Aerger mit dem GW-Haendler

Diskutiere Aerger mit dem GW-Haendler im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Moin moin, jetzt muss ich auch mal meine Geschichte loswerden, interessiert mich wie ihr das seht: Vor knapp 2 Monaten habe ich meinen "alten" 3B...
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #1

Familienkutscher

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Moin moin,

jetzt muss ich auch mal meine Geschichte loswerden, interessiert mich wie ihr das seht:
Vor knapp 2 Monaten habe ich meinen "alten" 3B Variant 1.9TDI verkauft und mir nen 3BG Variant 1.8T zugelegt. Den Wagen habe ich bei einem freien Haendler in Bingen gekauft, ca. 180km von hier.
Die Ausstattung ist nahezu komplett und der Preis war auch in Ordnung, Bj. 11/01, 115000km, 1.Hand fuer 12650,- inkl. 2 Jahre Vollgarantie.

3 Tage nachdem ich den Wagen zugelassen hatte bekam ich auf einmal ne Fehlermeldung angezeigt: "Oelsensor Werkstatt". Nachdem ich nachgeschaut hatte ob noch Oel drin ist bin ich dann auch zum :) hin. Fehlerspeicher ausgelesen, insgesamt 10 Fehler drin, davon kamen 8 nach dem Loeschen wieder. Es war alles dabei vom Schalttafeleinsatz bis zur Klima. Ausserdem habe ich da noch durch Zufall festgestellt, dass der Wechsler auch keine CDs spielt...
Also hab ich den Haendler angerufen, der verlangte einen Kostenvoranschlag. Mein :) wollte aber keinen herausgeben, weil er meinte er koenne die Ursache der vielen Fehler noch nicht feststellen und muesste da erstmal laenger danach suchen und mit der Demontage anfangen. Daraufhin bestand der GW-Haendler, von dem ich den Wagen gekauft hatte, darauf dass ich bei ihm vorbeikomme und er das bei seinem oertlichen :) pruefen laesst. Er wollte mir auch 60% der Reparaturkosten aufs Auge druecken, als ich ihm aber ein paar Paragraphen aus dem BGB genannt hatte wollte er dann doch die ganze Reparatur uebernehmen.

Ich habe mich zwar geaergert, aber es ist ja schliesslich sein gutes Recht zu verlangen, dass ich zur Nachbesserung vorbeikomme. Also habe ich einen Tag Urlaub genommen und bin hingefahren.
Was fuer ein Wunder, auch der Bingener :) wollte keinen Kostenvoranschlag abgeben. Also einigten wir uns darauf, dass mein Haus-und-Hof- :) den Schaden behebt und auf den GW-Haendler in Bingen berechnet. Das hat auch wunderbar funktioniert, zwei Tage spaeter war mein Wagen wieder repariert und die Rechnung ueber knapp EUR 500,- wurde sofort bezahlt (der Motorkabelbaum war beschaedigt).

Vor einer Woche wollte ich nun die Handy-Adapterschale der FSE austauschen, damit mein Handy auch damit funktioniert (habe ein anderes als der Vorbesitzer). Dabei entdeckte ich, dass im Beifahrerfussraum die Aufnahmen fuer das Handschuhfach im Armaturenbrett zerbroeselt sind - offenbar hat derjenige, der die FSE urspruenglich eingebaut hat, die Schrauben mit viel Gewalt viel zu fest angezogen :stupid: Dumm nur, dass man das nur sieht wenn man im Beifahrer-Fussraum liegt, der Fehler war also nicht ohne weiteres zu erkennen.
Also bin ich wieder zum :) , der mir auch gleich einen Kostenvoranschlag ueber knappe EUR 1100,- fuer Teile und Einbau machte :eek:
Und schon wieder den GW-Haendler angerufen :telefon: und den Kostenvoranschlag hingemailt - hatte mir schon gedacht dass das diesmal richtig Aerger gibt. Er behauptete, der Defekt habe nicht bestanden, und ueberhaupt bezahlt er die Reparatur nicht :blah:
Nun habe ich ihm per Einschreiben mit Rueckschein eine Frist von einer Woche zur Nachbesserung gegeben :argue: und warte noch auf Antwort. Kommt aber sehr wahrscheinlich nicht... :motz:

Fuer alle, die jetzt noch mitlesen :D :
Soll ich gleich ab zum Anwalt :verweis: ? Eigentlich habe ich keinen Bock, lange auf das Geld zu warten und waehrenddessen den Betrag aus der eigenen Tasche auszulegen.


