Ärger mit nem Kratzer im Auto

Diskutiere Ärger mit nem Kratzer im Auto im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hi, als hätt ich nicht genug Ärger hat mich heute ne Versichung angerufen und gesagt, dass mein Verfahren eingestellt wurde und sie nichts...
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #1
eMKay

eMKay

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Hi,

als hätt ich nicht genug Ärger hat mich heute ne Versichung angerufen und gesagt, dass mein Verfahren eingestellt wurde und sie nichts zahlen.
So nun zur Vorgeschichte:

Meine mutter hatte an dem tag das Auto. Mein auto parkte am Straßenrand aufm nem Bordstein. Meine Mutter ist schon etwas gelaufen dreht sich nochmal um und sieht wie ein Benz ziehmlich komisch auf die Parklücke hinter meinem Auto zu fährt. Meine mutter denkt naja, schauste nachher mal.
Sie kommt zurück schaut. An meinem Auto ein kratzer am Benz mein Lack. Der Kerl kommt, sie frag:"Sie haben da mein auto angefahren". Er sagt er wars nicht er hätte ja ne PDC das würde er hören. Meine mutter fragt wo dann der lack da herkommt, darauf wusste er keine antwort und is abgehaun.

Meine mutter is also zur Polizei mitm Kennzeichen und hat ihn angezeigt.
So die Polizei macht fotos von dem kratzer bei mir hat meine mutter befragt und das wars erstmal.

Danach hab ich nix mehr von denen gehört. Ich bin also ein paar mal hin. Irgendwann hab ich dann gesagt bekommen, dass das ganze bei der Staatsanwaltschaft liegt und die ham mir das Aktenzeichen gegeben.
Die Versicherung vom unfallgegner wollte schonmal en kostenvoranschlag für die Reperatur. hab ich geholt und hingeschickt.

Ich hab versucht bei der Staatsanwaltschaft anzurufen, aber da ging nie jemand ran. Na gut.

Dann ruft die Versicherung an und sagt mir, das verfahren wäre schon längst eingestellt worden und warum ich davon noch nix wüsste.
Auf jeden fall wurde beim unfallgegner zwar lack gefunden.. der würde auch die selbe farbe haben wie bei meinem auto, aber die Höhe würde nicht übereinstimmen. Damit wärs erledigt und die zahlen nix.

Meine mutter hat sofort gemeint, dass das auto ja aufm bordstein stand und der andere komisch hochgefahren ist. Da könnte das doch hinkommen und ob die das bedacht hätten bei der ermittlung.
Die versicherung meinte .. ne das ham die bestimmt vergessen, aber das is jetzt auch zu spät, sie zahlen nix .. is net ihr problem etc.




So jetzt steh ich da. Was soll ich machen?
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #2

Passivari

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Hallo!

Also ich würd mich für die zurückliegende Zusammenarbeit bedanken, und weil diese so zur Zufriedenheit geklappt hat sofort kündigen :!:

Auf sowas ist man ja wohl nicht angewiesen, Versicherer gibt es genug.

Normal sollte/muß die Versicherung Dir über jeden Schriftverkehr/Vorfall ne Kopie zukommen lassen!!

Sollte mich nicht wundern wenn das wieder son interner Irrläufer ist, wo alle dran verdienen nur der Geschädigte nicht :eek:



Gruß
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #3

Max d. Ä.

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Passivari schrieb:
Hallo!

Also ich würd mich für die zurückliegende Zusammenarbeit bedanken, und weil diese so zur Zufriedenheit geklappt hat sofort kündigen :!:

Hallo,

den Einwand verstehe ich nicht. Ist doch die Versicherung des "Remplers" - oder ?

Tschüss

Max
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #4

Passivari

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@Max d. Ä

Oh, hast Recht :oops: hab mal wieder zu schnell überflogen...

So wie´s ausschaut hat Er sich ja keinen Anwalt genommen, wäre ev besser gewesen.
Wird immer öfters versucht sowas, einfach stillschweigen.......

Gruß
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #5
eMKay

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Tja, also sitz ich jetzt da und hab den Schaden.
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #6

Andre

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Hat man bei so etwas nicht nicht eine Art Einspruch´s Zeit also das du das alles nocheinmal verneinst :D und die genau Prüfen müssen ! Außerdem würde ich einen unabhäniges Gutachten machen lassen z.b. vom ADAC und bei der Versicherung des Gegners mit Anwalt drohen ....meist zahlen die Versicherungen doch, da das billiger kommt als die Honorar Gebühen des Versicherungs Anwalts und event. noch des Gerichtsverfahrens !!
Nur dran bleiben und Druck machen lass dich doch nicht verarschen ......! Und am Telefon ist soetwas wohl auch nicht rechtens zu erfahren :lol:
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #7
eMKay

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Das Problem ist, dass die Versicherung gemeint hat, dass das Verfahren schon seit geraumer Zeit eingestellt ist.

