@UHT, richtig ! Speziell bei Fahrwerksabnahmen reicht es nicht, nur den Prüfbericht mitzuführen, denn der Prüfbericht für die Fahrwerksabnahme gilt längstens 6 Monate !!!
Als ich meine Felgen eintragen lassen wollte und dazu dem Prüfer den 8 Monate alten Prüfbericht des Fahrwerks vorlegte, dachte ich, der killt mich gleich.
Aber er war dann gnädig und hat mir dann erklärt, dass er jetzt das Fahrwerk nochmals in Verbindung mit den 18ern abnehmen muss, was natürlich nochmal Geld kostete. Mein Glück, ich hatte nur 65 € in bar dabei und an dem Tag funzte das EC-Gerät nicht, also war ich mit 60 € Gebühr dabei.
Aaaaaber: im Prüfbericht stand dann im Klartext, dass ich innerhalb von 5 Werktagen die Berichtigung der Fahrzeugpapiere zu veranlassen habe und die neue Betriebserlaubnis beantragen muss (klar, denn die BE erlischt ja im Moment der Vornahme der Veränderung).
Also ab zur Zulassung und neuen KFZ-Schein ausstellen lassen. Kostet bis jetzt nur 10,50 €, egal wie viel dabei eingetragen wird !
Mein Tipp, jetzt noch schnell alles eintragen lassen, bevor der EU-KFZ-Brief kommt, denn dann wirds teuer, weil bei jeder Eintragung ein neuer Brief erteilt wird - und das kostet jedesmal rund 15 € extra !!!
@Arturtschik, was Dich als Anzeige erwartet, ist unterschiedlich und hängt auch vom Polizisten ab, der Dir den Mängelschein verpasst hat. Wenn dort das Kästchen "Anzeige" nicht angekreuzt ist, sollte es mit der pünktlichen Vorlage des von der Dekra/dem Tüv abgestempelten Mängelscheins sein Bewenden haben. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass Du eine OWi-Anzeige wegen Fahren trotz Erlöschen der Betriebserlaunbis bekommst, wie viele Punkte es da gibt und was das kostet ist schwer zu sagen: der
Regelsatz beträgt 50 € und 3 Punkte nach Tatbestandsnummer 318606:
Sie setzten das zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
§ 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
(
hier downlodbar), ist aber nur der Regelsatz und darf nach Ermessen der Bussgeldstelle erhöht werden, wenn Du in der letzten Zeit schon Eintragungen im Verkehrszentralregister kassiert hast.
Also lege mich bitte nicht darauf fest !