse stellt die vorgeschlagene Lösung den schnellstwirkenden Weg dar, um zu einer nachhaltigen Reduktion der Partikelemissionen des Straßenverkehrs zu kommen. Das Fördervolumen beträgt insgesamt rd. 1,2 Mrd. Euro.Sollte sich der Bestand an Diesel-Pkw - wie in der Vergangenheit - weiter erhöhen, ist das erwartete Fördervolu
men geringer als die aus der Zunahme der Zahl von Pkw mit Dieselmotor resultierenden höheren Kraftfahrzeugsteuereinnahmen der Länder. Damit ist die von der Bundesregierung vorgeschlagene Förderung besonders partikelreduzierter Pkw für die Länderhaushalte mindestens aufkommensneutral. Das Gesetz soll - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates und der Genehmigung durch die Europäische Kommission - am 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Download:
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen
bundesfinanzministerium
(c) Bundesministerium der Finanzen
Herausgegeben vom Referat Information und Publikation des
Bundesministeriums der Finanzen
Wilhelmstraße 97. 37, 10116 Berlin
Telefon 01888.682.3300
Telefax 01888.682.4420
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...na endlich :wink:
Förderung laut dem Gesetzes-ENTWURF für Fahrzeuge mit EZ bis 31.12.04 mit Nachrüstung in Höhe von einmalig € 250 ab 1.1.2006.