Nur leider habe ich davon nichts erfahren.
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #8

Andre

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Einspruch einlegen und wenn es ein formloses Stück Papier ist wo du deine Umstände schreibst und wiederlegst -das du darüber informiert wurdest -das es eingestellt wurde/ist !!
Oder Klage beim Gericht inc. Gutachten und so ....wenn du Gewinnst und dir deiner Sache sicher bist must du ja nichts bezahlen, manchmal kommt die Versicherung auch und bittet die Anklage zurück zunehmen gegen Zahlung da Gericht immer Mehrkosten bedeuten ......
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #9
eMKay

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Ich frag mich wo ich das hin schicken soll.

Von offizieller Seite sprich staatsanwaltschaft hab ich ja nix bekommen und die erreich ich ja auch net.
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #10

Andre

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An die Versicherung deines Gegners weil die zahlt ja nicht der Statsanwalt verklagt dich noch :lol:
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #11

ralf0311

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Bei so einer Sache gibt es nur einen Weg. Gar nichts rum schicken sondern alles zusammen packen und dann ab mit dem ganzen Krempel zum Rechtsanwalt deines Vertrauens. Den Rest regelt der dann schon und der weiß auch Bescheid über irgendwelche Fristen und alles.

Gruß Ralf

(der weiß, daß ein guter Anwalt immer einem Weg findet! :D :D :D )
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #12

MX295

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Nich gleich den Kopf hängen lassen :)

Bin übringends neu hier im Forum, werd mich und meinen Passat auch noch irgend wann mal bei Gelegenheit vorstellen.

Alsooooo:

Zum Rechtlichen: Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, kann dir ziemlich egal sein. Mann muss hier unterscheiden zwischen zivilrechtlichem Verfahren und strafrechtlichem Verfahren.

Die Sache bei der Staatsanwaltschaft wird die "Anzeige wegen Fahrerflucht" gegen den, der dein Auto geschrammt hat, sein. Wie gesagt, das können die ja gerne einstellen, aber dass muss dich nicht wirklich interessieren.

Für dich ist viel wichtiger, deine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Das hat mit dem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft nix zu tun.

Unwissenden sagen die Verischerungen gerne: Das wurde ja eingestellt, hat sich also erledigt. Dass das aber sooooo nicht der Realität entspricht, verschweigen die ganz gerne.

Das einzig sinnvolle was du machen kannst: Nimm alle Unterlagen, die du bislang hast, unter den Arm und ab zu einem Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat° (gaaanz wichtig! - jeder Anwalt hat da so sein "Fachgebiet").

Ich denke du hast recht gute Chancen - da der Lack ja von deinem Fahrzeug stammt und deine Mutter auch die Sache mit dem "komisch einparken" gesehen hat - den Schaden ersetzt zu bekommen.

Viel Erfolg!
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #13

Kathrina

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Hallo, irgendwie kommt mir das bekannt vor :razz:

Mich hat vor ein paar monaten auch eine nette Frau mit Ihrem Kleinwagen gestriffen. Ich muss dazu sagen "Hut ab", in die Parklücke zwischen mir und meinem Hintermann hätt ich mich nicht reingezwängt :).
Die gute Frau hat von dem Rempler angeblich nichts mitbekommen und ist nach hause gegangen. Als ich den Kratzer an meinem Passi sah hab ich gleich am Fahrzeug hinter mir geschaut.
Ich hinten links nen langen Kratzer uns Sie vorn rechts nen streifen von meinem silbernen Lack :evil: .
Damit es nicht zu lang wird: Ich Polizei gerufen, angezeigt, Ihr Auto wurde zur Spurensicherung geschleppt, Schaden ihrer Versicherung gemeldet, Sie streitet alles ab.

Nun: Nach 6 Wochen schreibt mir Ihre Versicherung das deren Gutachter den Schden begutachtet hat und lt. meinen Fotos und der Unfallskitze der Polizei der Schden nicht durch ihre Mandantin hätte verurscht werden können. Höhe passe nicht und der Winkel des vorbeischrammens ect.... und meinten das sie den schaden nicht übernehmen.

6 Wochen Später Schreiben der Staatsanwaltschaft: ... Lackspuren und Spurensicherung würden beweisen das Sie mich gerammt hat. Sie hat nun probl. wegen Fahrerflucht...

1 Woche später Geld von der Versicherung ohne Entschuldigung und Kommentar

Fazit: Glaube der Versicherung blos nicht das das Verfahren eingestellt wurde, die wollen sich nur drücken. Wenn es eingestellt wird bekommst du schon Post von der Staatsanwaltschaft.
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #14
eMKay

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Also,

Der Versicherungsmensch hat aus dem Schrieb der staatsanwaltschaft vorgelesen. Hat mir aktenzeichen etc. genannt.
Da steht drin, dass sowohl das Strafrechtliche verfahren (wegen fahrerflucht) als auch das Zivilrechtlich Verfahren eingestellt wurden, weil keine Schuld nachweisbar war.