@TDIler2: haette ich damals nur noch ein paar Tage gewartet und bei Marco gekauft, waere mir der Aerger jetzt erspart geblieben :nein:



bin gespannt auf eure Meinungen
der Familienkutscher
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #2

Police Interceptor

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Hmm, also ich würde sofort zum Anwalt rennen. Oft hilft einfach schon ein Schreiben mit anwaltlichem Briefkopf und Klagedrohung....

Viel Erfolg, ich drücke die Daumen...
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #3

Torsten Kamp

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Ist denn die kaputte Konstruktion ein versteckter Mangel ?
Haftet der Verkäufer dafür - auch wenn er es nicht wußte ?
Oder fällt das unter optische Mängel - gekauft wie gesehen ?

Wenn der Händler verantwortlich ist - direkt an Anwalt, am besten über Rechtschutzversicherung - sonst hast du nur Rennerei und Schriftsch§$%&&

Ist das `n Fähnchenhändler oder schon was größeres - Lohnt der AUfwand oder ist der morgen schon pleite ?


Ansonsten drück ich die Daumen :top:
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #4

Familienkutscher

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na ich denke mal, dass ein kaputtes Armaturenbrett nicht dem entspricht, was man bei einem 3 Jahre alten Auto erwarten muss.
Soviel ich weiss kommt es ja bei Gewaehrleistungsanspruechen nur darauf an, ob der gekaufte Gegenstand dem entspricht, was man von einem vergleichbaren Gegenstand (also Passat) mit vergleichbarem Alter erwarten darf. Da ein kaputtes Armaturenbrett sicher nicht zu den ueblichen Verschleisserscheinungen nach 3 Jahre und 115000km zaehlt gehe ich davon aus, dass das vom Haendler zu 100% uebernommen werden muss.

Ob der Verkaeufer von dem Mangel wusste ist meiner Meinung nach solange irrelevant, wie es nur um die Gewaehrleistung geht. Wuerde ich ihm Betrug vorwerfen, muesste ich nachweisen dass er den Mangel kannte - in diesem Fall aber nicht. Glaub ich jedenfalls...

Es ist ein kleiner Haendler mit nur 10 Autos auf dem Hof. Der verkauft fast ausschliesslich ehemalige Geschaeftswagen von Boehringer Ingelheim, hohe km-Leistung und gute Ausstattung. Waere schon moeglich, dass der Haendler schnell mal pleite geht - ich hoffe aber dass er sich damit noch zwei Jahre Zeit laesst, bis meine Garantie abgelaufen ist 8)
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #5

Hugo

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@Familienkutscher

In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, d.h. er muß Dir nachweisen, daß das A-Brett bei Verkauf noch nicht defekt war. Das wird ihm sicherlich nicht ganz leicht fallen. :wink:

Gruß Hugo
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #6

Torsten Kamp

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Hört sich ja so an als hättest du gute Chance auf Behebung. Ich würde Ihm nochmal Schreiben, Frist setzen und androhen die Sache dem Anwalt zu geben.

Dann soll er sich mal bewegen. :)

Ach ja: Untesuch den Wagen doch mal - vieleicht findest du ja noch was - dann ist der gesamtaufwand geringer :D :D :eek: :eek: :evil: :evil:
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #7

Familienkutscher

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@Torsten: die Idee hatte ich schon :D Der Freundliche hat aber nichts weiter gefunden, ausser dass die Bremsbelaege vorne schon relativ weit runter sind.

Ich gehe mal davon aus, dass die das schon ordentlich geprueft haben. Hoffe ich zumindest...
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #8

tdiler2

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Hättest Du mal bei Marco gekauft,dann hättest Du keinen Ärger gehabt.Dewegen kann ich nur sagen.

http://www.p-concept.com

Ist nen Kumpel von mir unter hat super Fahrzeuge, und ist das passende nicht dabei einfach anrufen.Er besorgt euch das was Ihr sucht.Das kann Familienkutscher nur bestätigen,

TDiler2
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #9

Familienkutscher

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@TDIler2: da hast recht. Habe noch nie so einen zuvorkommenden Autohaendler getroffen, wie den Marco. Meinen naechsten Passat hole ich bei ihm, habe auch schon einen Kumpel zu ihm geschickt.

Nun wieder zurueck zum Thema:
Ich habe ein BGH-Urteil gefunden, Urteil vom 23.02.2005, VIII ZR 100/04, in dem drin steht, dass ich nach erfolglosem Verstreichen der Frist den Schaden auf seine Rechnung beheben lassen darf. Also nur noch eine Woche warten, bis das neue Armaturenbrett reinkommt :D


der Familienkutscher
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #10

cswiesel

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@Familienkutscher

Ich will dich da mal nicht enttäuschen, aber eine Frist von einer Woche ist wohl etwas zu kurz, noch dazu da der Wagen ja fahrbereit ist.

In diesem Fall wären wohl zwei bis vier Wochen eher angebracht.

Desweiteren wäre ich mit einem neuen Amamturenbrett ebenfalls vorsichtig. Dein Wagen ist drei Jahre alt, so dass du theoretisch einen Anspruch auf ein drei Jahre altes Amturenbrett hast (beachte §439 BGB).

Evtl. solltest du eher nach § 441 eine Minderung mit dem Verkäufer vereinbaren.

MfG
cswiesel
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #11
PassatXL

PassatXL

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Hugo schrieb:
@Familienkutscher

In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, d.h. er muß Dir nachweisen, daß das A-Brett bei Verkauf noch nicht defekt war. Das wird ihm sicherlich nicht ganz leicht fallen. :wink:

Gruß Hugo

Familienkutscher hat 2 Jahre Vollgarantie bekommen und die ist vorrangig gegenüber der gesetzlichen Gewährleistungspflicht!

Gruß
Martin
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #12

Familienkutscher

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moin moin,

@PassatXL: das stimmt so nicht ganz. Bei der Garantie muss ich, aufgrund der mehr als 100000km, 60% der ersetzten Teile selbst bezahlen, nur der Arbeitslohn wird voll übernommen. Deshalb setze ich schon auf die Gewährleistung, denn ich will ja schließlich garnichts bezahlen :D

Leider ist das eben keine VW-Garantie, sondern irgend so eine merkwürdige Versicherung. Es scheint aber so üblich zu sein, denn ich habe ähnliche Konditionen bei verschiedenen Versicherungen gesehen - anscheinend haben die alle Angst vor vielen km auf der Uhr.
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #13

tdiler2

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Du hast die "Car Garantie"
 
  • Aerger mit dem GW-Haendler Beitrag #14

Pasatt

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Also hab ich das richtig gelesen, es sind "nur" Schraub-Ösen am A-Brett ausgerissen, die man A nicht sieht und B eigentlich auch nicht uuuunbedingt den Festsitz des Handschuhfaches beeinträchtigen ? Und deshalb machst hier so einen Aufstand und willst UNBEDINGT ein NEUES A-Brett ?
Ich fass es echt nicht. Hast Du sonst nichts zu tun ? Keine Hobbies oder sonst was, wo Du Zeit verbringen könntest ?
Ich würd einmal anrufen und 100 Euro Preisminderung fordern, die mit der Maus verjubeln und fertig.
 
Thema:

Aerger mit dem GW-Haendler

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