
Helmi
Moderator
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Naja da scheiden sich mal wieder die Geister.
Da gibt es auch genaug Lektüre im Forum, wenn du mal die Suche benutzt.
Ich hab den Ausdruck aus der STVO im Wagen und für mich liest sich das so das es rechtens ist. Soll mir mal jemand das Gegenteil beweisen.
Hier, das hab ich mal schnell verlinkt.
Musst dir die Seite 15 Nr. 28 ausdrucken in Verbindung mit Seite 20 Anstrich y).
Für Deutschland wird eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung benötigt (§50 STVZO), wenn die Scheinwerfer nach dem 1.April 2000 eingebaut wurden. Diese Ausnahme ist durch den §72 STVZO beschrieben.
Ausnahmeregelung:
Besagt, dass solche Autos mit Xenonlicht auch ohne die besagten Zusatzteile ausgerüstet sein dürfen. Wenn bei diesen älteren KfZ jedoch nach dem 04'2000 Xenonscheinwerfer nachgerüstet wurden, wird auch dann die SRA bzw. ALWR Pflicht!
bzw. wortwörtlich:
Ausnahmeregelung aus dem Bundesgesetzblatt und dort steht NUR "§50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, 1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder 2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen."
Da gibt es auch genaug Lektüre im Forum, wenn du mal die Suche benutzt.
Ich hab den Ausdruck aus der STVO im Wagen und für mich liest sich das so das es rechtens ist. Soll mir mal jemand das Gegenteil beweisen.
Hier, das hab ich mal schnell verlinkt.
Musst dir die Seite 15 Nr. 28 ausdrucken in Verbindung mit Seite 20 Anstrich y).
Für Deutschland wird eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung benötigt (§50 STVZO), wenn die Scheinwerfer nach dem 1.April 2000 eingebaut wurden. Diese Ausnahme ist durch den §72 STVZO beschrieben.
Ausnahmeregelung:
Besagt, dass solche Autos mit Xenonlicht auch ohne die besagten Zusatzteile ausgerüstet sein dürfen. Wenn bei diesen älteren KfZ jedoch nach dem 04'2000 Xenonscheinwerfer nachgerüstet wurden, wird auch dann die SRA bzw. ALWR Pflicht!
bzw. wortwörtlich:
Ausnahmeregelung aus dem Bundesgesetzblatt und dort steht NUR "§50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, 1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder 2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen."