passavari
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passavari schrieb:Im nachhinein habe ich mich gefragt ob nicht der andere Fahrer das Reh aus dem Verkehr hätte ziehen müssen?!
Craschy schrieb:Du siehst mit in der Nacht 2 PKW im Wald mit Warnblinkanlage, fährst langsam an den PKW's vorbei und überrollst dabei ein bereits totes Reh?
Meine Meinung: Da hast du wohl selbst schuld, deine Teilkaskoversicherung wird diesen "Wildschaden" auch nicht zahlen weil es kein Wildschaden im Sinne der AKB ist! bleibt also nur die Vollkasko falls du eine hast?
Gruß Craschy
schnappi schrieb:Außer auf Autobahnen gilt doch Jeder muss innerhalb der Sichtweite anhalten können. Wenn da was liegt und du fährst drüber, Unaufmerksamkeit, selbst schuld. Nachträgliche Anbauten am Fahrzeug zahlt dir eh keine Versicherung. :?
Das kann ich ja kaum glauben.
Wenn ich mir eine andere Schürze anbaue, und die Unverschuldet zu bruch geht, dann soll mir die Versicherung den schaden nicht ersetzen weil's ein nachträglicher Anbau ist.
§ 3 StVO - Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig
beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sichtund
Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften
von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder
Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine
geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb
der übersehbaren Strecke halten kann.
§ 34 Unfall
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
1. unverzüglich zu halten,
2. den Verkehr zu sichern...
War klar ;Dtdiler2 schrieb:Kommt drauf an wo er versichert ist