Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen?

Diskutiere Als Feuerwehrmann in Zivil gegen Vekehrsrecht verstossen? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; @ Chefkoch Komisch, ich lese gerne Zeitung und die von Dir erwähnten Berichte. Meißtens jedoch lese ich eher von übermotivierten RD'lern, die mal...
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Torsten

Torsten

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@ Chefkoch

Komisch, ich lese gerne Zeitung und die von Dir erwähnten Berichte. Meißtens jedoch lese ich eher von übermotivierten RD'lern, die mal wieder der Meinung waren mit ihrem blauen Licht auf dem Dach alles zu dürfen und mit überhöhter (nicht angepasster) Geschwindigkeit in Kreuzungen reinballern und dabei mit anderen VT zusammenprallen. Von FFW Angehörigen auf dem Weg zum Einsatz lese ich eher weniger!

Denk mal drüber nach, bevor Du Deine Vorurteile weiterpflegst! Wo Menschen sind, werden Fehler gemacht - egal ob prof. ausgeübt oder ehrenamtlich.
 
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EX-Taro

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Hallo Leute

Sorry, das ich so eine (böse) Diskussion losgetreten habe, war halt mal eine extreme Verkehrsgefährdung, der ich mich in dem Fall gegenüber sah. Von einer Anzeige, bzw. schriftlichen Beschwerde gegen die beiden "Täter" habe ich wegen der lieben Nachbarschaft mal abgesehen. Einer der beiden ist der Sohn eines Freundes meiner Eltern, aber dieser wird schon die richtigen Worte bekommen haben. Ist ja auch erst so um die 40 der Junge :lol:

Wenn ich aber mal so auf der Straße an eine Unfallstelle komme, fällt mir auf, das selbst viele Rettungskräfte (auch Polizei) nicht mal eine Unfallstelle ordentlich absperren können.
Vor einigen Tagen erst erlebt, das im Wald, bei Dunkelkeit und Nässe in einer unübersichtlichen, scharfen Rechtskurve ein Warndreieck so ungünstig "versteckt" wurde, das ich dieses übersah, ein schnellerer Fahrer wäre in den Unfall hineingerast.
Das Warndreieck, aus dem Fundus der Polizei nicht reflektierend, stand im Scheitelpunkt der Kurve, ca. 15-20 Meter vor der Unfallstelle.
Ort war eine Schnellstrasse ausserhalb geschlossener Ortschaft mit 2-1 Fahrbahn für jede Richtung (Zwei Streifen Gegenrichtung, ein Streifen meine Richtung).
Der Abstand war auf jeden Fall nicht so gewählt wie in der Fahrschule gelernt und ein Beamter hat die Absicherung übernommen.

Ich will nun keinem (FFW,RD, POL. oÄ) auf den Schlips treten und auch nicht alle über einen Kamm scheren, es sind nur so Dinge, die mir im täglichen Leben auffallen. Besonders auch, weil meine Kollegen und ich auch des öfteren zu Bergungen herangezogen werden und deshalb auch einige Schulungen in Sachen Absperrung, Fahrsicherheit, Umgang mit schwerem Gerät, Erste Hilfe, Betriebssicherheit, Ladungssicherung etc. über uns ergehen lassen müssen.

Grettz

EX-T
 
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John McClane

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TEASY schrieb:
Ich denke es ist so: Kein Blaulicht im Auftrag - keine Sonderfahrrechte.
Das sind Wegerechte nach § 38 StVO. Sonderrechte sind personengebunden und im § 35 StVO geregelt.

Einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das nach Auslösung eines Alarms mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus fährt, stehen grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu.
Diese dürfen aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeit ihres Gebrauchs nur im Ausnahmefall nach einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung nach Notstandsgesichtspunkten unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft (OLG Stuttgart v. 26. 4. 2002 in VD 2002, 319; a. A. OLG Frankfurt/M v. 2. 8. 84 – 2 Ws (B) 133/84 OWiG und v. 25. 9. 91 – 2 Ws (B) 421/91 OWiG, das die Auffassung vertritt, dass ein Feuerwehrmann auf der Fahrt mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrstützpunkt keine Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, da diese Fahrt noch keine hoheitliche Aufgabe erfülle, sondern allenfalls der Vorbereitung einer späteren hoheitlichen Aufgabe diene).

Das dürfte die Fragestellung zu Anfang abschließend beantworten.
 
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TEASY

TEASY

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@ JMcL
Danke für die genaue Ausführung. So ähnlich hatten wir´s oben weiter aber auch schon. ;D
 
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Torsten

Torsten

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Toller Flyer, gell?

Das sind zum größten Teil Bilder unserer Feuerwehr. Der Rettungswagen ist auf einer unserer Hauptkreuzungen verunfallt. Die Drehleiter war unsere Alte und das Fahrzeug 33/41 gehört unserer Nachbarwehr in der Gemeinde. Bei dem Einsatz ist übrigens der Wehrführer schwer verletzt worden!

Ach ja: Ich bin auch auf dem Bild auch drauf, der junge Kerl zwischen den Weisskitteln ohne Helm. Ist ja lustig wo solche Bilder auftauchen.


Auf dem Bild mit aufgeladenen Polizei-Omega bin ich auch drauf zu sehen, wenn auch nur von hinten. Der ist übrigens auf der A1 verunglückt, während er einen Liegenbleiber absicherte. Ein alter Opa mit E30 BMW fuhr dem Streifenwagen ungebremst ins Heck.

Die Fotos stammen alle von unserem leider mittlerweile verstorbenen Feuerwehrmitglied Joachim "Ernie" Reher.
 
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R3B

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Weil es grad passt, klick
 
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