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  • . Beitrag #1

passavari

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  • . Beitrag #2
blondbe

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Naja, die erste Frage ist doch, wie schnell Du gefahren bist/fahren durftest...

Weil das Vieh lag ja auf der Strasse udn ist Dir nicht in den Weg gesprungen. Und da Du verpflichtet bist, nicht schneller zu fahren als Du gucken kannst bist Du quasi selbst schuld, oder?

Ich an Deiner Stelle wäre froh, daß ich ne Bescheinigung über einen Wildunfall bekommen hab.

Aber klar kannst Du es auf einen Rechtstreit ankommen lassen...

grüßle

bb
 
  • . Beitrag #3
VW-ler

VW-ler

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naja, das Reh runterziehen sollte eigentlich doch nur die Polizei oder der Förster ?!

Ich würde auch an deiner Stelle froh sein wenn ich den Schein bekomme.
Die Unfallstelle war ja auch mit Warnblinklicht gesichert.

( Nicht gaffen :wink: )
 
  • . Beitrag #4
schnappi

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Außer auf Autobahnen gilt doch Jeder muss innerhalb der Sichtweite anhalten können. Wenn da was liegt und du fährst drüber, Unaufmerksamkeit, selbst schuld. Nachträgliche Anbauten am Fahrzeug zahlt dir eh keine Versicherung. :?
 
  • . Beitrag #5
Duke

Duke

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passavari schrieb:
Im nachhinein habe ich mich gefragt ob nicht der andere Fahrer das Reh aus dem Verkehr hätte ziehen müssen?!


....und sich wohlmöglich mit Tollwut anstecken .Nur damit dein Spoiler nicht kaputt geht .

Wegen mir hättest du den Schein nicht bekommen ,.. der Schaden hätte ja wohl vermieden werden können wenn die nötige Aufmerksamkeit aufgebracht worden wäre ,..anstatt zu Ga......


Duke
 
  • . Beitrag #6
Schmitti

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Unter Umständen kann der Wildunfallbeteiligte dazu verpflichtet gewesen sein, die Unfallstelle korrekt abzusichern. Sollte er das nicht getan haben, könnte hier gegebenenfalls ein Anspruch deinerseits gegen ihn bestehen.
Das zu beurteilen ist allerdings Sache eines Rechtsanwalts.
 
  • . Beitrag #7
Craschy

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Du siehst mit in der Nacht 2 PKW im Wald mit Warnblinkanlage, fährst langsam an den PKW's vorbei und überrollst dabei ein bereits totes Reh?
Meine Meinung: Da hast du wohl selbst schuld, deine Teilkaskoversicherung wird diesen "Wildschaden" auch nicht zahlen weil es kein Wildschaden im Sinne der AKB ist! bleibt also nur die Vollkasko falls du eine hast?

Gruß Craschy
 
  • . Beitrag #8
Chefkoch

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Craschy schrieb:
Du siehst mit in der Nacht 2 PKW im Wald mit Warnblinkanlage, fährst langsam an den PKW's vorbei und überrollst dabei ein bereits totes Reh?
Meine Meinung: Da hast du wohl selbst schuld, deine Teilkaskoversicherung wird diesen "Wildschaden" auch nicht zahlen weil es kein Wildschaden im Sinne der AKB ist! bleibt also nur die Vollkasko falls du eine hast?

Gruß Craschy

Seh ich ganz genauso. Wobei ich mehr dazu tendiere, dass sie dir nen Strick von wegen mangelnder Aufmerksamkeit stricken werden.
 
  • . Beitrag #9
Holger

Holger

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Naja, die Unfallstelle hätte schon abgesichert gehört. Auch wenn man das Reh nicht wegschleift kann es ja nicht zuviel verlangt sein ein Warndreieck davor zu stellen.

Dass man sich auf das gestrandete Auto konzentriert ist auch normal, schließlich könnten dort Personen hervortreten oder eine Türe kann auffliegen.
 
  • . Beitrag #10

Falcon32

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schnappi schrieb:
Außer auf Autobahnen gilt doch Jeder muss innerhalb der Sichtweite anhalten können. Wenn da was liegt und du fährst drüber, Unaufmerksamkeit, selbst schuld. Nachträgliche Anbauten am Fahrzeug zahlt dir eh keine Versicherung. :?

Das kann ich ja kaum glauben.
Wenn ich mir eine andere Schürze anbaue, und die Unverschuldet zu bruch geht, dann soll mir die Versicherung den schaden nicht ersetzen weil's ein nachträglicher Anbau ist. :gruebel: :gruebel: :gruebel:
 
  • . Beitrag #11
schnappi

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Das kann ich ja kaum glauben.
Wenn ich mir eine andere Schürze anbaue, und die Unverschuldet zu bruch geht, dann soll mir die Versicherung den schaden nicht ersetzen weil's ein nachträglicher Anbau ist.

Ist im Detail sicherlich bei jeder Versicherung unterschiedlich. Bei mir sind Stoßfänger und Schürzen versichert, mit dem Zusatz "soweit serienmäßig". Oder man versichert´s extra. :wink:
 
  • . Beitrag #12
Einarmiger

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Stimmt ! :D :top:
 
  • . Beitrag #13

straubinger

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genau die gleiche Situation hatte ich letzte Woche auch!

die hatten die Unfallstelle nach hinten garnicht abgesichert, und nach vorne 20 Meter vor Fahrzeug das Warndreieck aufgestellt! Aber in ihrem Fahrstreifen!Aber Warnblinklicht an,an beiden Autos.

