@amds3
Sorry, dass es so lange gedauert hat, aber jetzt habe ich den Artikel vorliegen, der stamm aus der AutoBild Nr.49 vom 05.Dezember 2003 8)
Dort geht es um kulantere Regelungen seitens VW bei mehreren Teilen, unter anderem auch der Fensterheber
Ich zitiere:
...Fensterheber:
Audi, Seat, Skoda und VW gewähren künftig bis zu fünf Jahre Kulanz bei Defekten an den elektrischen Fensterhebern. Dabei gilt folgende Abstufung:
-volle Kostenübernahme im 1. bis 3. Betriebsjahr nach Erstzulassungund max. 100.000km
-4. und 5. Betriebsjahr mit max.100.000km: VW trägt die Hälfte der Kosten
-Das gilt auch ohne Inspektionsnachweis und rückwirkend. Bereits bezahlte Rechnungsbeträge (auch in Fremdwerkstätten) werden erstattet.
Zitat Ende!
Inwieweit das noch gilt weiss ich nicht, also nagelt mich nicht darauf fest, wie heisst das so schön, ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR :wink: