Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen?

Diskutiere Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo Ihrs Ich habe mich gerade schon als Opfer oder auch Kunde der Feuerwehr in unserem Ort gesehen. In einer abknickenden Vorfahrt steht hier...
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EX-Taro

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Hallo Ihrs

Ich habe mich gerade schon als Opfer oder auch Kunde der Feuerwehr in unserem Ort gesehen.

In einer abknickenden Vorfahrt steht hier im Ort eine Lichtzeichenanlage, die einen gewissen Bereich vor einem geschlossenen Bahnübergang freihalten soll. In diesen Bereich mündet eine Einfahrt die Vorfahrtbechtigt ist, wenn Schranken geschlossen und die LZA auf Rot steht.
Ich will von dieser Einfahrt auf die Strasse und den Kreuzungsbereich verlassen.
An der LZA steht schon ein PKW und hält den Durchgang frei. In dem Moment, als ich in die Kreuzung einfahre, schießen zwei PKW mit erhöhter Geschwindigkeit in diesen Kreuzungsbereich ein und müssen vor der geschlossenen Schranke halten.
Da ich diese Gefahrenquelle schon kenne kümmere ich mich nicht weiter darum und warte weiterhin. Es stelt sich aber heraus, das alle drei PKW zur einige hundert Meter weiter gelegenen Feuerwache fahren und die Fahrer einen Einsatzwagen besteigen. Da der Einsatzwagen aber ohne Einsatzhorn/Licht das Gelände verlässt werde ich doch einwenig stutzig, denn für mich sah es fast so aus als wolle sich unsere Feuerwehr ihre "Kunden" selbermachen.

Nun meine Frage, was darf so ein Rettungsdienstler wenn er privat und zivil zur Wache fährt oder aber auch zum Einsatz, von dem ich ja nichts wissen kann.

Vergehen der beiden Feuerwehrleute:
- Missachten einer roten Ampel
- Überfahren der durchgezogenen Mittellinie
- Überschreiten der Geschwindigkeit nach § 3 StVO
(es ist eine enge Doppelkurve und es war eine nasse Fahrbahn)

Achso, alle drei Fahrzeuge sind zur Feuerwehr gefahren und haben die Einsatzwagen bestiegen. Im ersten PKW hat wohl der Einsatzleiter, bzw. Oberbrandmeister gesessen, der von seinen beiden Kameraden "umfahren" wurde.

Vermutliche Originalton der beiden "Täter" wird wohl sein: "Wir sind / waren im Einsatz", kann dieser Satz so stimmen?

Danke schonmal vorweg

EX-Taro
 
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  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #2

vaclav2

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Er hat keine Sonderrechte.....
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #3
edv071

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Solltest Du Zeugen haben und diese Kameraden anzeigen, wird's für sie bestimmt teuer.
Aber ich glaube nicht das Du das tun wirst, was hättest Du davon?
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #4

EX-Taro

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Hallo Michel

Ich glaube du kennst die besagte Kreuzung. Mir geht es ja nicht um eine Strafe für den betreffenden, eher hängt es damit zusammen, das meine Tocher in ca. vier Wochen diese Kreuzung täglich zu Fuß passieren muss.

Ich möchte nur diese Ecke ein wenig sicherer haben, da kann es nicht sein, das sich Rettungskräfte in zivil schon ihre Opfer (Kunden) organisieren. Von einem "normalen" Fahrzeugführer erwarte ich ja nicht, das er sich an bestehendes Recht und Gesetze hält.
Aber jemand der in der Rettungsbranche arbeitet, sollte doch schon einwenig sensibler sein Kraftfahrzeug bewegen.
Ich habe bei meinen Bergungen auch oft Kontakt mit Verletzten und Toten. Okay, ich bin auch nicht gerade ein Musterfahrer, aber man wird schon einwenig sensibler, wenn man einige Unfallstellen räumen musste.

Das schlimme ist noch, das die Täter meine (fast) Nachbarn sind (Bellenberg/Heesten) und diesen gefährliche Verkehrssituation kennen, alleine schon wegen der schweren Unfälle die sich in den letzten Jahren dort ereignet haben. Beide sind ungefähr in meinem Alter, haben Familie und Kinder.............

Klaus
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #5
schnappi

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Wie @vaclav2 schon sagte haben die Null Sonderrechte im Zivilwagen, bei einem Schaden werden sie voll zur Verantwortung gezogen, Einsatz hin oder her.
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #6
TEASY

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Ich denke es ist so: Kein Blaulicht im Auftrag - keine Sonderfahrrechte.
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #7

EX-Taro

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Hallo Schnappi

Es geht ja um die Gefährdung, ein Schaden ist ja (zum Glück) nicht endstanden. Das Problem mit einer Anzeige, es sicd fast Nachbarn von mir und wenn ich die nun anzeige gibt es nur wieder Krach in der Gemeinde. Aber richtig finde ich das alles nicht.

(habe schonmal wegen ähnlicher Sache mal Anzeige erstattet, war eine Freundin meiner Eltern, AU WEIA!!!)

Klaus
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #8
schnappi

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In einer kleinen Gemeinde würde ich wohl von einer Anzeige absehen, du müsstest es ja auch beweisen können und es gäbe doch eh nur Stunk.
Davon abgesehen ist natürlich auch bloß die Gefährdung unzulässig, auch wenn nichts passiert.

Du könntest ja beispielsweise diese Thematik auf einer der Feuerwehrversammlungen zur Sprache bringen, allein schon um die Ffw-Mitglieder etwas zu sensibilisieren.
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #9

Enno

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oh oh oh. *kopfschüttel*
Wieder viel Halbwissen hier unterwegs.

Als erstes ist immer zu unterschieden zwischen
SONDERrechten geregelt in §35 STVO
WEGErechten geregelt in §38 STVO

Drum hier mal wieder eine Kurzzusammenfassung:

WEGERechte:
bedeuten allen übrigen Verkehrsteilnehmern das diese unverzüglich freie Bahn zuschaffen haben!

SONDERrechte:
befreien den "Nutzer" von allen (oder bestimmten) Vorschriften der STVO


Sonderrechte
ges. Regelung
§ 35 StVO

Inhalt
Befreiung von allen oder bestimmten Vorschriften der StVO

Berechtigte
a) Angehörige von Polizei, Feuerwehr, KatS, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr, Zolldienst
b) Fahrzeuge des Rettungsdienstes

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme
a) zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich
b) wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden

Kennzeichnung
keine bestimmte


Wegerecht
ges. Regelung
§ 38 StVO

Inhalt
alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich freie Bahn zu schaffen

Berechtigte
alle Fahrzeuge, die über Blaulicht und Einsatzhorn verfügen

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme
wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten

Kennzeichnung
Blaulicht und Einsatzhorn


Also was ich sagen will.
FFWler etc dürfen SONDERrechte in jedem Fahrzeug in Anspruch nehmen. Denn diese sind nur in Bezug auf den Rettungsdienst Fahrzeuggebunden. Ansonsten sind sie personengebunden.
Erst die Inanspruchnahme von Wegerechten bedingt eine Sondersignalanlage. (Blaulicht und Martinshorn)

Gruß
Enno
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #10
Einarmiger

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Das stimmt, was Enno sagt.

Jedoch wäre hier zu prüfen, inwiefern die Kräfte der FFW vom Landratsamt/Landkreis Sonderrechte eingeräumt bekommen haben.

Hier im Kreis haben die Mitglieder etlicher kleiner Wehren nur Sonderrechte in Verbindung mit Nutzung der Wegerechte eingeräumt bekommen - d.h. erst dann, wenn sie auf dem Bock sitzen !!!
Hier in der Stadt haben sie Sonderrechte, sobald der Alarm ausgerufen wurde/bzw. die Sirene ging.
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #11

EX-Taro

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Okay Enno

Was rechtfertigt das "Sonderrecht" ein Rotlichtzeichen zu missachten, um dann 20 Meter weiter vor einer geschlossenen Schranke zu stehen? (ich werde gleich mal rausgehen und den tatsächlichen Weg messen, 20m sind nur geschätzt)

Ich werde versuchen mal eine Strassenkarte von der Gegend einzubauen, diese Verkehrsführung glaubt mit sowieso keiner, der die Strasse nicht kennt. Laut Bundesbahnbehörde und unserem tollen Landrat gibt es eine solche Kreuzung nur einmal in Deutschland. Komisch das ich mittlerweile schon 3 Bahnübergänge mit ähnlicher Situation gefunden habe.

Für die LZA und deren Überwachung ist laut dem Landrat die Bundesbahn sonstwie Amt zuständig.
Für den Besitzer der Bahnanlage käme das Strassenbauamt Schieder als Besitzer und Überwacher in Frage.
Den Landrat und die Streifenpolizei scheint es kaum zu kratzen, da es nur einige sehr wenige betrifft, die gefärdet würden. (O-Ton: Laut Statistik passieren doch recht wenige Unfälle an dieser Stelle!"

Ich hatte vor 3-4 Jahren schonmal das Vergnügen mich lang und breit mit der Problematik auseinander zu setzen. Es schieben sich die Behörden gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Keiner will was dazu sagen.

Klaus
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #12
Einarmiger

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Fakt ist, wenn sie Einsatzbefehl haben und ihnen die Sonderrechte eingeräumt wurden, dann können sie das Rotlicht missachten und könnten (wenn es eine Halbschranke ist) selbst diese Queren, wenn sie lebensmüde genug wären.

Wenn es Dich so wurmt, dann hilft nur Eines: erstatte anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft mit der Bitte Dich als Anzeigenden zu anonymisieren, vergiss den zusatz nicht: Ich verzichte nicht auf die Einstellungsbenachrichtigung. So weisst Du, wie das Verfahren ausgeht.

