Stimmt, der nachträgliche Umbau der Scheinwerfer ist verboten, bei nachträglichem Einbau von origin. Xenons sind immer AWR und LWR nachzurüsten.
@Franz, es gilt die umgekehrte Beweislast - wenn Du behauptest, die Scheinwerfer vor dem 01.04.2000 (Stichtag durch Inkrafttreten der jetzigen Fassung des obigen § 50 der StVO) montiert zu haben, muss Dir bewiesen werden, dass dem nicht so ist.
Und das ist eigentlich überhaupt nicht möglich.
Logischerweise kannst Du nicht zum TÜV fahren, nach Umbau fragen und Dich dann auf die Regelung vor dem 01.04.00 berufen. Jetzt gilt das nunmal, wie es ist.
Ergo - die Dinger wurden vor bis zum 31.03.00 verbaut und darauf pochst Du - ggf. war das ja schon einer der Vorbesitzer ... dann kann Dir niemals wieder jemand das Gegenteil beweisen, dass dem nicht so gewesen ist ....
Bei einem Freund haben wir letztes Jahr Xenons in den 3B gesteckt, ohne LWR und SRA. Jetzt war er in Juni beim TÜV und - keine Mängel !