Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld...

Diskutiere Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Also ich habe mein auto an einen "guten" bekannten verkauft. Ging alles recht schnell, wollte das auto schnell loswerden da ich weggezogen bin und...
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passi_v6

Also ich habe mein auto an einen "guten" bekannten verkauft. Ging alles recht schnell, wollte das auto schnell loswerden da ich weggezogen bin und nicht mehr so oft in meiner alten heimat bin. Das auto hab ich ihm angemeldet mit einem schlüssel übergeben. Er hatte aber grad kein geld da,also steht im kaufvertrag drin das er papiere und die anderen schlüssel erst bei vollständiger bezahlung bekommt. Das ist jetz 2 monate her und immer wieder hat er eine ausrede warum es nicht klappt... Das auto steht vor seiner wohnung auf der strasse. Kann ich das auto ohne weiteres abholen (lassen) wenn ich die schnauze voll hab... :?: :?: :?:
mfg
 
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  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #2

Gallier

Das kommt drauf an was genau im Kaufvertrag steht.

in der Regel kannst du es nicht einfach wieder abholen.
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #3

passi_v6

wie schon geschrieben,fahrzeug bleibt bis zur vollständigen bezahlung in meinem besitz.
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #4
dream

dream

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passi_v6 schrieb:
wie schon geschrieben,fahrzeug bleibt bis zur vollständigen bezahlung in meinem besitz.

Besitz oder Eigentum?
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #5

FrecherOskar

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Wenn Du den Brief hast kannst Du es mitnehmen.
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #6
Shawtey

Shawtey

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Soll jetzt nicht nach besserwisser oder sonst was klingen aber
man verkauft kein Auto im Bekanntenkreis...bringt fast immer nur probleme.
egal in welcher Hinsicht
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #7
Schorni

Schorni

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Shawtey schrieb:
Soll jetzt nicht nach besserwisser oder sonst was klingen aber
man verkauft kein Auto im Bekanntenkreis...bringt fast immer nur probleme.
egal in welcher Hinsicht


+ 1

und wenn man die Schlüssel noch hat und die restlichen Papiere, abholen und fertig.
Dann Schlüssel und Papiere die er hat einfordern. Macht er das nicht freiwillig, Anzeige wegen Unterschlagung usw.

Ist ja alles nicht kompliziert.
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #8
Schmitti

Schmitti

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Schorni schrieb:
Shawtey schrieb:
Soll jetzt nicht nach besserwisser oder sonst was klingen aber
man verkauft kein Auto im Bekanntenkreis...bringt fast immer nur probleme.
egal in welcher Hinsicht


+ 1

und wenn man die Schlüssel noch hat und die restlichen Papiere, abholen und fertig.
Dann Schlüssel und Papiere die er hat einfordern. Macht er das nicht freiwillig, Anzeige wegen Unterschlagung usw.

Ist ja alles nicht kompliziert.

Leider doch ein wenig komplizierter.

Ganz so einfach würde ich das nicht machen. Im Zweifel kommt es nämlich darauf an, ob der Passus im Kaufvertrag, dass der Verkäufer Brief und einen Schlüssel bis zur vollständigen Bezahlung behält, als Eigentumsvorbehalt zu werten ist. Jetzt ist zwar laut ständiger BGH-Rechtsprechung der Besitz des Fahrzeugbriefs ein Indiz für das Eigentum an einem Fahrzeug, doch ist ein Indiz eben kein eindeutiger Nachweis. Hier würde es im Zweifelsfall ganz klar auf die Auslegung der jeweiligen Vertragsklausel ankommen.

Gesetzt den Fall, dass der Käufer Strafanzeige erstattet und ein blöder Staatsanwalt und am Ende auch ein Amtsrichter das eben nicht so sehen, droht passi_v6 noch eine Strafe wegen Diebstahls, zumindest aber wegen Unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.

Ich würde dem Käufer lieber ein wenig Druck machen und ihm eine Frist von 14 Tagen setzen, den Kaufpreis in voller Höhe zu begleichen. Wenn er das nicht macht, kann man ruhigen Gewissens einen Anwalt einschalten. Der Käufer befindet sich dann nämlich im Zahlungsverzug und muss für die Kosten des Anwalts aufkommen. Aber Vorsicht, wenn das Fahrzeug versteckte Mängel hatte und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde im Vertrag! Das kann den ganzen Fall umkippen.
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #9
Schorni

Schorni

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Mag alles sein Schmiddi.

Wenn die Kiste weg ist, und der Verkäufer den Brief hat, kann er die Kiste zb auch zwangsstillgen. Geht auch ohne Auto.

Und wenn der Wagen weg ist, wird der Druck auf den Käufer größer die Kohle zu zahlen.
Und ein NORMAL denkender Polizist wird eine "Anzeige" wegen Diebstahl aufgrund der angesagten Sachlage kaum weiter verfolgen.


Manchmal hilft auch ein "Kurzbesuch" und die passende Worte.... 8)
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #10

1xAllrad-immerAllrad

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Schorni schrieb:
Manchmal hilft auch ein "Kurzbesuch" und die passende Worte.... 8)
Genau! Mann oder Memme ist die Frage! ;-)
Hingehen und mal ein bißchen auf den Putz hauen: Entweder du hast das Geld binnen zwei Tage, oder ihr storniert das Ganze wieder.
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #11
Schorni

Schorni

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1xAllrad-immerAllrad schrieb:
Schorni schrieb:
Manchmal hilft auch ein "Kurzbesuch" und die passende Worte.... 8)
Genau! Mann oder Memme ist die Frage! ;-)
Hingehen und mal ein bißchen auf den Putz hauen: Entweder du hast das Geld binnen zwei Tage, oder ihr storniert das Ganze wieder.


Gar nicht. Kohle raus oder Auto und alle Schlüssel/Papiere usw wieder Retour.
Aber wer Sachen ohne Kohle raus gibt, ist selber schuld.


Mache ich nicht mehr mal bei "guten Bekannten", weil grad die am ersten denken - lass den ma warten...

Kohle, dann "Objekt", nicht anders. 8) Egal WER.
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #12

RudolfS

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Da der Kaufvertrag bei nicht Zahlung nicht erfüllt ist, hast du einen herausgabe Anspruch, somit kannst du das Auto, da es noch auf dich gemeldet ist auch einfach wieder abholen.
Ähnlichen Fall hatte ich auch schon.
Die Lösung war: Nie wieder so entwas verkaufen ohne gleich kassieren.
 
  • Auto an Bekannten verkauft,jetz kein Geld... Beitrag #13

ALF

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Was ist eigentlich daraus geworden?
 
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