Aber das Reh lag ca.15m hinter ihren Autos, im Dunkeln ohne Absicherung.
Im anderen Fahrstreifen für den Gegenverkehr!! Der eine oder andere Autofahrer hat garnicht damit gerechnet, das da noch ein totes Reh liegt!

Habe dann den beiden zu verstehen gegeben, sie sollten doch bitte das Reh absichern oder entfernen.

Absichern wollte er nicht und wegräumen auch nicht! Dann habe ich das Reh zur Seite gezogen bevor noch ein Unfall passiert.

Nicht anderes hätte die Polizei oder der Förster auch gemacht!

zu deinen Unfallfolgen es ist ein Wildschaden...Also jetzt erstmal bei der Vericherung nachfargen ob die Bezahlen
....aber es kann auch als nicht absichern einer Unfallstelle gesehen werden. Und die Folgeschäden müßen die Unfallverursacher begleichen!

und noch was gefunden!:
Wildschäden

Gem. § 12 Abs. 1 Abschnitt I Buchst. d) werden in der Fahrzeugversicherung - egal ob Voll- oder Teilkasko - auch Schäden am Kfz ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes entstanden sind.

Die Anzahl von Kollisionen von Kfz mit verschiedenen Wildsorten - meist bei Dämmerung oder Dunkelheit - ist im ländlichen Raum nicht unbedeutend.

Hat man eine Fahrzeugversicherung abgeschlossen und will sich die Möglichkeit, von dieser Ersatz von Schäden zu erlangen, nicht von vornherein selbst verbauen, muss der Unfall unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem Tier gekommen ist, es jedoch beim Versuch, das Fahrzeug oder das Tier vor dem Zusammenstoß zu "retten", zu Beschädigungen am Kfz gekommen ist.

Diejenigen Schäden, die ohne tatsächlichen Zusammenstoß mit Haarwild dadurch verursacht werden, dass der Fahrzeugführer entweder durch eine Gewaltbremsung oder ein Ausweichmanöver die Kontrolle über das von ihm geführte Fahrzeug verliert, werden unter dem Stichwort Rettungskosten behandelt-
 
  • . Beitrag #14
R3B

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Sei froh das du nur drüber gefahren bist, kann auch SOO aussehen oder gar SOO

Es soll auch akrobatische Füchse geben, die bei kalter Jahreszeit durch die kleinsten Öffnungen springen können um sich aufzuwärmen :D
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dscn1030db0.jpg
 
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  • . Beitrag #15

passavari

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ich glaub ich muss nach diesen Bildern kot...

da hatte ich ja nochmal Glück :roll:
So wie ich das jetzt sehe, ist es ja wirklich ein Thema wo die Meinungen weit auseinander gehen! Ich bin mal gespannt was dabei raus kommt! (werde berichten)

Vielen Dank schon mal

macht weiter!!!!!
 
  • . Beitrag #16

PassatHaza

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§ 3 StVO - Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig
beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sichtund
Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften
von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder
Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine
geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb
der übersehbaren Strecke halten kann.
§ 34 Unfall
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
1. unverzüglich zu halten,
2. den Verkehr zu sichern...

Meiner Meinung trifft beide Parteien ein Verschulden, inwiefern das genau prozentuell aufgerechnet wird, entzieht sich meiner Kenntnis, könnte mir jedoch durchaus vorstellen, dass dein Verschulden grösser ist, denn wenn du deine Fahrgeschwindigkeit angepasst hättest, hättest auch vor dem Hindernis anhalten bzw geeignete Maßnahmen ergreifen können.

Überdies wäre zu beurteilen, wie lange der vorangegangene Wildunfall zurückliegt, denn es kann niemanden zugemutet werden, in der Sekunde des Unfalles sofort das Hindernis (Wild) abzusichern - dies ist aber auch von der Verwaltungsstrafbehörde bzw Versicherung zu beurteilen.
 
  • . Beitrag #17

tdiler2

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Das reinigen des Motors ist Sache des AZUBIS :D
 
  • . Beitrag #18
TEASY

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Da kann man ja froh sein ggf. "nur" über ein Reh drüber zu fahren, anstatt so wie auf den Bilder dieses "zu treffen".

Ich denke, es wird auf eine jeweilige Teilschuld hinauslaufen.
Zum einen weil zu schnell gefahren wurde um rechtzeitig anhalten oder gefahrlos ausweichen zu können und weil die Unfallstelle (rein aus den Bescheibungen hier) ev. nicht richtig abgesichert wurde um (Folge)-Unfälle zu vermeiden (Verkehrssicherungspflicht ...oder wie das heißt).
 
  • . Beitrag #19

tdiler2

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Kommt drauf an wo er versichert ist
 
  • . Beitrag #20
TEASY

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tdiler2 schrieb:
Kommt drauf an wo er versichert ist
War klar ;D
Meinst Du etwa die nette, tolle, Spitzen-Versicherung mit den 3 Buchstaben und dem "H" an Anfang. :rofl:

Im Zweifelsfall denke ich wird´s eh auf einen Prozess rauslaufen und dann braucht man halt einen guten RA.
 
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