EX-Taro
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Hallo Ihrs
Ich habe mich gerade schon als Opfer oder auch Kunde der Feuerwehr in unserem Ort gesehen.
In einer abknickenden Vorfahrt steht hier im Ort eine Lichtzeichenanlage, die einen gewissen Bereich vor einem geschlossenen Bahnübergang freihalten soll. In diesen Bereich mündet eine Einfahrt die Vorfahrtbechtigt ist, wenn Schranken geschlossen und die LZA auf Rot steht.
Ich will von dieser Einfahrt auf die Strasse und den Kreuzungsbereich verlassen.
An der LZA steht schon ein PKW und hält den Durchgang frei. In dem Moment, als ich in die Kreuzung einfahre, schießen zwei PKW mit erhöhter Geschwindigkeit in diesen Kreuzungsbereich ein und müssen vor der geschlossenen Schranke halten.
Da ich diese Gefahrenquelle schon kenne kümmere ich mich nicht weiter darum und warte weiterhin. Es stelt sich aber heraus, das alle drei PKW zur einige hundert Meter weiter gelegenen Feuerwache fahren und die Fahrer einen Einsatzwagen besteigen. Da der Einsatzwagen aber ohne Einsatzhorn/Licht das Gelände verlässt werde ich doch einwenig stutzig, denn für mich sah es fast so aus als wolle sich unsere Feuerwehr ihre "Kunden" selbermachen.
Nun meine Frage, was darf so ein Rettungsdienstler wenn er privat und zivil zur Wache fährt oder aber auch zum Einsatz, von dem ich ja nichts wissen kann.
Vergehen der beiden Feuerwehrleute:
- Missachten einer roten Ampel
- Überfahren der durchgezogenen Mittellinie
- Überschreiten der Geschwindigkeit nach § 3 StVO
(es ist eine enge Doppelkurve und es war eine nasse Fahrbahn)
Achso, alle drei Fahrzeuge sind zur Feuerwehr gefahren und haben die Einsatzwagen bestiegen. Im ersten PKW hat wohl der Einsatzleiter, bzw. Oberbrandmeister gesessen, der von seinen beiden Kameraden "umfahren" wurde.
Vermutliche Originalton der beiden "Täter" wird wohl sein: "Wir sind / waren im Einsatz", kann dieser Satz so stimmen?
Danke schonmal vorweg
EX-Taro
Ich habe mich gerade schon als Opfer oder auch Kunde der Feuerwehr in unserem Ort gesehen.
In einer abknickenden Vorfahrt steht hier im Ort eine Lichtzeichenanlage, die einen gewissen Bereich vor einem geschlossenen Bahnübergang freihalten soll. In diesen Bereich mündet eine Einfahrt die Vorfahrtbechtigt ist, wenn Schranken geschlossen und die LZA auf Rot steht.
Ich will von dieser Einfahrt auf die Strasse und den Kreuzungsbereich verlassen.
An der LZA steht schon ein PKW und hält den Durchgang frei. In dem Moment, als ich in die Kreuzung einfahre, schießen zwei PKW mit erhöhter Geschwindigkeit in diesen Kreuzungsbereich ein und müssen vor der geschlossenen Schranke halten.
Da ich diese Gefahrenquelle schon kenne kümmere ich mich nicht weiter darum und warte weiterhin. Es stelt sich aber heraus, das alle drei PKW zur einige hundert Meter weiter gelegenen Feuerwache fahren und die Fahrer einen Einsatzwagen besteigen. Da der Einsatzwagen aber ohne Einsatzhorn/Licht das Gelände verlässt werde ich doch einwenig stutzig, denn für mich sah es fast so aus als wolle sich unsere Feuerwehr ihre "Kunden" selbermachen.
Nun meine Frage, was darf so ein Rettungsdienstler wenn er privat und zivil zur Wache fährt oder aber auch zum Einsatz, von dem ich ja nichts wissen kann.
Vergehen der beiden Feuerwehrleute:
- Missachten einer roten Ampel
- Überfahren der durchgezogenen Mittellinie
- Überschreiten der Geschwindigkeit nach § 3 StVO
(es ist eine enge Doppelkurve und es war eine nasse Fahrbahn)
Achso, alle drei Fahrzeuge sind zur Feuerwehr gefahren und haben die Einsatzwagen bestiegen. Im ersten PKW hat wohl der Einsatzleiter, bzw. Oberbrandmeister gesessen, der von seinen beiden Kameraden "umfahren" wurde.
Vermutliche Originalton der beiden "Täter" wird wohl sein: "Wir sind / waren im Einsatz", kann dieser Satz so stimmen?
Danke schonmal vorweg
EX-Taro