Schorni schrieb:
Shawtey schrieb:
Soll jetzt nicht nach besserwisser oder sonst was klingen aber
man verkauft kein Auto im Bekanntenkreis...bringt fast immer nur probleme.
egal in welcher Hinsicht
+ 1
und wenn man die Schlüssel noch hat und die restlichen Papiere, abholen und fertig.
Dann Schlüssel und Papiere die er hat einfordern. Macht er das nicht freiwillig, Anzeige wegen Unterschlagung usw.
Ist ja alles nicht kompliziert.
Leider doch ein wenig komplizierter.
Ganz so einfach würde ich das nicht machen. Im Zweifel kommt es nämlich darauf an, ob der Passus im Kaufvertrag, dass der Verkäufer Brief und einen Schlüssel bis zur vollständigen Bezahlung behält, als Eigentumsvorbehalt zu werten ist. Jetzt ist zwar laut ständiger BGH-Rechtsprechung der Besitz des Fahrzeugbriefs ein Indiz für das Eigentum an einem Fahrzeug, doch ist ein Indiz eben kein eindeutiger Nachweis. Hier würde es im Zweifelsfall ganz klar auf die Auslegung der jeweiligen Vertragsklausel ankommen.
Gesetzt den Fall, dass der Käufer Strafanzeige erstattet und ein blöder Staatsanwalt und am Ende auch ein Amtsrichter das eben nicht so sehen, droht passi_v6 noch eine Strafe wegen Diebstahls, zumindest aber wegen Unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.
Ich würde dem Käufer lieber ein wenig Druck machen und ihm eine Frist von 14 Tagen setzen, den Kaufpreis in voller Höhe zu begleichen. Wenn er das nicht macht, kann man ruhigen Gewissens einen Anwalt einschalten. Der Käufer befindet sich dann nämlich im Zahlungsverzug und muss für die Kosten des Anwalts aufkommen. Aber Vorsicht, wenn das Fahrzeug versteckte Mängel hatte und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde im Vertrag! Das kann den ganzen Fall umkippen.