Enno
Moderator
- Beiträge
- 1.968
- Punkte Reaktionen
- 0
Hi alle sich auskennenden.
kann mir mal einer ne Auskunft geben.
Wie sieht das eigentlich mit einer Anzeige gegen nen Polizisten aus, wegen unverhältnissmässigem Schnellfahren in einer Fußgängerzone.
Sachverhalt:
Bei uns war aus irgendeinem Grund grad ne Massenansammlung von Pol-Fzg in der Fussgängerzone.
Wir haben grad im Kaffee bezahlt und sind rausgegangen. 1 Fzg war kurz vorher am Kaffee vorbeigestochen, das andere kam grad ca. 50M oberhalb ums Eck. Definitiv so schnell das die Reifen gequietscht haben.
Und beschleunigte dannin der Fußgängerzone noch.
Fuhr quer durch die doch recht belebte Strasse bis nach einer kleinen Biegung es nen Knall tat.
Fzg war durch ne kleine Kuhle gefahren, es fehlte dort nen Stein im Strassenpflaster.
Und hatte nen Platten. Von dort aus sah man dan bis genau zu den Hinterreifen des Fzg mit dem Platten Reifen die Bremsspuren. ca. 25-30m. Kann man ja recht schnell und unsichtbar überschlagen, im Vorbeilaufen.
Was passiert einem solchen "Kollegen" dem man also wie in diesem Fall eine, wie ich meine doch deutlich überhöhte Geschwindigkeit in einer belebten Fußgängerzone nachweisen kann.
kann mir mal einer ne Auskunft geben.
Wie sieht das eigentlich mit einer Anzeige gegen nen Polizisten aus, wegen unverhältnissmässigem Schnellfahren in einer Fußgängerzone.
Sachverhalt:
Bei uns war aus irgendeinem Grund grad ne Massenansammlung von Pol-Fzg in der Fussgängerzone.
Wir haben grad im Kaffee bezahlt und sind rausgegangen. 1 Fzg war kurz vorher am Kaffee vorbeigestochen, das andere kam grad ca. 50M oberhalb ums Eck. Definitiv so schnell das die Reifen gequietscht haben.
Und beschleunigte dannin der Fußgängerzone noch.
Fuhr quer durch die doch recht belebte Strasse bis nach einer kleinen Biegung es nen Knall tat.
Fzg war durch ne kleine Kuhle gefahren, es fehlte dort nen Stein im Strassenpflaster.
Und hatte nen Platten. Von dort aus sah man dan bis genau zu den Hinterreifen des Fzg mit dem Platten Reifen die Bremsspuren. ca. 25-30m. Kann man ja recht schnell und unsichtbar überschlagen, im Vorbeilaufen.
Was passiert einem solchen "Kollegen" dem man also wie in diesem Fall eine, wie ich meine doch deutlich überhöhte Geschwindigkeit in einer belebten Fußgängerzone nachweisen kann.