Shantyman
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Etwaige zivilrechtl. Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
Das würde die Aussage von MX295 unterstreichen, nach der das zivilrechtliche Verfahren nicht berührt wird...
Etwaige zivilrechtl. Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
Shantyman schrieb:Etwaige zivilrechtl. Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
Das würde die Aussage von MX295 unterstreichen, nach der das zivilrechtliche Verfahren nicht berührt wird...