@hansy
falls es noch aktuell ist und Du noch keinen Rechtsanwlt um Hilfe gebeten hast...
Bist Du ADAC Mitglied? Falls ja bekommst Du ein kostenlose Erstberatung.
Ich versuche mal mit meinen bescheidenen Kenntnissen ein wenig Klarheit in die Sache zu bringen.
Trotz den Kaufverträgen (alt+neu) bist Du nicht sicher vor den Forderungen Deines Käufers (Zivilrecht), jedoch gegen den Verdacht des Betrugs (Strafrecht (?)).
Nach meinem Kenntnisstand muss derjenige der Dir das Auto verkauft hat einen Teil des Kaufpreises den DU bezahlt hast an Dich zurückzahlen, sofern sich (gerichtsfest) erweist, dass der Wagen nicht Unfallfrei war, als du diesen erworben hast. (Dies gilt unabh. ob Dein Vorbesitzer die Schäden verursacht hat oder ein möglicherweise vorhandener weiterer Vorbesitzer. Ggf. muss Dein Vorbesitzer wieder an seinen nächsten Vorbesitzer Forderungen stellen.)
Dies kann u.U. eine lange Kette sein und sehr viel Zeit/Nerven in Anspruch nehmen. Darüber hinaus besteht dieGefahr, dass einer der Vorbesitzer/Verkäufer/Vetragspartner Insolvent ist und dann bleibt zumindest der direkte Vertragspartner auf dem Schaden sitzen.
In wiefern eine Klage gegen eventuelle Vorbesitzer aussichtsreich ist kann ich nicht beantworten.
Im vorliegenden Fall muss Du selbst schauen ob es (unabh. von den tatsächlichen Vorschäden) eine geplante Abzocke ist.
Die 600 Euro Anwaltskosten sind in diesem Zusammenhang m.E. üblich.
Da Du wie es aussieht nichts zu verbergen hast, würde ich dem gegnerischen Anwalt mitteilen, dass Du das Fahrzeug als unfallfrei erworben hast und darum bittest Dir die Informationen zu den ermittelten Vorschäden zwecks Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Damit würde ich dann ggf. wiederum Deinen Vorbesitzer konfrontieren.
Sofern sich zweifelsfrei herausstellt, dass Dich Dein Käufer abzocken will, könntest Du evtl. selbst gegen diesen Versuch vorgehen. Allerdings habe ich keine Ahnung ob dies nun wegen Betrug...
Einfach abwarten ("kommen lassen") würde ich persönlich nicht.
Falls der Wagen wirklich diese Vorschäden hat sollte Dir klar sein, dass nicht der letzte der Dumme sein kann. Wie schon beschrieben müsste dann jeder in der Reihe der ggf. Betrogenen die Forderungen an seinen Vorbesitzer stellen.
Edit: Die Sachmangel-Haftung endet natürlich nach den bekannten Zeiträumen.