Aber alles Jammern und Meckern hilft nichts, wir können es nicht ändern.
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #13

Enno

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@ex-taro
im Gesetzestext ist aber nicht die Rede davon das du Sonderrechte nur dann in Anspruch nehmen darfst wenn es die Örtlichen Gegebenheiten erfordern. Sondern: a) zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich und b) wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Demnach dürfte ich wenn ich mit Blaulicht unterwegs bin ja auch nicht neben den anderen Fzg vorfahren bis zur Schranke um dann dort zuwarten bis der Zug vorbei ist.
Ich kann und will hier nicht darüber philosophieren ob in diesem Fall die Bedingungen zur Nutzung von Sonderrechten gegeben waren oder nicht. Auch der Umstand das sie hinterher ohne Blaulicht davongefahren sind sagt erstmal noch nichts aus. Wobei so ein Verhalten in den Augen aussenstehender immer Fragen aufwirft. Darum ist bei uns in der Gegend ein solches Verhalten auch nicht geduldet.
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #14
schnappi

schnappi

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Was Enno schreibt ist ja OK, nur im Fall von EX-Taro war offensichtlich eine Gefährdung mit im Spiel, und schon sind die Fahrzeugführer Mode, das ist unzulässig!
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #15

EX-Taro

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Ist schon klar das wir daran nichts änder können. Ich streite ja auch nicht ab, das höchste Eile geboten war. Aber seinen "Oberbrandmeister" an dieser Stelle zu überholen und dabei das Leben von anderen Passanten (oÄ) zu gefährden geht ein wenig zu weit.
Was mich am Meisten an der Sache wunderte, war die Tatsache, das der Löschwagen, in den die Täter als Beifahrer Miniten später einstiegen ohne Blaulicht, das Signalhorn lassen wir mal aussen vor, zum Einsatz fuhren.
Ähnlich fahren unsere Blauröcke auch zum Feuerwehrfest, deshalb bin ich auch hinterher gefahren, ausserdem wollte ich eh nach Paderborn. Das dort dann die Strasse gesperrt wurde habe ich dann auch gesehen.

Das ich eine anomysierte Anzeige schreiben muss ist auch klar, aber unser StA hält sich oft nicht dran. Dann muss ich die Anzeige wohl doch ohne Absender verschicken :lol:

Klaus
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #16

riedochs78

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Wenn du die Jungs mal drauf ansprichst? Wenn Sie dann immer noch nicht einsichtig sind kann man immer noch zur Anzeige übergehen.

Mit Einsatz rausreden können diese sich im übrigen nicht so einfach, das ist protokolliert.
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #17
edv071

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@ Klaus
Sagt Dir der Begriff "Hornberger Schießen" etwas?
In deinem Falle würde es als "Hornsches Schießen" ausgehen, also nicht weiter darüber ärgern.

Da diese Leute doch quasi Nachbarn sind und ebenfalls Familienväter, würde ich mit denen einmal in aller Ruhe sprechen und sie auf die von ihnen verursachte Gefährdung hin weisen.
Ob rechtens oder nicht würde ich da mal ganz außen vor lassen.
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #18

EX-Taro

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@edv: Klar, das ich mit einer Anzeige bei Beamten und ähnlichen "Rittern" der Öffentlichkeit auf taube Ohren stossen werde.

Wie ich dir am ST ja schonmal erzählt habe, kommt es teilweise mehrmals täglich zu extrem brenzligen Situantion hier an der Kreuzung, weil einige wenige meinen, sich nicht an geltendes Verkehrsrecht halten zu müssen.

Werde mir die Sache nochmal durch den Kopf gehen lassen, heute ist der erste Ärger schon verraucht. Ich werde bein nächsten Dorffest den einen mal ansprechen.

Klaus
 
  • Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? Beitrag #19

evo69

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Hallo,

auch ich muß immer wieder feststellen das bei einigen FFlern das Gehirn aussetzt wenn der Melder geht.
Trotz aller Sonderrechte und ggf. Wegerecht gilt:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ich bin selber bei einer BF, und kann nur sagen ankommen ist das Ziel.

In deinem Fall rede mal mit der Wehrleitung.

Gruß Evo
 
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Schmitti

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Mein Tipp: Bring Deinen Kindern, angesichts der Gefahren im Straßenverkehr, bei, sich immer zu vergewissern, dass sie sich niemals unbedacht verhalten dürfen - selbst, wenn sie theoretisch im Recht wären.
Letzteres bringt ihnen nämlich einen Sch§$%, wenn sie tot unterm Auto liegen.

Über die Verhaltensweise der Feuerwehrmänner lässt sich streiten, aber unterm Strich bringt das rein gar nichts.

Ansonsten würde ich den Rat meiner Vorredner befolgen und mich mit der Feuerwehrleitung freundlich aber direkt auseinandersetzen, um zumindest mal einen Denkanstoß zu setzen.
 
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