Recht haben und Recht bekommen scheint in Deutschland immer weiter auseinander zurücken.
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #15

MX295

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So ganz kann und will ich das nicht glauben. Der Staatsanwalt KANN ein zivilrechtliches Verfahren gar nicht einstellen!!!!!!!!!!!! Das liegt in der Hand eines Richters, uns sonst bei NIEMAND!!! Und der stellt das nicht ein sondern weisst deine Klage höchstens ab! Wie gesagt, sind ZWEI komplett unterschiedlich, ggfs. nebenher oder nacheinander laufende Verfahren!!!!!!!!

Die gegnerische Versicherung versucht natürlich ALLES, um sich um die Begleichung der Kosten zu drücken!

Also ab zum Anwalt für Verkehrsrecht!

Ich behaupte immernoch dass deine Chancen da ganz gut sind!
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #16

TS

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Ich würde auch alles an einen Rechtsverdreher abgeben.
Das ist vielleicht noch die letzte Chance.

Normalerweise bekommst du aber von der Staatsanwaltschaft eine Mitteilung, das das Verfahren eingestellt wurde.
Oder bekommt das nur der Angeklagte??
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #17

MX295

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Normalerweise nur der "Beschuldigte" - danke dem DATENSCHUTZ! ist es unzulässig, den "Geschädigten" schriftlich über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #18

Kathrina

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Also ich hab von der Staatsanwaltschaft als geschädigter ein Schreiben bekommen!
Sogar mit dem vollem Namen der Schädigerin (von wegen Datenschutz :lol: ).

"Ermitlungsverfahren gegen *** *** wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Strafanzeige vom**.**.**
Sehr geehrte Frau ***,

die Beschuldigte hat eine von der Staatsanwaltschaft erteilte Auflage erfüllt.
Damit ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und die weitere Strafverfolgung wegen eines Vergehens gehindert (§153 a Abs. 1 Satz 4 Strafprozessordnung).

Das Verfahren wurde daher mit Verfügung vom **.**.** eingestellt.
Etwaige zivilrechtl. Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Hochachtungsvoll
xyz
Staatsanwalt"

Das Schreiben kam dierekt von der Staatsanwaltschaft. Das heist doch, das man als Kläger oder Geschädigter die Information bekommt ob das Verfahren eingestellt wurde oder nicht. Aber nicht über dritte sondern direkt von der Staatsanwaltschaft.

achso, Strafanzeige vom 06.01.2005
Schreiben ist vom 03.05.2005
Einstellung des Verfahrens 25.04.2005


viel glück
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #19

dogwalker

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Was lernt man daraus, ohne Rechtschutz geht im unserem Lande gar nichts mehr.
Man wird nur nach angeschi.... und verarscht wenn man was ohne Anwalt erledigen will. Vorallem wenns ums bezahlen geht wird doch erst einmal auf wir zahlen nichts gemacht.
Spreche hier aus ERFAHRUNG.
Rechtschutz ist nicht so teuer, und man geht beruhigter durchs Leben.
 
  • Ärger mit nem Kratzer im Auto Beitrag #20

MX295

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Kathrina schrieb:
Also ich hab von der Staatsanwaltschaft als geschädigter ein Schreiben bekommen!
Sogar mit dem vollem Namen der Schädigerin (von wegen Datenschutz :lol: ).

"Ermitlungsverfahren gegen *** *** wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Strafanzeige vom**.**.**
Sehr geehrte Frau ***,

die Beschuldigte hat eine von der Staatsanwaltschaft erteilte Auflage erfüllt.
Damit ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und die weitere Strafverfolgung wegen eines Vergehens gehindert (§153 a Abs. 1 Satz 4 Strafprozessordnung).

Das Verfahren wurde daher mit Verfügung vom **.**.** eingestellt.
Etwaige zivilrechtl. Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Hochachtungsvoll
xyz
Staatsanwalt"

Das Schreiben kam dierekt von der Staatsanwaltschaft. Das heist doch, das man als Kläger oder Geschädigter die Information bekommt ob das Verfahren eingestellt wurde oder nicht. Aber nicht über dritte sondern direkt von der Staatsanwaltschaft.

achso, Strafanzeige vom 06.01.2005
Schreiben ist vom 03.05.2005
Einstellung des Verfahrens 25.04.2005


viel glück

Naja, ich hab ja geschrieben "normalerweise". Es gibt immer Einzelfälle, und das ist von vielen Kriterien abhängig, ob du was vom Verfahrensausgang hörst oder nicht. Musst du vielleicht noch als Zeuge aussagen und die haben gesagt, sie melden sich bei dir? Es kommt zu einer Verhandlung und du wirst geladen? Wenn von deiner Seite aus ein berechtigtes Interesse besteht, dass man dir mitteilt, dass es sich erledigt hat, wird man das auch tun. Aber in so nem Fall ist das meistens halt nicht so, und es geht dich "eigentlich" auch nix an ob jemand jetzt wegen Fahrerflucht verurteilt wurde (Strafbefehl) oder nicht. Traurig, aber wahr...

Nichts ist so komplex wie der Einzelfall *lol*
 
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